Radio.de und sein Umgang mit Podcasts

Hi zusammen. Eigentlich kann ich kaum glauben, dass hier noch nicht darüber diskutiert wurde, aber die Suche ergibt nichts. Evtl. habt ihr vermieden, radio.de auszuschreiben, um nicht via Google gefunden zu werden?

Egal. Sollte es bereits eine Diskussion dazu geben, freue ich mich über einen Link und lösche das hier auch gerne wieder.

Falls nicht, würde ich sie gerne anstoßen. Ich habe gerade über mehrere Ecken gesehen, dass die auch die Inhalte unseres Podcasts ungefragt (natürlich) übernehmen, eine eigene Subdomain dafür anlegen (wtf) und ihre Werbung nebendran klatschen (wiederum natürlich).

Wir haben uns entschlossen, sie nachdrücklich zu bitten, unsere Inhalte von ihrer Seite zu nehmen, denn wir sehen wenig Mehrwert einer Verlinkung (visits via radio.de auf unsere Seite in den letzten drei Monaten: 8).

Habt ihr eine Meinung zu der Plattform? Würde mich interessieren - und vielleicht nützt euch der Hinweis ja auch, dort mal nach euren Podcasts zu suchen (macht es via Google und den “Site:” befehl, deren Suche ist grottigst).

3 „Gefällt mir“

Hier also eine weitere Plattform, welche “fremde” Podcasts ungefragt anbietet. Es gibt diverse Podcastverzeichnisse, die das so handhaben.
Mich stört das nicht; entsprechend veröffentliche ich unter der CC BY-SA 4.0 Lizenz. Wen das stört, sollte die Lizenz demnach anpassen.
Mühsam wird es - diese Fälle wird es wohl viele geben - wenn Podcasts trotz entgegenstehender Lizenz ungefragt verwendet werden. Da kann man hoffen, dass die Betreiber auf E-Mails reagieren. Sonst wird’s aufwändig.

1 „Gefällt mir“

Finde ich schon reichlich dreist. Vor allem auch weil da Inhalte dupliziert werden, ohne (in technisch geeigneter Form) auf den Original-Inhalt zu verweisen. Das schadet der eigenen Auffindbarkeit eher als das es nützt (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Duplicate_Content).

Lizenz des verwursteten Podcast wird natürlich auch nicht erwähnt, was auch bei z.B. einer CC-BY-SA erforderlich wäre.

Denen sollte mal jemand gehörig vor die Sendeantenne treten … find ich.

2 „Gefällt mir“

Wenn die Inhalte kopiert und nicht embedded werden, liegt IMHO ein eindeutiger Rechtsverstoß vor. Wenn die eingräumten Linzenzen nicht beachtet werden ebenfalls, da bin ich mir sicher. Aufwändig wird das Ganze gar nicht, denn das Zauberwort heißt in diesem Fall “Abmahnung” und führt sehr schnell zum gewünschten Ergebins. Einfach die URL dem Anwalt seines Vertrauens schicken und fertig ist die Laube.

[quote=“achimschmidt, post:4, topic:2136”]
Einfach die URL dem Anwalt seines Vertrauens schicken und fertig ist die Laube.
[/quote]Da beginnt der Aufwand - und die Kosten. Mir wär der Aufwand zu schade, solange ich aus der Verletzung noch keinen messbaren Nachteil sehe.
Dürfen in Deutschland auch Private solche Schriften erstellen und versenden? Dann könnte man’s auch gleich selber machen. Ich kenne nur das Recht der Schweiz, hier ist vieles anders.

Sorry, eine URL zu kopieren und sie dem Anwalt zu schicken, ist nun wirklich KEINE Arbeit. Und die Kosten trägt der, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Und: JA. Jeder kann das, der Urheberrechte besitzt. Un die hast Du an Deiner Sendung. Wenn Du sie allerdings unter CC gestellt hast und den Leuten erlaubst, damit zu machen, was sie wollen, hast Du Pech. Gib einfach kein Lizenzmodell an, dan machst Du auch nichts falsch.

Auch die CC-Lizenzen haben Bedingungen (suche Deed > must), die so ein Dienst einzuhalten hat. Sonst Abmanung.

Auf der technischen Seite würde mich interessieren, wir man solche (sagen wir mal „kontroversen“) Dienste in den eigenen Server-Logs erkennt? Geben die sich z.B. einen speziellen useragent?

[quote=“achimschmidt, post:6, topic:2136”]
Sorry, eine URL zu kopieren und sie dem Anwalt zu schicken, ist nun wirklich KEINE Arbeit.
[/quote] Korrekt.

[quote=“achimschmidt, post:6, topic:2136”]
Und die Kosten trägt der, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
[/quote]Nicht zwingend korrekt. Da ich nicht jede Rechtsordnung des Civil-Law Gebiets kenne, masse ich mir hier keine Aussage an.

[quote=“achimschmidt, post:6, topic:2136”]
JA. Jeder kann das, der Urheberrechte besitzt.
[/quote]Auch hier wage ich keine abschliessende Aussage. Es empfiehlt sich, das Prozessrecht (nicht das materielle Recht) seines Landes sowie jemanden, der dieses versteht, zu konsultieren.

