Steuerliche Aspekte

Anfang 2013 hatte ich bei meinem Finanzamt nachgefragt, wie es sich mit den Einnahmen, die ich über Flattr, Spenden etc. für meinen Podcast erhalte, verhält: Muss ich diese als “Gewinn” angeben? Kann man die “Ausgaben” für Equipment dagegen rechnen? Die Antwort poste ich hier mal, da ich denke, dass sie für andere ebenfalls interessant sein könnte. Das soll aber keine “Absolution” darstellen – letztendlich sollte jeder individuell überprüfen, wie es sich steuerrechtlich mit seinem “Podcastreichtum” verhält. Hier also die Antwort:

“[…] ein Gewerbebetrieb liegt vor, bei einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit der Absicht Gewinne zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Wie von Ihnen angegeben handelt es sich um ein Hobbyprojekt, dass nicht zu Erzielung von Einnahmen begonnen wurde. Erkennbar ist dies auch, dass Einnahmen nur auf freiwilliger Basis von den Besuchern bezahlt werden.
Somit handelt es sich nicht um eine Einkunftsquelle und die Aufwendungen können daher nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden . Sollten sich jedoch bei ihrem Hobbyprojekt die Einnahmen soweit steigern, dass Gewinne erwirtschaftet werden, so führt die Tätigkeit zu gewerblichen Einkünften. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 liegt nämlich auch dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. […]”

Hat jemand ähnliche oder gar anderslautende Auskünfte? Wie machen das die Selbstständigen unter uns, bei denen der Podcast tatsächlich zur Gewinnerzielung betrieben wird, d.h. wie geben sie das in der Steuererklärung an und welche Ausgaben können dagegen gerechnet werden?

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Ich habe nie explizit nachgefragt, sondern habe alles, was ich aus Flattr rausgeholt habe (also von virtuellem Guthaben in echtes Geld umgewandelt habe) ungefragt angegeben und auch Belege für meine Ausgaben an Server-Kosten und Equipment beigelegt. Wenn ich es richtig gelesen habe, hat mein Finanzamt beides ignoriert :wink:
Aber mir geht es vor allem darum, nicht irgendwann vorgeworfen zu bekommen, ich hätte Einkünfte verschwiegen.

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Guter Ansatz! Unter was hast Du denn die Einnahmen bzw. Ausgaben angegeben?

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Es gibt so eine monatliche Grenze. Wenn du unter 400€ verdienst. Ob du nebenbei ein bisschen putzt oder Flattr Einnahmen hast, interessiert das Finanzamt nicht sonderlich. Die Ausgaben für Equipment kannst du auch nicht geltend machen.

Das geht erst wenn du eine Gewinnabsicht hast und eine Firma gründest. Als Podcaster wohl erst interessant, wenn du tatsächlich davon leben kannst.
Ich stelle auch hin und wieder Rechnungen an Firmen, wenn ich etwas für die erledigt hab (Website/Facebook Seite betreuen etc.) aber das hält sich so sehr in Grenzen, dass das Finanzamt müde gähnt und die Belege in die Tonne feuert.

Auch Fahrten in ein Aufnahme Studio lassen sich nicht absetzen. Es sei denn das Podcast Studio ist eine Firma und du angestellt oder Teilhaber.

Also sofern es nicht zuviel wird, schimpft das Finanzamt auch nicht.

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In Anlage SO. Die Ausgaben habe ich dort dann als Werbungskosten angegeben.

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Moin!

Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt, noch Steuerberater, noch Finanzbeamter. Aber ich blicke auf über 25 Jahre Erfahrung als GmbH-Geschäftsführer zurück. Und weil man da immer mit einem Bein im Knast steht, ist es ganz sinnvoll, sich mit den Steuerdingen etwas zu befassen.

