Steuerliche Aspekte

Nein, als Kaufmann wird die Tätigkeit beim Gewerbe nicht geführt. Kleine Webdesigner bieten ja auch “Internetdienstleistungen” etc. an, stellen so oft Rechnungen als Kleinunternehmer und sind trotzdem kein Kaufmann.
Du tätigst eine Dienstleistung, handelst aber nicht mit Waren. Ergo auch kein Eintrag ins Handelsregister.
Webdesigner wirst Du dort ja auch nicht finden.
Anders sähe es aus, wenn Du z.B. einen Online-Shop anbietest.

Aber die Idee mit dem Verein der Podcast-GEMA ist irgendwie charmant. :slight_smile:

Okay, da habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Man ist wohl nicht Kaufmann (ob eingetragen oder nicht), aber Verbraucher ist man eben auch nicht mehr. Und das ändert eben eine ganze Menge.

Dem Finanzamt ist unsere Meinung leider ziemlich egal :wink: ich habe dazu schon einige Male nach Information gesucht und da hieß es jedesmal, dass du ab dem Moment an dem du einen organisieren Geldstrom aufsetzt auch entsprechendes für dein Finanzamt gilt.
Warum fragst du nicht einfach mal einen Steuerberater und teilst deine Erkenntnisse? Wenn du Recht hast ist das ja der einzige Termin, der fällig wird, oder?

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Ich habe es eh einfacher, weil da ja schon ein Gewerbe ist. Bin also ein schlechtes Beispiel.
Aber: Wenn ich eine gute Gelegenheit finde, frage ich Ihn mal etwas aus.

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Es muss nicht immer ein Gewerbe angemeldet werden - einzelne Journalisten oder Künstler (also auch Podcaster) üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Damit reicht dann eine Meldung ans Finanzamt, man habe die Absicht eine solche Tätigkeit auszuführen - und natürlich dann die entsprechende Anlage in den nächsten Steuererklärungen auszufüllen.

Damit spart man sich dann die Gewerbe-Dingens. Einschließlich IHK-Beiträge, Gewerbesteuer, etc.
Sobald man aber wächst und den ersten Angestellten hat, muss man ein Gewerbe anmelden, auch wenn man journalistisch unterwegs ist.

Was man also machen kann ist um auf sicherer Seite zu sein: einfach mal beim Finanzamt anfragen. Man habe so ein Hobby und würde gerne bei den Hörern um eine Beteiligung an den Kosten bitten. Gewinne würden auch absehbar nicht erwartet, eher im Gegenteil. Ob man und wenn wie man solche Fremdunterstützungen der Liebhaberei anmelden müsse.

Aber wie oben schon geschrieben: immer alle Belege (Ausgaben und Einnahmen) aufbewahren.

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Nein. Das Finanzamt entscheidet ob du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst.

Das stimmt auch nicht. Auch die Vielverdiener unter den Freiberuflerinnen können Mitarbeiter bzw. Angestellte haben.

Das ist allerdings die Silver Bullet.

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Genauso habe ich es auch gemacht – nach meinem ursprünglichen Post am Anfang des Threads habe ich dann letztes Jahr einen Termin beim Finanzamt gemacht und die Situation geschildert (Unterstützung meines Podcasts durch das DDR Museum, Spenden von Hörer:innen etc.). Meine Erfahrung war sehr gut – klar, ich musste erst mal erklären, was ein Podcast ist, aber meine Ansprechpartnerin hat mir dann erklärt, wie ich die Einnahmen als selbstständige Einnahme neben meiner Anstellung erfasse und per Einnahmen-Überschuss-Rechnung dann in der Steuererklärung aufführe. Meine Empfehlung wäre tatsächlich zunächst beim lokalen Finanzamt vorzusprechen und wenn es dann doch komplizierter wird, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Kann auch Spaß machen, sich mit der Materie zu beschäftigen (self empowerment und so).

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Das versprochene Update meines Steuermenschen bei der privaten Plauderei:

Lies https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

Dort steht unter anderem:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen

Er meinte, dass genau da das Detail ist. Wichtig sei, ob das auch objektiv der Fall sei. Interessant sei auch, dass da Gewinn steht und nicht Einnahmen.
Aber aufpassen, denn:
wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck liegt auch wieder ein Gewerbebetrieb vor. Aber auch da geht es wieder um Gewinn, nicht Einnahmen.

Wenn also keine Absicht objektiv erkennbar ist, d.h. die Zahlen genau das aussagen, ist das schlicht ein Hobby und gut ist. Um das zu belegen, hebt man einfach alles auf.

Was ich wohl lassen sollte: Im Podcast sagen, dass ich damit in Zukunft Gewinne erzielen möchte. Dann hätte ich die Absicht ja schon belegt. Zu sagen, ich hätte gerne Spenden, damit mein Hobby nicht ganz so teuer sind, ist wohl ok.

Erfahrungsgemäß stellt einen das Finanzamt nicht frei und stellt keinen Zettel aus, der sagt „das ist privat, brauchste nicht angeben“. Es schaut nicht in die Zukunft, sondern in de Vergangenheit und prüft eben die Zahlen. Die musste dann eben haben.