[quote=“katrinleinweber, post:7, topic:2136”]
Auf der technischen Seite würde mich interessieren, wir man solche (sagen wir mal “kontroversen”) Dienste in den eigenen Server-Logs erkennt? Geben die sich z.B. einen speziellen useragent?
[/quote] Eine gute Überlegung! Würde man das am eigenen Ende entdecken, müsste man nicht das Internet nach neuen Diensten durchforsten, welche wieder fremde Podcasts anbieten. Könnte man dann auch sehen, wie oft man über fremde Anbieter gehört wird?

Da steht der wohl Datenschutz gegen. Du darfst a) keine personenbezogenen Daten erheben, die auf einen Nutzer schließen lassen. Daraus folgt, wenn Du sie erhebst, darfst du sie nicht verwenden. Nun ist es so, dass eine Firma keine personenbezogenen Daten hat. Wenn also ein Robot, die Folgen zieht oder der Anschluß auf eine juristische Person zugelassen ist, greift der Datenschutz nicht.

Ich denke, einfacher ist es, seine Folgen per Google aktiv zu suchen und abzumahnen.

Gibts Referenzen, wo eine Privatperson eine Firma wegen Urheberrechtsverletzung abmahnte? Einfach stelle ich mir das nicht vor. Als Abmahner geht man erstmal bei seinem Anwalt in Vorkasse. Schon eine Erstberatung kann 150 bis 200 Euro kosten. Die Firmen haben mit Sicherheit ihren eigenen Hausanwalt oder ähnliches, welche erstmal in Widerspruch gehen. Diese muss man dann wieder einem Anwalt kostenpflichtig vorlegen. Unter Umständen greift die 100 Euro-Deckelung der Abmahnstrafe, was die Anwaltskosten wahrscheinlich nicht deckt. Also muss man die Anwaltskosten bei der Gegenseite einklagen und wieder erstmal in Vorkasse gehen. Dann muss ein Vergleich oder eine Gerichtsverhandlung her, um der Gegenseite die Anwaltskosten in Rechnung zu stellen. Unterliegt man da, trägt man seine eigenen Kosten, die der Gegenseite und evtl. auch die Gerichtskosten.

Podlove speichert zumindest die Zahl der Zugriffe jedes user_agent. Passt meiner Erfahrung nach gut mit den Zahlen vom Webalyzer und von Podseed überein. Hier die nötige SQL-Query.

Sorry, aber dafür gibt es leider nur ein Wort: Blödsinn. Als Urheber habe ich alle Rechte und kann bestimmen, was mit meinem Werk passiert. Bei Verletzungen des Urheberrechtes gibts auch keine Interpretationsfragen. Die Rechtslage ist da ganz eindeutig. Wenn dein Anwalt Vorkasse haben wirll, such dir einen anderen. Der Typ verdient an einem einzigen Brief zwischen 400 und 800 Euro. Da überlegt sich jeder Anwalt, ob er dich wieder wegschickt. UNd vor Gericht ziehen in einem solchen Fall nur Dummköpfe und die in der Regel auch nur einmal. Die 100 Euro-Regelung greift haier auch nicht, denn es geht a) nicht um Filesharing und b) nicht gegen Provatpersonen. Sei mir nicht bös, aber was du schreibst ist ziemlicher Stuss und hat nur eines zur Folge: Niemand traut sich zu wehren.

Wenn es es so ist, dass ein Anwalt den Abmahner kostenlos vertritt, ziehe ich meine Bedenken zurück. Hatte ich bisher noch nicht erleben dürfen, ist aber womöglich nur meine Bubble. Dann nur zu. Eigentlich hatte ich nach einer Referenz gefragt. Die einzigen Bedenken aus meiner Erfahrung heraus hätte ich nur mit Aussagen wie “die Rechtslage ist eindeutig” in Bezug auf Medienrecht, Nichtjuristen und ohne vorliegende Referenz. Deshalb habe ich mal geschaut und hier etwas gefunden.

Meines Wissens dürfen Anwälte nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gegenüber normalen Klienten keine unentgeltliche Vertretungen vornehmen. Allenfalls die Erstberatung ist kostenlos. Ich sehe hier keinen Weg, wie mir ein Anwalt kostenlos die Abmahnungskorrespondenz führen sollte. Deshalb wäre ich sehr daran interessiert, wenn du dein Wissen belegen könntest.

Im eben von mir verlinkten Fall von CC-Verletzung durch Deutschlandradio, legte das Radio Berufung ein. Es verlor zwar, aber nicht wegen CC-Verletzung, sondern wegen unzulässiger Umgestaltung des Fotos. Die Abmahnvertretung in diesem Fall nimmt übrigends für eine Erstberatung 285 Euro und für die Vertretung 350 € aufwärts.