Bei allem Respekt für @Metalfrankonia möchte ich dazu raten, seinen Beitrag nicht als Leitlinie zu benutzen. Eine 400€-Freigrenze gibt es in der Form nicht und “eine Firma gründen” ist sicher eher umgangssprachlich gemeint.

Das Wichtigste steht doch schon oben bei @nitramred im Schreiben des Finanzamts:

  • Solange man Verluste macht und nicht die Absicht dahinter steht, das irgendwann zu ändern, ist es keine gewerbliche Tätigkeit, führt also auch zu keiner Steuerpflicht.
  • Wenn sich dann quasi versehentlich doch Gewinne ergeben, müssen diese dann doch versteuert werden. (Nebenzweck)

Das bringt mich zu dem ernstgemeinten Ratschlag:
Bewahrt alle eure Einnahme- und Ausgabebelege 10 Jahre auf. Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchhaltung. Ihr müsst jetzt nicht gleich eine eigene Buchhaltung eröffnen. Die Belege einfach jahrgangsweise abheften. Dann habt ihr nämlich im Fall der Fälle (“Dieser Podcast erzielt Gewinn - das war zwar nicht geplant, aber hat sich so ergeben”) auch eure Kosten dokumentiert, so dass das Finanzamt nicht plötzlich Steuern auf eure Einnahmen verlangt und ihr keine Ausgaben gegenhalten könnt. Es wäre auch sinnvoll, einmal im Jahr eure Podcasteinnahmen in eine Tabelle zu hacken, um sie zu dokumentieren

Weiterer Vorteil: ihr habt die Kosten eures Hobbys im Blick. (Ok, will man vielleicht lieber nicht - dann nur alle Belege und Kontoauszüge in einen Schuhkarton!)

Wenn man die ganzen Belege so sammelt, dann sieht man auch, wieviel Mehrwertsteuer man so zahlt. Besonders Clevere könnten auf den Gedanken kommen, als Podcaster ganz offensiv ein Gewerbe anzumelden. Dann kann man sich diese Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen. Doch aufgepasst:
Erstens muss dann auch von allen Spenden und Einnahmen 19% ans Finanzamt abgeführt werden, ist also nur interessant, solange man Verluste macht. Und zweitens kommt nach ein paar Jahren ohne Gewinne das Finanzamt an und sagt, dass dieses ganze Podcasting nur “Liebhaberei” sei, so dass die gesamten Mehrwertsteuersachen zu erstatten sind, was einem schnell das Genick bricht. Also nicht so clever!

Bleibt abschließend ein Aspekt, den ich nicht letztlich beurteilen kann, aber der für Podcaster, die namhafte Einnahmen erzielen, interessant sein könnte:
Ist Podcasting überhaupt eine gewerbliche selbständige Tätigkeit oder ist es vielmehr eine freiberufliche?

Man könnte argumentieren, dass Podcaster eine dem Journalisten ähnliche Tätigkeit ist und auch Aspekte wie künstlerische Gestaltung, freie Themenwahl, und Ungebundenheit sprächen dafür. Das könnte Auswirkungen auf steuerliche Aspekte haben und ggf. auch eine günstige Sozialversicherung über die Künstler Sozialkasse ermöglichen. Sicher nur für Podcaster, die Einnahmen erzielen, die über 3,80 Flattr im Monat hinausgehen. Aber ich wollte es erwähnt haben.

Beste Grüße
André

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Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis

Ich habe gerade bei WRINT-Realitätsabgleich von Holgis Umsatzsteuersonderprüfung gehört.

Bitte denkt daran, dass Geschenke, die ihr über eure Amazon Wunschliste bekommt, auch Einkünfte sind.

Wenn also aus den im letzten Beitrag genannten Gründen eine Steuerpflicht entsteht, dann werden diese Sachen auch mit reingerechnet.

Im schlimmsten Fall erstmal für die Umsatzsteuer, also ca. 16,-€ je 100,-€ Geschenkwert und auf den Rest ggf. Einkommenssteuer.

