Anzeige eines Internetradios bei der Landesmedienanstalt

Aus steuerlichen Gründen (zu erwartende gewerbliche Einnahmen für den Rasenfunk, Trennung von meiner selbständigen Tätigkeit) hatte ich gerade die Freude, mit Beamten der Stadt München und des Landes Bayern zu telefonieren (es war wirklich nett). Dabei bin ich über eine Sache gestolpert, die mir neu war und die ich deshalb hier kurz schildern/diskutieren möchte.

Die Stadt München bzw. der zuständige Bearbeiter konnte mit dem Begriff Podcast nichts anfangen und empfahl mir dringend, dass ich vor der Gewerbeanmeldung mal mit der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien telefoniere. “Sonst kemmas nei und treffan an Mitarbeiter dä gnauso weng von “Podcasts” versteht wie i und Ihna ned Ihrn Schein geba wuil wois ned mit dena telefoniert hom.” Ihm ging es um die Frage, ob ich eine Sendelizenz brauche.

Also bei der BLM angerufen und mich zu einer sehr freundlichen Dame in der Rechtsabteilung durchstellen lassen. Kurzes Abklopfen der Rahmendaten (Haben Sie ein Sendeschema? Senden Sie live? Kann ich Ihre Sendungen jederzeit hören?) und wir landeten bei Ihrer Empfehlung, ich solle den Rasenfunk freiwillig als Internetradio anmelden. Geht über ein Formular, wäre kein Aufwand.

Laut ihrer Aussage können mir dadurch keine Nachteile entstehen. Einen Jugendschutzbeauftragten bräuchte ich angeblich auch jetzt schon (hatte das bisher mit einer Rundfunksendelizenz in meinem Kopf verknüpft), es wäre aber in Ordnung, wenn ich das in Personalunion mit mir selbst machen würde. Ansonsten hieße die Internetradioanzeige eigentlich nur, dass ich mich an die Rechtsgrundlagen des Medienstaatsvertrages zu halten habe (bezüglich Sponsoring, Kennzeichnung Werbung, etc.).

Ich glaube nicht, dass Sie mir etwas verschwiegen hat, aber wie man Behörden so kennt kann es ja sein, dass so eine Anzeige auch schlafende Beamtenhunde weckt und ich DOCH durch die Anzeige ins Hornissennest stoße und danach mit Auflagen zu kämpfen habe, die von einem Podcaster zu erfüllen sind.

Deshalb habe ich drei Fragen:

  1. An die Bayern hier: Habt ihr eure Podcasts bei der BLM gemeldet?

  2. An alle anderen: Wie sieht es in euren Bundesländern aus?

  3. Und generell: Habt ihr Erfahrungen mit der Anzeige eines Internetradios und v.a. den Folgen, die das für den Podcaster danach hat?

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Hi,

Hör mal in den folgenden Podcast rein, da gibt es einen wirklich umfangreichen Rundumschlag:

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Danke, den kenne ich. Aber meiner Erinnerung nach sprechen die da immer über Rundfunklizenzen, fiel da irgendwas Richtung Anzeige eines Internetradios?

Nur am Rande, nicht als explizites Thema, das muss ich zugeben.

Ich höre nochmal rein, danke!

Mich würden ja vor allem Erfahrungsberichte von den anderen hier interessieren. Wenn es keine negativen Folgen hätte, wäre eine Anmeldung ja kein Problem. Und gleichzeitig glaube ich, dass allein die BLM dann mit einem Mal einige Anmeldungen auch aus diesem Forum auf dem Tisch hätte.

Und hier wurde das Thema ebenfalls schon angeschnitten …

Jein. Den Thread hab ich auch gelesen. Also, ich kann jetzt leider gerade nicht in die Gesetze reinschauen (der “echte” Beruf will, dass ich arbeite), aber aus dem Kopf heraus dreht sich diese Diskussion um eine “Rundfunklizenz” und das Thema hier hat mit den so genannten “Neuen Medien” zu tun. Ich hab das Argument, dass ich ja nicht live streame, ungefähr zwanzigmal im Gespräch mit der Mitarbeiterin der BLM gebracht, aber sie meinte, für den Begriff “Internetradio” und damit einhergehend die Pflicht zur Anzeige eines selbigen hätte das nichts zu tun. Vielleicht hat die mich natürlich auch falsch informiert.

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Davon würde ich prinzipiell ausgehen, ich hab mal in dem Laden in SH gearbeitet :wink:

Auch wenn es weh tut, ggf. lohnt es sich an dieser Stelle zu arbeiten und jemanden zu fragen, der sich damit auskennt, also nen richtigen (Fach-)Anwalt zu befragen :confused: Ich hätte da jemanden an der Hand, falls Bedarf besteht.