Dennoch sollte man, wenn ein zukünftiger Gewinn möglich ist, das ganze anmelden. Das dient aber eher dazu, noch möglichst viele Vorjahresverluste gegenrechnen zu können und den Gewinn zu mindern.

Ich vermische hier ein wenig Finanzamt und Gewerbeanmeldungswesen. Da könnte noch ein Fehler sein. Ansprechpartner wäre aber eher die Stadtverwaltung und nicht das Finanzamt.

Unterm Strich bleibe ich also bei meiner Aussage:
Ein Gewerbe würde ich erst Anmelden, wenn irgendwie absehbar ist, dass es Gewinne gibt bzw. ich die Absicht verfolge, solche zu haben.

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Das Thema ist alt, aber im Moment suche ich relevante Informationen zum Thema der Umsatzsteuer. Ich glaube, das betrifft einige hier und ich wundere mich, dass das Thema nicht so breit diskutiert wird.

Einnahmen sind Einnahmen und als solche zu versteuern. So weit klar.
Bei der Umsatzsteuer werde ich mir immer unsicherer. Wir gehen mal davon aus, dass eine Kleinunternehmerregelung (wie bei mir) ausfällt.

Nun stellt sich die Frage:
Was mache ich mit der Unterstützung durch das Publikum. Da überweist jemand einfach so ein paar Euro auf das Konto. - Ohne konkrete Gegenleistung. Nichtmal eine Karte zu Weihnachten wird es geben, denn ich habe ja keine weiteren Daten von der Person.
Ist das nun Umsatzsteuerpflichtig?

Google war hier nicht so sehr hilfreich. Meist lande ich auf Seiten, wo Influencer ihre Sachgeschenke von Unternehmen als Einnahmen versteuern müssen. - Klar so weit.

Wenn jemand hierzu etwas herausgefunden hat, wäre ich sehr gespannt.

Hier mal etwas aus dem Gesetz, das ich für relevant halte:
( Abschnitt 1.1. UStAE hier in der aktuellen Fassung (steuerlinks.de)

(1) Ein Leistungsaustausch setzt voraus, dass Leistender und Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Für die Annahme eines Leistungsaustauschs müssen Leistung und Gegenleistung in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen.

Das lässt mich grübeln:

Jemand aus dem Publikum überweist Geld auf das Konto. Die Person erhält dafür keine Leistung. - Den Podcast würde ich ohnehin machen und so könnte ich auf die Idee kommen, keine Umsatzsteuer für diese Unterstützung aus dem Publikum abzuführen.

Leistung und Gegenleistung stehen m.E. in keinem wirklichen Zusammenhang. Wer dem Link folgt, findet weiter unten noch etwas zu Gesellschaften und dem Zufluss von Geld zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs. Das ist vermutlich nicht relevant, passt von der Sache her aber schon irgendwie.

Die gleiche Frage stellt sich, wenn jemand ein Geschenk schickt. Ja, das ist eine Einnahme. Aber Umsatzsteuer sehe ich da irgendwie auch nicht. Auch nicht bei DB-Gutscheincodes und Ähnlichem.

Da könnte man sogar denken: „Gutschein ist frei von UST“, die damit gemachte Ausgabe (Bahnticket) enthält sehr wohl Vorsteuer, die man geltend machen könnte. (Das kommt selbst mir aber nun komisch vor)

Und noch weiter: Wenn ich bei z.B. Steady keine Rewards drin habe (keine werbefreie Version, keine T-Shirts, keine Geschenke), dann gäbe es da auch keine verbundene Leistung, was deren Abrechnung umsatzsteuerbefreien müsste.

Eine Rückfrage beim Finanzamt war nicht zielführend. Da müsste man wohl eine (offenbar kostenpflichtige) formale Anfrage machen, an deren Ende eine verbindliche Auskunft steht. Das scheint sehr kompliziert und von mir nicht durchführbar. Telefonisch hatte ich deutliche Probleme begreiflich zu machen, dass da jemand einfach so etwas in den Hut wirft.

Es geht hier immerhin um 19% und eine ganze Menge Aufwand dahinter.

Wie praktiziert ihr das? Bzw. gibt es dazu etwas, was ich im Netz übersehen habe?
Das Gesetz ist lang und ggf. habe ich zu kurz recherchiert…
Über Input würde ich mich sehr freuen, denn so langsam aber sicher muss ich auch mal etwas „erklären“ und habe keine Lust, irgendwann bei einer Prüfung ärger zu bekommen.

Bei Umsatzsteuer verstehen die ja wirklich keinen Spaß. - Aus Unwissenheit mag ich aber auch nicht einfach 19% an das FA werfen, wenn das nicht nötig ist.

Ohne für das Finanzamt sprechen zu wollen - ich denke die Standardunterstellung wird sein dass dir kaum jemand Geld überweisen würde, wenn du die entsprechend dafür werbende Tätigkeit nicht ausübtest.

Habe auch Zweifel daran ob irgendein Finanzamtbeschäftigter da Lust hat den Einzelfall der Überweisung zu prüfen. Separates Konto für Zuwendungen die im Kontext deiner Podcasttätigkeit verwenden, und man spart sich sowohl die Diskussion als auch die nachträgliche „Schätzung“ vom Finanzamt.