Ihr solltet also auch diese Geschenke in eure Einkommensliste reinhacken und möglichst den aktuellen Wert dokumentieren. Wenn’s nämlich ein Schnäppchen war und kein Beleg dafür existiert, nimmt das Finanzamt im Zweifel den Listenpreis.

Beste Grüße
André

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Die Umsatzsteuer berechnet sich wie folgt: Umsatzsteuer = Brutto - (Brutto / 1,19) -> 100 - (100 / 1,19) = 15,966386555. :wink:

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Habe meinen Beitrag aus Gründen entfernt. Das Thema um die Steuer ist ein gefährliches Feld und ihr könnt euch damit schnell in die Nesseln setzen.

Danke an @apod für den Hinweis.

Dennoch hab ich ein paar Lesetipps: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Und ich möchte euch ein Buch empfehlen, das es kostenlos zum lesen gibt: http://umsatz-programm.de/ibook/

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Ich klinke mich Mal hier ein.
Ich hab für meinen Podcast das erste Mal eine zweistellige Spende gekriegt. Muss ich die jetzt irgendwo angeben? Ich bin Studentin, Bafög-Empfängerin und habe einen Minijob. Ich zahle folglich keine Steuern zurzeit. Spende und Minijob-Verdienst übersteigen die 450€ nicht.

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Jeder nennt das zwar Spende, aber es ist eigentlich ein reguläres Einkommen. Ohne Steuerberater zu sein behaupte ich trotzdem, dass du alles angeben musst was du an Einnahmen generierst

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Ich geh da immer nach der Prämisse ran: Wenns Einnahmen sind, sag ichs dem Finanzamt. Wenn die das dann nicht berücksichtigen wollen um mehr von mir an Steuernachzahlung einzufordern, dann isses halt so.
Ich würds also lieber angeben, bin aber auch kein Steuerfachmann…

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Wäre interessant wie es sich hier mit dem Kleingewerbe verhält. Soweit ich das verstanden habe kann man als Kleingewerbetreibender keine MwSt. geltend machen und dementsprechend auch das Finanzamt nicht kommen kann und Forderungen stellt diesbezüglich. Ist das so richtig gedacht? Ich spiele auch schon länger mit dem Gedanken, grade um Serverkosten u.ä. durch Paypal, flattr und wie sie alle heißen abzudecken.

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Zunächst einmal: Geltend machen kannst Du die Vorsteuer, d.h. es handelt sich um von Lieferanten erhobene Umsatzsteuer, die Du zwar zahlen musst, aber gegen Deine Brutto-Einnahmen gegenrechnen kannst.

Als Kleinunternehmer - diese Definition gibt es bei uns nur im steuerrechtlichen Sinne - machst Du ansonsten eben eine Einnahmenüberschussrechnung in brutto - und verlierst dadurch: Gar nichts. :slightly_smiling_face:

Falsch. Die eingenommene Umsatzsteuer ist IMMER an das Finanzamt abzuführen.
Ganz korrekt: Die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Vorsteuer aus bezogenen Lieferungen und Leistungen.
Bei der Umsatzsteuer bist Du stets steuerpflichtig.

Hast Du in einem Steuerjahr mehr ausgegeben als eingenommen (z.B. bei Investitionen), kannst Du die Vorsteuer erstattet bekommen.

Die so genannte „Kleinunternehmer-Regelung“, auf die Du Dich beziehst, ist in § 19 UStG verankert. Die greift also ganz automatisch.
Gemäß § 19 (2) UStG kannst Du jedoch darauf verzichten und Dich gegenüber dem Finanzamt wie auch den Lieferanten als auch Kunden voll umsatzsteuerpflichtig mit allen Vor- und Nachteilen erklären.

Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle erst mal mit den Grenzen vertraut machen und ob Du sie je erreichen wirst: 17.500 Euro netto im Vorjahr und 50.000 Euro netto im laufenden Jahr, das ist schon eine Hausnummer.

