Protestpodcasts gegen #Artikel13

**Liebe Freunde,
gestern beim Podcastaufnehmen mit Gast kam dem Gast, EU-Experte, und mir gemeinsam eine spontane Idee, die wir sofort umgesetzt haben:

Ich werde heute in meinem normalen Podcastfeed eine 10minütige Protestepisode gegen “#artikel13” veröffentlichen. Das sollten wir alle tun, finde ich, denn unser plattformfreies nichtkommerzielles Podcasting ist längerfristig von der aktuellen Entwicklung in der Urheberrechtspolitik eben auch bedroht.

Es ist nicht unbedingt notwendig, lang und breit alles nochmal zu erklären. Links zu einschlägigen Seiten und Erklärvideos in den Shownotes reichen. Entscheidend ist: Liebe Hörer, wir müssen Euch stören, es passiert etwas übles, das auch Eure Podcaster angeht und dafür sorgt, dass manche Angebote aus dem Internet verschwinden werden. Informiert Euch, geht demonstrieren, wenn es in Eurer Stadt eine Demo gibt (verlinken), klickt Petitionen, usw.

Wenn in vielen Podcasts bis zum 23. März viele Podcasts solche kurzen Zwischenfolgen schalten, dürfte dies bemerkt werden. Die Gesamtzahl der Podcasthörer geht in die Millionen. Worauf wartet Ihr? **

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Gute Initiative, danke Dir! Können wir in diesem Thread auch mal noch Argumente sammeln, die man im Gespräch mit EU-Abgeordneten vortragen kann und die explizit auf uns als Podcaster:innen gemünzt sind?
Vielleicht an Dich @ajuvo direkt mal die Frage: Wo siehst Du den stärksten argumentativen Hebel für Podcaster:innen?

Naja, bei unserer Zielgruppe, dass dies der Anfang einer Entwicklung sein könnte, die unser freies Podcasten irgendwann verunmöglicht oder auf Plattformen zwingt. Sind Podcasts erstmal, in wenigen Jahren, für die üblichen Verdächtigen mittels künstlicher Minderintelligenz auf zB Markenrechtsverletzungen oder beliebig politisch inkriminierte (“Terrorismus”) Inhalte durchsuchbar, dann sind Gesetzgebungen wie die aktuelle die Blaupause für das Ende des freien Podcastertums.
Aus anderen Details würde ich mit in der kurzen Protestfolge heraushalten und passende Erklärvideos o.ä. verlinken.

Artikel 13 und 11 werden überall diskutiert und Artikel 12 da redet keiner darüber den sollte man mal thematisieren.

dort geht es um die Vergütung der Ersteller der Inhalte und man kann sehen wie aus einen eigentlich guten Ansatz durch loby Arbeit etwas ganz andere wurde.

Kann mir mal jemand erklären wie genau meine Arbeit als Podcaster gefährdet ist oder wie ich auf Plattformen gezwungen werde? Zur Verdeutlichung: Ich bin Artikel 13 kritisch und habe inzwischen auch schon mehrere Abgeordnete angerufen um mit ihnen über die ungewollten Nebeneffekte von A13 zu diskutieren. Aber wie genau wird A13 verhindern, dass ich weiterhin veröffentliche wie bisher?

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Nuuun, verhindern wird es das vermutlich nicht, aber es wird unsicherer für alle Beteiligten.

Ich spekuliere mal aus Sicht Deines Webhosters. Ich muss mich mit der Sichtweise eh gerade beschäftigen.

Wir nehmen mal an, Dein Hoster wird alles durch irgendwelche Filter jagen. Denn er haftet ja jetzt zuerst für Dein Zeug. Dann schlägt Content-ID gerne mal an und löscht Deine Episode, weil irgendwelche Rechte verletzt sein KÖNNTEN.
Das blöde ist dabei, dass die Algorithmen eben doof sind und nicht wirklich unterscheiden können, ob Du z.B. einen Audioschnipsel berechtigterweise verwendest.
Das nervt mindestens und ärgert alle Beteiligten.