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Vorweg: Podcasts sind Telemedien, kein Rundfunk. Nicht aufs Glatteis führen lassen. Noch mal die Kritieren aus dem Rundfunkstaatsvertrag:

Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

Können Podcasts nur zeitgleich empfangen? Nope. Sendeplan? Nope.

(Ein Livestream mit Podcasts kann es hingegen schon sein.)

Autsch. Natürlich ist der Jugendschutzbeauftrage ein Nachteil. Ein krasser. Dieser Artikel beschreibt sehr gut, wann und wie es einen braucht: http://www.it-recht-kanzlei.de/Jugendschutzbeauftragter-wann-brauche-ich-einen.html

Personalunion geht gar nicht:

Ein Unternehmensinhaber oder Betriebsleiter kann in seiner Funktion kein Jugendschutzbeauftragter sein, da Leistungs- und Kontrollfunktion in einer Person vereint würden, was zu einer unüberwindbaren Interessenkollision führen würde, durch die das Erfordernis der Selbstkontrolle unterlaufen würde.

Aber:

Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres sowie Veranstalter, die nicht bundesweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung verzichten, …

Ich bin kein Jurist, aber mein Rat: Nichts tun und Livestream auf 499 Plätze technisch begrenzen.

Wenn die Medienanstalt doch meint du bist Rundfunk, hast du immer noch die Chance anzumelden bzw. dagegen vor zu gehen.

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Die Medienanstalten veröffentlichen außerdem eine Liste aller Webradios, die sich angemeldet haben: http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Themen/Zulassung/Anzeigen_Internetradios_aktuell.pdf

Ich sehe da keine Podcasts, wirklich nur Webradios.

Eine Frage stellt sich dabei trotzdem. Die magische 500 Zuhörer, die man maximal haben sollte. Studio-Link OnAir ist auch so eine Sache. Produziere ich regelmäßig Podcasts live mit Beiteilung von Zuhörern und das regelmäßig, mache ich eigentlich Rundfunk. Man sollte auch nicht alles überregulieren. Der Rundfunkstaatsvertrag gehört definitiv überarbeitet.

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Ich habe das Limit mittlerweile auf 499 „Ports“ technisch begrenzt, werde aber noch einen Button einbauen mit dem man das wieder auf unlimited setzen kann.

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@GNetzer
die Frage ist doch auch, versteht die Gute Frau unter Internet Radio das, was wir unter Internet Radio verstehen?
Und, der Aussage eines Amtes “keine Nachteile”, glaube ich nur, wenn sie mir das Schwarz auf Weiß geben.

an sonsten Danke an @gglnx für deien Ausführungen

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Das hat jetzt mit der Anzeige des Internetradios (wovon ich ebenfalls abraten würde) nichts zu tun, aber:

Pass auf, dass dein Gewerbe nicht auf deine selbständige Tätigkeit abfärbt. Dafür müssen die Tätigkeiten zeitlich und “räumlich” trennbar sein. Primär würde ich separate E-Mail-Postfächer, Telefonnummern, Briefpapier etc. und natürlich separate steuerliche Aufzeichnungen empfehlen. Dazu aber am besten einen guten Steuerberater befragen.

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Danke euch allen für die Einschätzungen und Links. Ich hab mich von der ganz schön verwirren lassen. Rufe da die Tage nochmal an, wenn ich Zeit habe. Mich interessiert einfach, wie sie zu der Einschätzung kommt.

@lukasbestle Danke für den Tipp, hab das seit Tag 1 auf dem Schirm. U.a. gab es deshalb noch nie Patreon-Rewards die einen Gegenstand (Sticker, T-Shirt, etc.) beinhalten, denn das ist eine klar definierte Gegenleistung und damit sehr nahe an gewerblichem Umsatz. Damals war zwar alles schon sauber getrennt, aber die Kommunikation mit dem Finanzamt noch nicht abgeschlossen. Auch da musste “Podcast” erstmal gegoogelt werden. :smiley:

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Überlegen wir mal wir erklären alle Podcasts , Youtube , Twitch was auch immer Channels zu “Radio” jeder von denen sagen wir das sind so 100.000 bis 1Millon Macher - jeder bezahlt zwischen 1000 und 10000euro an Lizenz gebühren - das tut dem Staatssäckel für Einnahmen doch richtig gut und schafft Arbeitsplätze - irgendjemand muss das Geld ja einfordern anmahnen und zählen.

Vielleicht hilft es, wenn du der unwissenden Dame den Podcast eher als Audioblog verkauft. Gewerbliche Blogs dürften ihr bestimmt schon öfter über den Weg gelaufen sein.

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