Ich sehe, auch aus Erfahrungen der Vergangenheit heraus, durchaus Vorteile in der Besteuerung der Kleinunternehmer und nur geringe Vorteile für Podcaster bei der Optionsregelung nach § 19 (2) UStG.
Aber das muss jeder nach seinem Geschäftsmodell für sich entscheiden.

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Ich bin selbständig. Da ist es wohl noch etwas komplizierter.

Nachdem ich lange und ausführlich darüber mit meinem Steuerberater darüber zu Abend gegessen habe, erwäne ich hier mal meine Erkenntnisse. Natürlich ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit.

Hier meine Notizen dazu:

  1. Egal was Du tust, hebe die Belege auf und mach Dir eine Einnahmen/Ausgaben-Liste. Denke auch an Bus- und Bahnkarten und jeden Kleinkram. Wenns geht auch Fahrtenbuch führen. Im Zweifel zählt jeder Cent, jedes ausgedruckte Blatt Papier etc.
  2. Für Einnahmen ist es immer gut ein Unterkonto bei der Bank zu machen. Dann ist alles schön getrennt. Vermischen ist immer doof, weil man dann ja nachträglich anders buchen könnte.
  3. Spenden kriegst Du keine. Bist ja nicht gemeinnützig, nicht wohltätig, kein Verein. Das sind Einnahmen. Basta!
  4. Machst Du Verluste ist alles gut. Trotzdem dokumentiere die. Hast Du später einen Gewinn, sind Verluste in den Büchern Geld wert.
  5. Machst Du Gewinne, stellt sich die Frage, ob das Ausnahmsweise so war und wie hoch die sind. Da Du eh selbständig bist, reden wir dann darüber, wenn es so weit ist. - Das ist wohl eine Liebhaberei. Nach 1-2 Jahren kann man das vom FA so bewerten lassen. Ab dann stört es auch nicht, wenn hin und wieder ein kleiner Gewinn da ist. - Auch bei Hobbies darf man Geld ansparen um später etwas großes zu kaufen. Dokumentiere es und gib das Geld dann auch wirklich aus.
  6. Nutzt Du Equipment auch in der Firma wird es kompliziert. Auf der einen Seite wäre es in Teilen absetzbar, auf der anderen Seite nicht. Dokumentiere die Nutzung. Das ist dann meine Aufgabe (die des Steuerberaters)
  7. Die leidige Umsatzsteuer: Erstmal führst Du keine auf Deine Einnahmen ab. Aber mach Dich darauf gefasst, dass Du das doch irgendwann tun must. Leg einfach die 19% der Einnahmen/Ausgaben-Differenz an die Seite. Komme zu mir, sobald Du Gewinne hast. Dann klären wir das umgehend mit der Ust. Verschieben ist dabei nicht ratsam: Das Finanzamt wird schnell sauer, wenn man Umsatzsteuer nachmeldet.
  8. Überprüfe ob das etwas Journalistisches ist (es gibt auch Teilzeit-Journalisten mit entsprechendem Ausweis) oder GEMA, VG-Wort Dich wollen könnten und Du Vorteile haben kannst. Prüfe es einfach, schaden tut das nicht und senkt möglichweise den Satz der Umsatzsteuer auf 7%
  9. Wenn Du Equipment kaufst und wieder verkaufst: Es ist Vorteilhaft, wenn mindestens ein Jahr dazwischen liegt. Dann wird das eher nicht als Handel gesehen. - Dokumentiere das.
  10. Im Zweifel nerven wir das Finanzamt mit Fragen und erklären, was Du da tust.
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Nicht, dass ich wüsste. Wie kommst Du darauf?
Jedes Gewerbe, das nicht von einer Kapitalgesellschaft ausgeführt wird, ist eine ganz normale selbständige Tätigkeit.

