Persönlichkeitsrechte Dritter - Podcast Interviews

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation: 2017 habe ich einen Podcast veröffentlicht in dem ich mit einem Startup über deren Produkt gesprochen habe.
Gestern erhielt ich den Anruf des Gesprächspartners, ich möge doch bitte den Podcast entfernen. Das Produkt hätte sich mittlerweile weiterentwickelt und seine Kunden wären verwirrt, wenn sie meinen Podcast anhören. (Über meinen Gemütszustand sage ich dieser Stelle mal nur so viel: Ich bin stinksauer!)
Bevor ich mir da groß Ärger einhandle, hab ich die Episode rausgenommen. Ich gehe nämlich davon aus, dass die Einwilligung, die er damals zur Veröffentlichung gegeben hat, spätestens nach der DSGVO widerrufen kann.

Nun zu meiner Frage: Wie geht ihr grundsätzlich mit Einwilligungen um? Reicht da eine E-Mail? Oder sollte ich das besser mit einer PDF und Unterschrift lösen?

Dabei geht es ja um das Recht am gesprochenen Wort, Recht der persönlichen Ehre und der DSGVO. Oder? Und gehe ich richtig in der Annahme, dass meine Gesprächspartner die Einwilligung jederzeit widerrufen können?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. Mein Podcast ist die Ergänzung zum Blog und ich spreche immer mit Leuten aus der Branche über die Branche. Das heißt diese Geschichte hat Einfluss ob ich meinen Podcast weiterführen kann oder mein Format ändern muss…

Vielen Dank & Grüße
Valerie

3 „Gefällt mir“

Hi,

so etwas Ähnliches habe ich auch schon ein Mal hier gefragt:

Ich bin gespannt, was hier dazu stehen wird. Früher oder später wird mich Dein Schicksal auch ereilen.

1 „Gefällt mir“

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.
Aaaaber: Ich denke mal mit der DSGVO hat das gar nichts zu tun sondern mit dem Urheberrecht.

Speziell scheint diese Regelung hier in Frage zu kommen:
Miturheberschaft im Sinne des § 8 UrhG

Die Regelung lautet wie folgt:

㤠8 Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu."

Dein Interviewpartner ist also „Miturheber“, darf aber nach einmal erfolgter Veröffentlichung nicht einfach eine weitere Verwertung verweigern. Einzige Ausnahme (ebenfalls im Urheberrecht geregelt) wäre, dass eine weitere Veröffentlichung nicht mehr zumutbar wäre, ein Umstand der erst einmal nachzuweisen wäre…

Nach all den rechtlichen Fragen (und falls Du es ganz genau wissen willst der Prüfung durch einen fachlich geeigneten Anwalt) gibt es aber auch noch die ganz praktische Frage ob man sich den Stress ans Bein binden will. Ich persönlich würde den Wunsch von Menschen ihre Stimme oder Bilder aus dem Netz zu entfernen entsprechen. Allein schon weil ich die Streiterei scheuen würde, aber auch weil ich den Wunsch respektiere Kontrolle über die eigene Präsenz im Netz zu behalten.

HTH //D

5 „Gefällt mir“

Auch hier: Kein Anwalt. Und wie das so ist bei keinen Anwälten bekommst Du noch mehr unterschiedliche Meinungen, als wenn Du N Anwälte gefragt hättest. :wink:

Die DSGVO ist komplett raus, denn die regelt ausschließlich die Verarbeitung erhobener Daten wie Adressen, Geburtstage usw.

Bei einem Interview sehe ich auch keine Miturheberschaft, die liegt imho erst dann vor, wenn auch Deine Interviewpartnerin* so sehr mitgestaltet, dass eine Schöpfungshöhe vorliegt. Das ist bei Interviews im journalistischen Kontext regelmäßig nicht der Fall.

Bleibt höchstens noch das Persönlichkeitsrecht, das man am besten mit dem Recht am eigenen Bild versteht. Heißt: Jede* darf selbst entscheiden, ob sie abgelichtet werden will oder nicht (es gibt Ausnahmen). Das kann man locker auch auf Audio übertragen und Interviews gilt in meiner Nicht-Anwalts-Welt: Wenn sich mündige Erwachsene im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte vor ein Mikrofon sitzen und Du ihnen vorher erklärst, dass die Aufnahme im Internet veröffentlicht wird, gilt das als implizite Zustimmung.