Möglicherweise wird Dein Hoster auch verlangen, dass Du eine Art Sicherheit/Kaution hinterlegst, für den Fall, dass er in Haftung genommen wird. Ob Du dann einen 4stelligen Betrag “hinterlegen” willst, muss sich zeigen. - Ich würde es dann lassen.

Und dann wären Episodencover, Zitate in den Shownotes usw. Jipie! Noch mehr Zeug, für das irgendwer irgendwelche Rechte beanspruchen könnte.

Und dann kommt die zweite Sache: Darf man auf Dich verlinken? Darf man Coverbild und Shownotes einfach so einbinden, vielleicht den ganzen Feed? - Lieber bleiben lassen, könnte ja teuer werden.

Endgültig lustig wird es, wenn jemand Deinen Podcast nimmt und bei irgendwelchen Filtern einreicht und sagt “mein Content”. Das mag zwar nicht legal sein, aber erstmal würden Deine Episoden verschwinden.

Interessant wird es nun, wenn Du für etwas tatsächlich eine Lizenz erworben hast. Mach mal Deinem Hoster, dessen Filter etc. klar, dass Du diese Lizenz auch wirklich besitzt. Irgendein Kaufbeleg von irgendeiner Plattform wird da kaum reichen. - Wer weiß, ob die die Rechte auch wirklich hatten um sie dir zu verkaufen.

Achwas, es wird keine Filter geben. Dein Hoster soll ja erstmal mit möglichst allen Content-Generatoren der Welt versuchen, pauschale Lizenzverträge abzuschließen. - Das könnte dann einfach sehr teuer für alle Kunden werden. Haften müsste der trotzdem und Du auch. - Irgendeine Lücke findet sich immer.

Nuuun könnte man sagen, ein Webhoster ist ja nicht so etwas wie Youtube. Die sind gar nicht betroffen. Aber wohl doch, denn Dein Hoster verdient ja sein Geld damit, dass Du Material hochlädst, dass irgendwie Content ist und an dem Zeug hat ja irgendwer irgendwelche Rechte.

Im Endeffekt wird alles einfach nur komplizierter und über einem schwebt immer dieses mulmige Gefühl, dass man irgendwie mit einem Bein im Knast steht.

Das ist jetzt ein ziemlich subjektives Szenario. Aber die DSGVO hat gezeigt: In den nächsten Jahren werden die Gerichte mühsam herausarbeiten müssen, was geht und was nicht.

BOAH! Ich schreibe mich gerade in Rage, ich könnte Stundenlang Monologe über den Mist führen

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Bei selbst gehostetem Zeug sehe ich da erstmal noch nicht das große Risiko, aber Podigee, Soundcloud, Libsyn und co. dürften wohl eindeutig als Plattformen gelten. Da können schon einige mit ihren Shownotes und kleinen Audio-Zitaten in die Bredouille kommen.

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Genau dazu habe ich schon gegenteilige Aussagen gehört.
Libsyn, Podigee und co sind erst mal nur filehoster. Hosting Companies sind nicht dasselbe wie Plattformen. Das mag bei Soundcloud anders sein, weil sie selbst auch für die Sichtbarkeit der Inhalte sorgen und sie sich zueigen machen, aber bei den genannten Hostern bist im Zweifel Du Hochladender und Plattform in Personalunion.

Ergo: Das derzeit dominante Modell für Podcaster ist eigentlich nicht betroffen. Es wird sicherlich härter wenn Spotify weiter durchmaschiert und Dienste, die Inhalte nicht nur indizieren sondern auch selbst anbieten sind vielleicht auch zu einem Filter gezwungen, aber die haben das auch bisher schon oft gemacht. Oder glaubst Du, Spotify wird Dir erlauben einfach mal hochzuladen was immer Dir in den Sinn kommt?

@dirkprimbs Ja, ich stimme Dir zu. So kann man das interpretieren. Muss man aber nicht.