Die Differenz zu den Freiberuflern, auf die das Finanzamt ein ganz besonderes Auge hat, wurde weiter oben ja schon besprochen.

Die Posts von @SebastianStix und @APod sind schon mal gut - ich fasse noch mal zusammen (bin aber auch kein Anwalt oder Steuerfach…dingens). Zuerst einmal die grundlegenden Definitionen:

Gewinn = Einnahmen - Ausgaben

Einnahmen: “Spenden” (Geld wie auch Sachen), Abo-Beiträge, Verkäufe, …

Ausgaben: laufende (Hosting, Internetanschluss, Mieten, Kontoführungsgebühren, …) und Investitionen (“geringewertige” Güter /GWG bis 800,- sofort, alles andere nach Abschreibungsregeln) sowie Verbrauchsgüter und Reisekosten.

Wenn Du es darauf anlegst, dauerhaft Gewinne zu erzielen, dann musst Du ein Gewerbe anmelden bzw. Dich als Selbständig beim Finanzamt melden. Wenn das absehbar ein Minusgeschäft bleibt/bleiben soll, dann gilt es als Hobby (“Liebhaberei”) und wird nicht berechnet. Wenn man einen Anlaufzeitraum braucht, um erst mal mit Minus zustarten um dann später Gewinn zu machen, dann kann man den Verlust von seinen sonstigen Einnahmen abziehen und damit seine (Lohn-)Steuer senken. Aber nach ein paar Jahren wird das Finanzamt hibbelig und will dann auch mal Gewinne sehen.

Ganz böse wird es, wenn das Finanzamt meint, dass man evtl. Steuern hinterziehen wollte - und macht dann eine Prüfung. Dazu sollte man dann ALLE Einnahmen und Ausgaben durch sinnvoll aufbewahrte Quittungen belegen können. Diese sollten dann auch nachvollziehbar zum Business passen. Wenn man das nicht belegen kann, dann SCHÄTZT das Finanzamt. Nach eigenem Ermessen. Und im Zweifelsfall nicht unbedingt zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

Ok, es gibt dann also irgendwann mal absehbar längeren Gewinn. Und dann muss man Steuern zahlen:

  • Umsatzsteuer (7% bzw 19%) = USt = MWSt. Außer man ist Kleinunternehmner (<17.500€ Gewinn p.a.) - aber dann darf man nieNIENIEMALS USt/MWSt auf eigenen Rechnungen angeben sonder immer brav dazu schreiben, dass USt als Kleinunternehmer nach §19 UStG weder erhoben noch abgeführt wird. Eine einzige ausgestellte Rechnung mit “davon 19% MWSt” reicht, um dann SÄMTLICHE EINNAHMEN des gesamten Jahres USt-pflichtig zu machen (und auch die der nächsten 4 Jahre).

  • Wenn Du die Gewinne des “Unternehmens” selber nutzt/abschöpfst, dann müssen diese Summen in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbe als EInkommen versteuert werden.

  • Je nach Geschäftsform kommen ggfs. noch Gewerbesteuer, IHK-Pflichtbeiträge, Körperschaftssteuer etc. an Kostenstellen dazu.

TL;DR - Ultrakurzfassung:
Wenn die Einnahmen absehbar die Ausgaben übersteigen sollen, dann wird’s steuerpflichtig und komplizierter. Davor muss nichts angemeldet oder gezahlt werden.
zur Sicherheit
Bitte IMMER ALLE Belege&Quittungen auffindbar und zuordnebar aufbewahren. Auch beim Verlust-Hobby.
Alles - nicht nur Geld, sondern auch Sachspenden (und deren recherchierter Wert zum Schenkungszeitpunkt) und Leistungen anderer (und deren geschätzter Wert zum Leistungszeitpunkt), die mit der Podcastproduktion in Zusammenhang stehen.

