Anfang 2013 hatte ich bei meinem Finanzamt nachgefragt, wie es sich mit den Einnahmen, die ich über Flattr, Spenden etc. für meinen Podcast erhalte, verhält: Muss ich diese als “Gewinn” angeben? Kann man die “Ausgaben” für Equipment dagegen rechnen? Die Antwort poste ich hier mal, da ich denke, dass sie für andere ebenfalls interessant sein könnte. Das soll aber keine “Absolution” darstellen – letztendlich sollte jeder individuell überprüfen, wie es sich steuerrechtlich mit seinem “Podcastreichtum” verhält. Hier also die Antwort:
“[…] ein Gewerbebetrieb liegt vor, bei einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit der Absicht Gewinne zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Wie von Ihnen angegeben handelt es sich um ein Hobbyprojekt, dass nicht zu Erzielung von Einnahmen begonnen wurde. Erkennbar ist dies auch, dass Einnahmen nur auf freiwilliger Basis von den Besuchern bezahlt werden.
Somit handelt es sich nicht um eine Einkunftsquelle und die Aufwendungen können daher nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden . Sollten sich jedoch bei ihrem Hobbyprojekt die Einnahmen soweit steigern, dass Gewinne erwirtschaftet werden, so führt die Tätigkeit zu gewerblichen Einkünften. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 liegt nämlich auch dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. […]”
Hat jemand ähnliche oder gar anderslautende Auskünfte? Wie machen das die Selbstständigen unter uns, bei denen der Podcast tatsächlich zur Gewinnerzielung betrieben wird, d.h. wie geben sie das in der Steuererklärung an und welche Ausgaben können dagegen gerechnet werden?