Ich lasse meinen Fingern mal freien Lauf:

Plattformen und Filehoster unterscheiden sich gar nicht so sehr. Im Moment geht die Definition der Plattform so weit, dass der, der Dir Infrastruktur zur Veröffentlichung bereit stellt das erste Glied in der Haftungskette ist. Der Vermieter des VServers ist im Grunde auch betroffen, sofern sich an den Gesetzestexten nix ändert.

Die Frage ist nicht unbedingt, wie der Wortlaut des Gesetzes ist, sondern eher wie Gerichte das irgendwann mal interpretieren.

  • Der Filesharer der ein Lied auf der Top 100 geladen hatte, war plötzlich auch gewerblich handelnd…
  • Die Haftung des Betreibers des freien WLAN musste auch erst gesetzlich mehrfach nachgebessert werden, bis der Abmahnkram weniger wurde.

Die Definition erfasst kommerzielle Anbieter, deren „Hauptzweck“ darin besteht, große Mengen urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich zu machen, die zwar von Nutzern der Plattform hochgeladen, aber von der Plattform selbst organisiert und beworben werden
Quelle https://gema-politik.de/artikel-13-fragen-und-antworten-neu/*

Müsste sendegate für dieses Zitat in Zukunft ggf. bezahlen? Man weiß es nicht. Der Gesetztestext ist frei, aber die freie Übersetzung? Oh je, Grauzone

Das ist für mich derart schwammig.

Das kann man so und so verstehen. Aus meiner Sicht gibt es im Grunde keine Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Der Text unterscheidet auch nicht zwischen eigenen Werken und denen von anderen. Und ich würde jede Art von Filehoster da mit einbeziehen. Spätestens, wenn er Dir ein One-Click-Wordpress und eine Domain zur Verfügung stellt, organisiert er die Vermarktung. Der Nutzer kann ja auch der zahlende Kunde sein.

Ich mag keine Panik verbreiten und überspitze das gerade bewusst, sehe etwas schwärzer als die Faktenlage hergibt.
Aber ich traue dem ganzen Zeug im Moment überhaupt nicht über den Weg und mag auch nicht einfach zusehen und hinterher denken: „Hätte ich mal was gesagt“.
Allerdings ist es im Moment auch sauschwer anständige Quellen und Infos zu finden. Das Lobbyzeug rankt bei Google gerade zu gut.

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Mh, da bin ich mir tatsächlich nicht mal so sicher. Podigee und Libsyn stellen Ready-to-use-Infrastruktur für den Upload und die Verbreitung von medialen Inhalten zur Verfügung und sind damit was ganz anderes als Hoster XY, der 20 GB vermietet die du selbst bespielen musst. Aus meiner Perspektive erfüllen sie damit sehr wohl die Definition einer Plattform, das sieht für mich durchaus vergleichbar aus mit einem YouTube-Channel oder einer Instagram-Seite. Ein Podigee weiß, dass seine Kundinnen und Kunden Audiofiles hochladen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, dagegen kann ein Strato immer noch mit den Schultern zucken und auf die fünftausend anderen Nutzungsmöglichkeiten ohne öffentlich verfügbare Medien verweisen. Und auch ein Filesharer hat da immer noch den Aspekt auf seiner Seite, dass dieser eigentlich ja nur Privatkopien anbietet. Obs faktisch so genutzt wird ist ja was anderes, aber bei den Podcasthostern geht es ja konkret ums publizieren.

Ahoy Dirk, wenn ich Dich richtig verstehe ist auch Podseed nicht betroffen. Ist das aus Deiner Sicht richtig?

Artikel 13 reguliert nicht „Plattformen“ sondern das, was sie als „online content sharing service provider“ bezeichnen. Die Definition nach der soweit ich weiß letzten Fassung von Artikel 2 (sagt mir, falls es eine neuere gibt):

Zumindestens bei einem bezahlten podcast hosting provider können Nutzer (also alle, die über das Internet Zugriff auf den Dienst haben) nichts hochladen. Das ist nur den Kunden des Dienstes möglich. Bei einer Kommentarfunktion wird es vielleicht wieder problematisch, aber ist urheberrechtlich geschützte Werke über Kommentare zu verbreiten „one of the main purposes“ und werden Kommentare „for profit-making purposes“ angepriesen?

