Tonsnippets aus Filmen nutzen?

Moin zusammen!

Die Geschichte der GEMA ist ja keine Geschichte voller Missverständnisse. Aber wie sieht es eigentlich bei Filmen aus? Kann bzw. eher darf ich kurze Tonsnippets von 1-2 Sekunden in meinem Audio-Podcast nutzen, wenn dabei keine Musik im Hintergrund spielen (um nicht in die GEMA-Falle zu treten)? Ich stell mir mal beispielsweise so Klassiker wie “Hasta la vista, baby” aus Terminator vor. Dürfte ich so etwas nutzen? Oder gibt es da auch rechtliche Probleme?

Viele Grüße
Sven

Diese Frage haben Youtuber oft gestellt, wenn sie Filmbesprechungen machen wollten. Die antwort war meines Wissens, dass du die Zitatrechte des Filmverleihs benötigst. Die Youtuber hatten die Verleihe dann jeweils angefragt und mal durften sie und mal nicht.

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seufz Danke für die Info, wenn es auch wieder mal unnötiger Hassle ist. :-/ Dann werd ich wohl drauf verzichten müssen.

Grüße

Ja, musst du leider. Eine mir bekannte Produktionsfirme wollte mal ein Quiz über Serien und Stars ins Fernsehen bringen. Sie sind dann an den Filmrechten gescheitert und das, obwohl sie selbst zu einem Konzern gehören, die selbst Filme produzieren.

Ich anonymisiere den Betrieb, da es in einem persönlichen Gespräch zwischen einem Redakteur und mir angesprochen wurde.

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Man darf Filmzitate nutzen, wenn sie wirklich als Zitat Verwendung finden und nicht nur als Spaß. Wenn du z.B. Anhand Schwarzeneggers “hasta la vista” den cineastischen Konflikt zwischen dem Kino der 90er und der Postmoderne erklären willst und dafür die Intonation brauchst, wäre es gestattet :wink:

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Dadurch wird der Verwendung des allseits beliebten “Nein? Doch! Oh!” komplett der Riegel vorgeschoben. doppelseufz Somit hat sich das Thema dann erledigt. Danke allen.

Grüße

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Um das nochmal klarzustellen: Es ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum, dass man kurze Passagen von Ton/Musik/FIlm/whatever benutzen darf. Es gibt in den USA zwar entsprechende Richtlinien, das hat allerdings nichts mit deutschem, bzw. europäischem Recht zu tun.

Die Länge spielt also keinerlei Rolle (zumindest nicht direkt, siehe unten). Die GEMA dürfte da im übrigen nicht das einzige Problem sein, da hier auch andere Leistungsschutzrechte betroffen sind.

Wichtig ist hier die Schöpfungshöhe von Deinem eigenen Werk (siehe Kommentar von @Sonntagssoziologe). Wenn Dein Podcast zu 70% aus Filmausschnitten besteht, wird es schwierig zu rechtfertigen, dass das nur “Zitate” sind um Deine eigenen Aussagen zu bekräftigen.

Generell wäre ich da eher vorsichtig, da das in jedem Fall rechtlich SEHR dünnes Eis ist, auf das man sich begibt.

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Ich hatte hierzu eine Seite gefunden die das gut erläutert:

Checkliste zum richtigen Gebrauch von Filmzitaten

Ist der Film urheberrechtlich geschützt? (Handelt es sich um altes Material (vgl. § 65 Abs. 2 UrhG), dann ist die Verwendung außerhalb des Zitatrechts möglich.)
Wurde er bereits veröffentlicht? (Falls nicht, kann nicht zitiert werden.)
Dient das Zitat zur Erläuterung und zum Beleg eigener Ansichten und Erkenntnisse oder als künstlerisches Mittel des eigenen Films? Besteht eine innere Verbindung zwischen dem Zitat und dem eigenen Film?
Ist das Zitat unverändert geblieben?
Wurde die Quelle des Zitats vollständig angegeben?

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Auch hier kann man mal wieder eine exzellente Folge der Rechtsbelehrung verlinken.

00:44:45 – (…) So ist es zulässig bei einer Diskussion ob Vanilla Ice Musik von Queen übernommen hat, zu Vergleichszwecken kurze Auszüge aus diesen Stücken abzuspielen. Dagegen wäre es nicht zulässig Passagen aus anderen Musikstücken in das eigene Werk zu übernehmen, damit das eigene Stück besser klingt. (…)

Aber generell: Zitatrecht - Schwieriges Feld, da sollte man auf jeden Fall mal jemanden dazu ziehen, der sich auskennt.

genauso wie es auch schwierig ist, aus büchern zu zitieren wenn man Bücher besprechen will… leider.

genauso wie es auch schwierig ist, aus büchern zu zitieren wenn man Bücher besprechen will… leider.

Dem würde ich mal dezent widersprechen. Hab selber lange eine Webseite für Musiker betrieben (u.a. mit Buchrezensionen). Da habe ich nie Probleme gehabt. Solange man sich da an das Zitatrecht hält, ist sowas kein Problem.

Darüber hinaus ist die Buchindustrie auch lange nicht so Abmahn-freudig, wie Film- und Musikindustrie. Ich habs sogar oft erlebt, dass mich die Verlage mit kostenlosen Exemplaren zugeschmissen haben, nachdem ich einmal eine Rezension veröffentlicht habe.

