Twitch Streamer brauchen eine Rundfunkzulassung

Theoretisch kann es Podcasts nicht treffen. Der Rundfunkstaatsvertrag ist da ganz klar worum es geht (§2 Abs. 1 Satz 1-2 Rundfunkstaatsvertrag):

Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

Livestreams von Podcasts könnten drunter fallen. Wenn sie wirklich regelmäßig wären. Aber auch hier ist die Rechtslage relativ klar (§20b):

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen.

Don’t panic.

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