Natürlich. Es gibt dutzende, wenn nicht sogar hunderte von Urteilen zu diesem Thema. Zwar nicht zu Podcasts im speziellen, wohl aber zum Urheberrecht. Ob Du ein Bild, einen Text oder einen Podcast klaust, ist dem Recht egal. Wenn du der Urheber bist, bestimmst alleine du was mit deinem Werk passiert. Erinnere dich an die zahlreichen Abmahnungen wegen geklauter Bilder. Das ist genau dasselbe. . Du kannst in Deutschland das Urheberrecht auch nicht abtreten. Du kannst nur die Nutzungsrechte einräumen. Solange du nicht diese (z. B. welche Art von CC) definiert hast, ist für andere alles (außer ansehen / anhören) verboten. Bei YouTube funktioniert das, weil du YT einen Teil der Nutzungrechte einräumst - sofern du sie besitzt. Wenn kemand fremdes Material einstellt, wird YT es UMGEHEND entfernen, wenn der rechtmäßige Rechteinhaber das verlangt. Sonst muss YT zahlen.

Ganz am Rande: Jeder, der YT-Videos runterlädt und und dann ins Netz stellt, begeht eine ABMAHNFÄHIGE Urheberrechtsverletzung die SEHR, SEHR teuer werden kann.

Das Urheberrecht ist eine der schäfsten Waffen, die Rechteinhaber anwenden können, denn fast alle Begebenheiten wurden bereits vom BGH bewertet. Gewonnen haben, meines Wissens nach, immer die Rechteinhaber.

Aber bitte, ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung, lese nur sehr viel zu dem Thema und halte mich auf dem Laufenden.

Kleine Ergänzung zu Radio.de

Ich bin verleitet, dich zu zitieren: “Sorry, aber dafür gibt es leider nur ein Wort: Blödsinn”. Erstens gab es 100 Euro Abmahnpauschale auch schon für einen Foto-Urheberverstoß. Der Kläger erhält bei CC-NC auch keinen Schadensersatz. Er kann seine Anwaltskosten der Gegenseite in Rechnung stellen und das heißt erstmal in Vorkasse und ggf. vor Gericht gehen. Zweitens unterliegt das Anwaltshonorar einer gesetzlichen Regelung, die sich ein Anwalt nicht aussuchen kann. Allein bei der Vorberatung darf verhandelt werden, womit aber noch keine Abmahnung vollzogen ist. Wenn du dich da geirrt hast, wo irrst du dich noch? Ich finde es fahrlässig, die Leute mit so einem Murks in einen Abmahnkreuzzug zu schicken. Das sollte doch gut geplant und kalkuliert sein. Du findest im Netz genug Beispiele, wo sich Leute über plötzliche Anwaltsrechnungen wundern, obwohl darüber vorher gar nicht explizit gesprochen wurde. Finanziell gewinnen kann man nichts, allenfalls Geld verlieren. Wenn man das aus ideellen Gründen dennoch durchziehen möchte, ist das völlig ok. Der Weg einer Abmahnung ist dann nicht einfacher, billiger oder risikoärmer als der normale Rechtsweg.

1 „Gefällt mir“

Eine gute Option wäre es vielleicht, wenn sich Betroffene finanziell zusammentun, um für einen Fall ein Referenzurteil zu erstreiten. Dann würde sich zeigen, ob die Abmahnverfahren einfach durchzuziehen sind und das finanzielle Risiko wäre gering.

Update: Diese Mail kam vor einiger Zeit.

Sehr geehrter Herr Ost,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 6. Februar und bedanken uns für Ihre freundliche Fristverlängerung.

Unsere erste Antwort bezog sich zwar auf Radio-Streams, ist jedoch ebenso auf Podcast-Feeds anwendbar. Als unabhängiges Radio- und Podcast-Verzeichnis bieten wir die Möglichkeit, Inhalte, welche via RSS-Feed ohne technische Schutzvorrichtungen frei verfügbar im Internet stehen, zu suchen und im Wege der Verlinkung abzuspielen. Dabei bedarf diese Einbettung in unsere Plattform keiner Erlaubnis der jeweiligen Betreiber.
Dasselbe gilt für die Bildmarke. Um den Ursprung der Audioressource effektiv und korrekt zu beschreiben, verwenden wir die Marke des jew. Inhabers nur nominativ um den Service zu identifizieren. Eine solche (notwendige) beschreibende Verwendung verletzt nicht die Markenrechte des Anbieters.
Gleiches gilt auch für eine etwaige Schaltung audiovisueller Werbeangebote Dritter, die unsere Nutzer nach einer erfolgreichen Suche nach einem öffentlich zugänglichen Podcast erkennbar als Gegenleistung für unseren Service zur Kenntnis nehmen.

Aufgrund fehlenden Interesses unserer Nutzer an den Inhalten ist uns jedoch nicht an einem Streit über die Listung Ihrer Podcasts auf unserer Plattform gelegen. Deshalb sind wir bereit, Ihre beiden Podcasts per sofort und bis auf weiteres von unserer Plattform zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

1 „Gefällt mir“

Danke fürs Update.
Auch hier wieder (für alle): Wenn einer was sagt - auch wenn’s wie Tatsachen klingt - muss es nicht stimmen. Das sind nur Meinungen.
Der letzte Abschnitt unterstreicht dies sogleich: Wer kalte Füsse bekommt, ist sich nicht sicher.