In Deinem konkreten Fall finde ich, dass Dein Interviewpartner nicht das Recht hat, von Dir zu verlangen die Ausgabe zu löschen. Wenn der Inhalt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt war schon gleich gar nicht, denn es kann nicht Deine Aufgabe sein, die Veränderungen an Leben oder Produkt Deiner Interviewpartner auf Lebenszeit korrekt zu halten, falls Du nicht einen lexikalischen Anspruch verfolgst. :wink: Anders sieht es imho bei Auftragsarbeiten aus und selbst dann wäre es für mich eine kostenpflichtige Änderung.

Andere Geschichte: Wenn die Kunden eines innovativen Startups von einem Podcastinterview aus 2017 verwirrt sind, hat der Laden ein ganz anderes Problem als diese Episode.

Ich würde ihm (je nach Tonfall der Anfrage) anbieten, einen erklärenden Satz an den Anfang der Episode zu stellen und einen prominenten Hinweis in den Shownotes zu platzieren. Mehr wäre bei mir nicht zu holen.

  • Männer sind mitgemeint
9 „Gefällt mir“

Da findet sich hier ein erklärende Text zu…

3 „Gefällt mir“

Stichwort “Schöpfungshöhe” hatte ich erwähnt. Wann die erfüllt sein soll, ist mir nicht klar.

1 „Gefällt mir“

Deinen Beitrag hatte ich gesehen nachdem ich das Thema schon veröffentlicht hatte. Hast du zwischenzeitlich eine Lösung dafür? bzw. eine Workflow?

Ja ich hab die Episode schon rausgenommen. Eigentlich hätte er gegenüber seinen Kunden nur auf das Datum (irgendwann 2017) verweisen müssen. Durch das Persönlichkeitsrechte usw. und weil ich keinen Stress haben wollte, hab ich es dann rausgenommen.

Ist er wirklich Miturheber, wenn ich ihn in meinem Podcast interviewe? Das Werk - die Idee, die Inhalte, die Fragen, die Art und Weise der Darstellung - kommt ja komplett von mir. Wie wird in diesem Fall “das Werk” definiert?

Wie gesagt, ich hab die Episode bereits entfernt, da er leider recht beratungsresistent ist. Und natürlich ist es einfacher eine Löschung zu verlangen, als dem Kunden das zu erklären.

Und ja, ich denke auch er hat ganz andere Probleme als meine Episode. Da wird er früher oder später hoffentlich selbst drauf kommen.

Das es dazu unterschiedliche Meinungen gibt ist klar. Ich dachte vielleicht hat jemand in der Community DEN Workflow für sowas. Aber auch die anderen Antworten zeigen, dass logischer Menschenverstand schon noch verbreitet ist.
Ich hake das mal ab unter “Erfahrung”.

2 „Gefällt mir“

Ich hatte meinen Beitrag heute Nachmittag ergänzt. Mehr als da jetzt steht kann ich auch nicht sagen.

1 „Gefällt mir“

Statt den alten Podcast zu löschen könntet ihr doch einen neuen machen, so als Update mit den neuen Entwicklungen. Und der alte wird (in Beschreibung und ggfs. auch Audio) um einen Satz ergänzt, der auf den aktuellen verweist.

Das wäre dann DIE Chance für ihn, die Verbesserungen vorzustellen…

(so wäre dann zumindest mein Pitch ihm gegenüber)

1 „Gefällt mir“

So hatte ich das angeboten, aber er meinte er kann seine Stimme nicht hören und ist nicht gut min Reden. Und nach der Nummer, hab ich darauf auch keine Lust mehr.

1 „Gefällt mir“

Sehr verständlich.

1 „Gefällt mir“

Was ist denn jetzt eigentlich so schlimm daran, dem persönlichen Wunsch nachzukommen und die Folge zu löschen? Ich verstehe nicht ganz, warum das diskussionswürdig ist.

Weil es natürlich nicht so schön ist, eine Interviewreihe mit Aufwand aufzuziehen und dann nach und nach wieder zu depublizieren, weil Personen das so wünschen.
Finde aber auch, dass man den Wunsch respektieren muss.

