Das Thema ist alt, aber im Moment suche ich relevante Informationen zum Thema der Umsatzsteuer. Ich glaube, das betrifft einige hier und ich wundere mich, dass das Thema nicht so breit diskutiert wird.
Einnahmen sind Einnahmen und als solche zu versteuern. So weit klar.
Bei der Umsatzsteuer werde ich mir immer unsicherer. Wir gehen mal davon aus, dass eine Kleinunternehmerregelung (wie bei mir) ausfällt.
Nun stellt sich die Frage:
Was mache ich mit der Unterstützung durch das Publikum. Da überweist jemand einfach so ein paar Euro auf das Konto. - Ohne konkrete Gegenleistung. Nichtmal eine Karte zu Weihnachten wird es geben, denn ich habe ja keine weiteren Daten von der Person.
Ist das nun Umsatzsteuerpflichtig?
Google war hier nicht so sehr hilfreich. Meist lande ich auf Seiten, wo Influencer ihre Sachgeschenke von Unternehmen als Einnahmen versteuern müssen. - Klar so weit.
Wenn jemand hierzu etwas herausgefunden hat, wäre ich sehr gespannt.
Hier mal etwas aus dem Gesetz, das ich für relevant halte:
( Abschnitt 1.1. UStAE hier in der aktuellen Fassung (steuerlinks.de)
(1) Ein Leistungsaustausch setzt voraus, dass Leistender und Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Für die Annahme eines Leistungsaustauschs müssen Leistung und Gegenleistung in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen.
Das lässt mich grübeln:
Jemand aus dem Publikum überweist Geld auf das Konto. Die Person erhält dafür keine Leistung. - Den Podcast würde ich ohnehin machen und so könnte ich auf die Idee kommen, keine Umsatzsteuer für diese Unterstützung aus dem Publikum abzuführen.
Leistung und Gegenleistung stehen m.E. in keinem wirklichen Zusammenhang. Wer dem Link folgt, findet weiter unten noch etwas zu Gesellschaften und dem Zufluss von Geld zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs. Das ist vermutlich nicht relevant, passt von der Sache her aber schon irgendwie.
Die gleiche Frage stellt sich, wenn jemand ein Geschenk schickt. Ja, das ist eine Einnahme. Aber Umsatzsteuer sehe ich da irgendwie auch nicht. Auch nicht bei DB-Gutscheincodes und Ähnlichem.
Da könnte man sogar denken: „Gutschein ist frei von UST“, die damit gemachte Ausgabe (Bahnticket) enthält sehr wohl Vorsteuer, die man geltend machen könnte. (Das kommt selbst mir aber nun komisch vor)
Und noch weiter: Wenn ich bei z.B. Steady keine Rewards drin habe (keine werbefreie Version, keine T-Shirts, keine Geschenke), dann gäbe es da auch keine verbundene Leistung, was deren Abrechnung umsatzsteuerbefreien müsste.
Eine Rückfrage beim Finanzamt war nicht zielführend. Da müsste man wohl eine (offenbar kostenpflichtige) formale Anfrage machen, an deren Ende eine verbindliche Auskunft steht. Das scheint sehr kompliziert und von mir nicht durchführbar. Telefonisch hatte ich deutliche Probleme begreiflich zu machen, dass da jemand einfach so etwas in den Hut wirft.
Es geht hier immerhin um 19% und eine ganze Menge Aufwand dahinter.
Wie praktiziert ihr das? Bzw. gibt es dazu etwas, was ich im Netz übersehen habe?
Das Gesetz ist lang und ggf. habe ich zu kurz recherchiert…
Über Input würde ich mich sehr freuen, denn so langsam aber sicher muss ich auch mal etwas „erklären“ und habe keine Lust, irgendwann bei einer Prüfung ärger zu bekommen.
Bei Umsatzsteuer verstehen die ja wirklich keinen Spaß. - Aus Unwissenheit mag ich aber auch nicht einfach 19% an das FA werfen, wenn das nicht nötig ist.