Viele verwechseln hier allerdings Zitate mit einer Leseprobe. Das ist etwas vollkommen anderes. Leseproben sind meist zu Umfangreich um unter das Zitatrecht zu fallen…

Gruß, Dave

Wobei direktes Anfragen oft zu unerwartet freundlichen Zusagen verhilft :wink: (außer beim öffentlich rechtlichen, warum auch immer)

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Wobei direktes Anfragen oft zu unerwartet freundlichen Zusagen verhilft (außer beim öffentlich rechtlichen, warum auch immer)

Das schon, aber das löst das Problem des TOs nicht unbedingt. Also wenn ich einen Künstler anfrage,ob ich ein Snippet von seinem Song veröffentlichen darf, kann dieser das erlauben, sogar, ohne dafür Geld haben zu wollen. Trotzdem wird die GEMA hier die Hand aufhalten.

Gruß, Dave

Ich lasse mich sogar sehr gerne eines besseren Belehren. Man kann nie auslernen…

Konkret mache ich mir bei einem bestimmten Verlag auch keine Sorgen, bei einen anderen dagegen habe ich angefragt, wie es ausschaut, wenn man 4-5 Sätze am Stück zitieren würde und das ggf. 2-3 mal aus dem gleichen Buch, da meinte man die Rechte würden jetzt bei einem anderen Verlag liegen. Auf meine Frage wie man das grundsätzlich denn bei Büchern aus Ihrem Hause sehen würde bekam ich keine Antwort.

Und bevor ich mich auf dünnes Eis begebe bzw. am Ende mehr Aufwand besteht, den Dingen herzurecherchieren, da lass ich es erstmal auf Eis liegen.

Ich lasse mich sogar sehr gerne eines besseren Belehren. Konkret mache ich
mir bei einem bestimmten Verlag auch keine Sorgen, bei einen anderen
dagegen habe ich angefragt, wie es ausschaut, wenn man 4-5 Sätze am Stück
zitieren würde und das ggf. 2-3 mal aus dem gleichen Buch, da meinte man
die Rechte würden jetzt bei einem anderen Verlag liegen. Auf meine Frage
wie man das grundsätzlich denn bei Büchern aus Ihrem Hause sehen würde
bekam ich keine Antwort.

Dave Remmel info@sendegate.de schrieb am Fr., 12. Feb. 2016, 18:29:

Es gibt hier ein Mini-JaDochSchon-Schlupfloch, auch wenn es wohl dem Zwecke nicht dient:

Wenn ihr euch als redaktionelles Medium bei den Verleihern anmeldet und akkreditiert werdet (meist recht einfach, bei wenigen recht schwer), dann bekommt ihr auch Audioschnipsel zur Verwertung. Nahezu immer vor dem Kinostart.

Nachteile angesichts des von euch angesprochenen Nutzungszwecks:

  • Schnipsel dürfen idR nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden - somit zum Besprechen/Vorstellen des Films
  • Schnipsel dürfen idR nur 3 oder 6 Monate nach Veröffentlichung des Films eingesetzt werden

Klassisches Pressematerial also.
Aber, wenn wir hier schon die Infos sammeln, dann gehört diese Info auch dazu.

Ich kann aber der Aussage von @iwess bestätigen: Freundliches Fragen hilft, meistens.

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Würdet ihr sagen, dass Titelmelodien und ikonische Soundjingle aus Filmen und Serien auch in diese Diskussion fallen? Oder ist das evtl. noch anders gelagert bzw. kommt da dann die GEMA ins Spiel?

Hintergrund: Ich würde gerne in meinem Podcast vielleicht mal sowas benutzen, um den Podcast etwas anzureichern und dem ganzen ein bißchen Flair mitzugeben. Also keine spezielle redaktionelle Leistung. Auch wenn ich dann natürlich themennahe Audiosachen nutzen würde. (In einem amerikanischen Podcast, den ich höre und der Serienfolgen bespricht, wird gerne zu Anfangs und am Ende die Titelmelodie eingespielt. Als Beispiel vielleicht.)

Würdest Du das Werk “zitieren”, sprich sich wirklich inhaltlich darauf beziehen, könntest Du im Rahmen des Zitatrechts Filmmusikausschnitte einbinden. Etwa “viele Musikstücke neuerer Zeit nutzen E-Gitarren um Spannung auszudrücken, besonders deutlich wird das bei dem Film xyz…”

Wenn Du das Musikstück “nur so” einbinden willst, dann hast Du zwei Möglichkeiten:

  1. Du erwirbst offiziell und direkt die Nutzungslizenz beim Rechteinhaber, meistens die Produktionsfirma des Soundtracks.
  2. Sofern das Stück von der GEMA verwaltet wird (was sehr wahrscheinlich ist), erwirbst Du die Lizenz bei der GEMA.

Generell gilt: Wann immer Du die Schöpfung eines anderen verwenden willst ist davon auszugehen, dass jemand Rechte daran hat, die Du einhalten solltest. Das gilt auch für schlichte Melodien oder ikonische Soundjingles…

LG
Dirk

Danke für die schnelle Antwort. Hab mir schon fast so was gedacht.
Gut, muss ich schauen, wie ich anders irgendwie ‘Flair’ reinbringe.

Ich suche nach Antwort auf eine verwandte Frage. Ich will nämlich in meinen Podcast (keine Musik, sondern Sachthemen) zitieren wie in meinem Buch, d.h. Herr Professor Dr. Superschlau sagt zu diesem Thema in seinem Buch auf Seite 17 … dann kommt das Zitat mit Quellenangabe, in Sachbüchern ist das vollkommen normal. In meinem Podcast käme aber ein gesprochenes Zitat aus einem Interview z.B. von Youtube oder einer anderen Quelle vor. Ist im Prinzip das gleiche, aber ist es auch rechtlich okay?
Wenn es jemand weiss, würde ich mich sehr über Auskunft freuen.
Viele Grüsse
Dirk