Das hängt natürlich stark von der Art des verwendeten Materials ab. Etwa bei einem Gesprächsauszug stellt sich sogar die Frage nach der Schöpfungshöhe, also ob das Gesagte überhaupt schützenswert ist. Wobei die Komplikation von Leistungsschutzrechten wegen der Aufnahme hinzukommen kann. Ansonsten, davon ausgehend, dass man sich die Verwendung der Clips nicht vom Urheber autorisieren lassen will, muss man sich auf das Zitatrecht berufen (Kleinzitat, Großzitat). Dafür gibt es dann wieder bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Für Tonaufnahmen aus Filmen wurde das Problem schonmal diskutiert: Tonsnippets aus Filmen nutzen?