Steuerliche Aspekte

Es muss nicht immer ein Gewerbe angemeldet werden - einzelne Journalisten oder Künstler (also auch Podcaster) üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Damit reicht dann eine Meldung ans Finanzamt, man habe die Absicht eine solche Tätigkeit auszuführen - und natürlich dann die entsprechende Anlage in den nächsten Steuererklärungen auszufüllen.

Damit spart man sich dann die Gewerbe-Dingens. Einschließlich IHK-Beiträge, Gewerbesteuer, etc.
Sobald man aber wächst und den ersten Angestellten hat, muss man ein Gewerbe anmelden, auch wenn man journalistisch unterwegs ist.

Was man also machen kann ist um auf sicherer Seite zu sein: einfach mal beim Finanzamt anfragen. Man habe so ein Hobby und würde gerne bei den Hörern um eine Beteiligung an den Kosten bitten. Gewinne würden auch absehbar nicht erwartet, eher im Gegenteil. Ob man und wenn wie man solche Fremdunterstützungen der Liebhaberei anmelden müsse.

Aber wie oben schon geschrieben: immer alle Belege (Ausgaben und Einnahmen) aufbewahren.

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