Man kann sich vermutlich auch auf die explizit ausgenommenen Dienste berufen: „electronic communication service“, „business-to business cloud services“, „cloud services which allow users to upload content for their own use“.

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Ich bin kein Anwalt aber genau so verstehe ich das. Die sind ein Hoster, wir sind zahlende Kunden und jederzeit rechtlich für unsere hochgeladenen Inhalte haftbar. Da braucht es weder einen Upload Filter noch müssen wir mit dramatischen Änderungen rechnen. Aber das hindert nicht an panischen Weltuntergangsvisionen und auch nichts daran, dass das Prinzip des Upload Filters trotzdem Müll ist.

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Eine komplette Entwarnung würde ich allerdings nicht geben. Ich denke es ist wahrscheinlich, dass sie (der Direktive nach) nicht unter die Definition fallen.

Aber wenn diese Unterscheidung zwischen Nutzern und Kunden des Dienstes, die ich vorgenommen habe, so nicht hält - es ist nur eine Interpretation - wenn man die organises-and-promotes-Hürde nimmt und wenn ein podcast hosting provider auch nicht unter die Ausnahmen fällt, dann kommt man in den Sog von Artikel 13. Und da wird es in der Tat schnell unschön.

Immerhin, ein podcast hosting provider hat im Allgemeinen direkt vom Urheber der Werke die Lizenz für die Verbreitung, weil das sein Zweck ist. Er erfüllt also meistens Artikel 13 (1). Natürlich wird trotzdem der Haftungsausschluss im ersten Schritt zurückgenommen. Die eigentliche Frage ist also, was wenn diese Lizenz nicht rechtmäßig erteilt wurde. (Sprich jemand fremde Inhalte unter Verletzung des Urheberrechts hochlädt.) Dann ist man, soweit ich das sehe, tatsächlich bei Artikel 13 (4) keine Autorisierung und Haftung, wenn man nicht “best effort” auf mehreren Ebenen beweisen kann und man kann sich jetzt streiten, ob Uploadfilter am Ende dazu gehören oder nicht. Muss ja nicht mal sein, um Probleme zu schaffen. Sagen wir als “best effort” gilt, ein Anbieter für podcast hosting muss die Dateien gegen eine Musikdatenbank laufen lassen und seine Kunden nur darauf hinweisen, dass Musik in ihren Podcasts eine potentielle Urheberrechtsverletzung darstellen könnte. Ganz ohne Uploadfilter wäre damit ein enormer Zusatzaufwand geschaffen.

Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Dienst, dessen Zweck es ist, dass Leute gegen Entgelt ihre Werke verbreiten lassen können, unter Artikel 13 fallen wird. Aber ein freemium podcast hoster, also wo alle Nutzer nur nach einer Anmeldung Werke anbieten können und man lediglich für mehr Leistungen bezahlt, das könnte problematischer sein.

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Also diverse Podcasts aus meinem Umfeld werden sich am 21. März an der Protestaktion beteiligen und ihre Seiten schwarz schalten.

Ein paar schöne Formulierungen zu Artikel 13 hat tatsächlich Sascha Lobo ab Minute 44.30 in dieser Episode: (Link zu Soundcloud) https://soundcloud.com/user-728223693/spd-und-die-urheberrechtsreform-die-alles-mitmach-partei

gibt es irgendeine Webseite zum Podcastblackout?

Auch wenn Podcaster eher nicht betroffen sind, aus Solidarität zu anderen Urhebern sollten wir uns schon beteiligen. Wer weiß, wann der finale Angriff auf ein freies Internet, sprich die Hoster in Haftung genommen werden, beginnt. So unwahrscheinlich ist das leider nicht.

Ich habe gar nicht der Aktion widersprochen, nur der Behauptung es würde das freie Podcasting gefährden…

Das habe ich auch nicht geschrieben :wink: - Ich weiß wo Du stehst. Es ist nur ein Argument und “gefährden” kann man auch perspektivisch sehen.

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