2 „Gefällt mir“

@Tekl @Joram Natürlich bin ich dem Wunsch nachgekommen und habe den Podcast entfernt (siehe oben) Ich habe mich in der Kategorie Rechtsfragen bezüglich der unterschiedlichen Rechte erkundigen wollen. Und ich wollte wissen, ob es dafür eine Workaround gibt, wie andere damit umgehen. Zum Bespiel “Einwilligung per E-Mail einholen” “schriftlich und mit Unterschrift” usw. Zudem konnte ich mir nur schwer vorstellen, dass nur mir so etwas passiert. Wobei es meiner Meinung nach ungewöhnlich ist nach 2 Jahren eine Löschung zu wollen. Aber gut, jedem das seine. Diskussionswürdig ist es, weil es offensichtlich unterschiedliche Meinungen dazu gibt.

3 „Gefällt mir“

Warum rechtfertigst du dich dafür, dass Menschen mutmaßlich den Thread nicht gelesen haben? @dirkprimbs und @schaarsen haben doch die entsprechenden Einschätzungen gegeben. Ich habe es so verstanden, dass du eigentlich gar nichts hättest tun brauchen, aber der Penetranz deines Gegenübers nachgegeben hast.

@Tekl ist das eine rheotorische Frage? Mutmaßlich, weil es Arbeit war und man sich mit Folgen auch eine gewisse Referenz aufbauen will und es doof ist, wenn man das alles für umme gemacht hat? Ich verstehe nicht, was daran so schwer sein soll, darauf hinzuweisen, dass das Gespräch schon älter ist.

@Joram warum muss man das? Stell es mir gerade eher mäßig cool vor, wenn bei sechs Folgen, die du veröffentlicht hast, drei Gäste die gemeinsame Folge depubliziert haben wollen…

2 „Gefällt mir“

ich schätze das Recht anderer, über ihren online Auftritt zu entscheiden, und ich wünsche mir, dass andere meine Wünsche ebenso behandeln.

Ich verstehe aber auch absolut das Problem daran. deswegen versuche ich sowas im Vorfeld so zu klären, dass sowas später nicht passiert. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.

(und ich wollte hier niemandem zu nahe treten. wie du sagst, der thread hat gute Punkte erörtert. ich habe nur auf den mir vorgegangenen Post geantwortet)

3 „Gefällt mir“

Natürlich ist ein Podcast Arbeit, aber der Interviewte hat sich doch ebenso Zeit genommen und sich ggf. vorbereitet. Für mich hinkt das Argument mit der investierten Arbeit. Die Folge wurde doch bereits vielfach gehört und somit hatte die Arbeit schon ihre Würdigung. Und muss etwas, das Arbeit gemacht hat automatisch möglichst lange sichtbar/hörbar sein? Dann wäre ja jeder Koch total unzufrieden und die TV-/Radiomoderatoren samt ihrer Mitarbeiter wären es in den Anfangsjahren ebenso gewesen.

1 „Gefällt mir“

Ich weiß nicht, wie du produzierst. Mir haben Gäste schon gesagt, dass sie sich gar nicht vorbereitet haben. Wenn man nicht über ein Thema spricht, dass ihnen sehr fern liegt, braucht es keine Vorbereitung für den Gast; Expertise und so. Ich muss mich vorbereiten, mache die Postproduktion und biete letztlich dem Gast eine Plattform, um sich darzustellen. Abgesehen von den Kosten für Equipment, Server und Auphonic.

Der Koch wird dafür bezahlt, dass er etwas produziert, dass nach dem Konsumieren weg ist. Er lebt davon, dass es seinen Gästen schmeckt, sie wiederkommen und/oder das Restaurant weiterempfehlen. TV-/Radiomoderatoren erarbeiten sich Referenzen, die sie verwenden können. Darüber hinaus werden sie für ihre Arbeit bezahlt. Der Podcaster, macht es, wie der Amateur-Fotograf, auf “Time for pictures/podcast”-Basis. Wenn da eine Seite aussteigt, platzt der Deal. Das mag vielleicht immernoch nicht deiner Meinung entsprechen, dennoch würde ich mir wünschen, wenn du den Perspektivwechsel einmal versuchen würdest.

1 „Gefällt mir“