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Wow - viel aber guter Input. Also kann man zusammenfassen: Wenn ich in absehbarer Zeit keinen Gewinn erzielen werde, kann ich „spenden“ (via Paypal etc.) von Hörern bekommen ohne Gewerbe angemeldet zu haben. Sollte das ganze dann zu Gewinn werden muss ich Gewerbe anmelden. Die Spendengeschichte war so die Hauptidee warum mich diese Frage umtreibt. Danke für die Antworten :+1:t2:

Ob Du Gewinn machst, ist nicht der Knackpunkt: Was für das Finanzamt zählt, ist Gewinnerzielungsabsicht (selbst wenn dabei kein Gewinn erzielt wird).
Wenn Du deinen Hörern anbietest bzw. darum bittest, dass sie dir via Flattr / Patreon / Steady / PayPal etc. etwas “spenden” sollen, dann machst Du das ja aus dem Grund, dass Du damit eigentlich gerne Gewinn erzielen würdest.
Ergo liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor und man sollte es sicherheitshalber als Gewerbe anmelden.
Ob Du dabei auch wirklich Gewinn erzielst, ist egal, die Gewinnerzielungsabsicht zählt.
Und diese beginnt eigentlich damit, indem Hobby-Podcaster anfangen, ihre Hörer um “Spenden” (=Einnahmen) zu bitten.

Da ich nebenberuflich neben meinem festangestellten Hauptberuf eh ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer selbständig betreibe, habe ich nun beim Gewerbeamt einfach als Gewerbeummeldung eingereicht, dass ich als zusätzliche Tätigkeit “Podcast Produktion und Internetdienstleistungen” ausüben möchte.
Denn ich würde damit schon gerne langfristig mein Podcast-Hobby zum Beruf machen und gerne Gewinne erzielen (Gewinnerzielungsabsicht), egal ob nun durch sogenannte “Spenden” oder Werbung/Sponsoring oder Auftragsproduktionen etc.
Da es beim Gewerbeamt dann über dieselbe Gewerbeanmeldung läuft wie mein bisheriges nebenberufliches Kleingewerbe, müsste es beim Finanzamt dann auch über dieselbe Steuernummer laufen (denn ich bin ja nur ein Einzelunternehmer mit Kleingewerbe und einer Steuernummer).

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Ich bin anderer Meinung. Ich bin sicher, dass es einen Unterschied zwischen „Gewinnerziehlungsabsicht“ und „wenigstens einen Teil der Kosten decken wollen“ gibt. Da würde ich auf die Beträge achten.
Bei den Meisten wird es aber so sein, dass die Spenden nur einen Bruchteil der Kosten decken.
Einnahmen sind nicht automatisch Gewinne und die Absicht Einnahmen zu haben, ist nicht automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht.

Ein Gewerbe anzumelden bedeutet ja nicht nur, dass es angemeldet ist, sondern zieht auch anderen Papierkram nach sich:

  • Die IHK fragt nach → Formulare
  • Berufsgenossenschaften fragen nach Erklärungen → Formulare
  • Die eigenen Krankenkasse will ggf. Auskünfte haben → Formulare
  • Die Tätigkeit wird dann als Kaufmann ausgeführt, was Probleme mit Dingen wie widerrufsrecht etc. ergibt, Impressumspflichten, erweiterte Probleme mit Datenschutzerklärungen…
  • Dazu kommen so lustige „weiche“ Nebenpflichten wie die Erreichbarkeit per Mail an Wochentagen, die einfach mal vorausgesetzt wird. Gerade wenn es Kommentare gibt.

Die Anmeldung des Gewerbes bedeutet: Papierkram = Zeit = Nerven.
Selbst wenn man überall angeben kann, dass man nichts zahlen muss.

So langsam glaube ich, wir sollten uns hier mal alle zusammen tun und einen Verein gründen, der für seine Mitglieder Gelder verwaltet und ausschüttet, Equipment verleiht… Die Podcaster-GEMA:-) Da geht rechtlich bestimmt eine Menge.

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