Aufmerksamkeits- und technische Hürden werden derzeit in anderen Threads diskutiert. Ich sehe ein paar juristische, die ich hier diskutieren möchte.
Beispiel: Bild der Wissenschaft hat ein Videoportal, wo sie Youtubevideos aus der Wissenschaft einbinden. Dasselbe könnte man denen auch für Podcasts vorschlagen, stellten sich da nicht zu viele Hürden. Externe Verlinkungen führen den User immer von der Webseite weg, das entspricht nicht dem Gedanken kommerzieller Webseiten. Einbettungen haben aber das Lizenzproblem. Die Redaktion muss also zunächst Podcasts sichten, dann dort die Lizenzen heraussuchen, dann prüfen, ob keine Lizenzverletzungen vorliegen. Dieser Aufwand ist ein KO-Kriterium.
Wie geht man dieses Problem an? Kann man eine Übereinkunft generieren, in der Podcaster bestimmten Webportalen unabhängig ihrer CC Lizenz ein Verwertungsrecht einräumen? Die Portale kommen nicht auf uns zu, wenn, so müssen wir denen ein Angebot machen. Eine Liste mit Einverständnis erklärenden Podcasts? Bliebe Unsicherheit Seitens der Redaktionen, ob die verwendeten Musiken auch kommerziell genutzt werden dürfen? Am einfachsten wäre ein Verweis auf die freie Musikbibliotheken, von denen man weiß, dass alle Stücke dort gemeinfrei sind. Da würden sich Podcaster aber wohl nicht mit begnügen wollen.
Wäre letztlich Yoputube als Zweithost die Lösung, um Portalen das Einbetten rechtlich zu erleichtern? Dazu gibt es Rechtsentscheide, zu Podcasts wohl eher nicht.
Wie auch immer, wie bekommt man Podcasts rechtssicher als eigene Rubrik auf Wissenschafts-, Gaming-, Kochportale etc.?
Ich begebe mich mal auf juristisches Glatteis, habe aber anhand meines Podcasts ein Beispiel, das ich hier ergänzen will.
Ich nutze beim Podcast “Der will doch nur spielen!” ein eingekauftes Musikstück. Ich darf das in meinem Fall sogar einem Radiosender geben, da ich der Produzent, der Sendung bin. Allerdings dürfte ich das Ganze nicht unter CC-Lizenz laufen lassen, da eben eine andere Person das Stück nicht verwenden darf.
Daher kann es gut sein, dass bei den meisten Produktionen ein Einbinden in eine kommerzielle Seite nicht das Problem da stellt, solange man selbst als Urheber bestehen bleibt. Selbstverständlich kommt es hierbei auf den jeweiligen Lizenzvertrag an.
Grundsätzlich gilt es natürlich für die eigenen Inhalte das Urheberrecht zu berücksichtigen, also nichts zu veröffentlichen, für das man keine Lizenz hat. Darüber hinaus sollte aber ein Einbetten mittels <iframe> oder <embed> in Seiten von kommerziellen Anbieten kein Problem darstellen, solange die Dateien auf deinem Server verbleiben. Da hierauf das Urteil des EuGH anzuwenden ist:
Das Urteil, auf das Du hier Bezug nimmst, hat IMHO mit viel mit der zuvor beschribenen Problematik zu tun, da es bei selbigem ausdrücklich NICHT um Urheber- sondern um Wettbewerbsrecht geht.
Das steht und fällt mit einer von der jeweiligen Ursprungs-Plattform vorgesehenen embed-Funktion. Die verlinkte Entscheidung (die sehr wohl direkt urheberrechtlich relevant ist) befasste sich mit YouTube, das ja eben eine solche Funktion hat.
Angenommen ich lade eine Podcast-Episode die nicht unter CC oÄ steht, herunter von jemandes Seite, lade sie auf meiner Seite hoch und veröffentliche sie selber, dann liegt der Fall natürlich anders, das ist rechtlich nicht gestattet (wobei man sich darüber sogar wahrscheinlich auch streiten könnte nach der Entscheidung).