Wie funktioniert ein Live-Podcast via Studiolink?

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken demnächst einen Live-Podcast zu senden: Das grobe technische Konzept:

  • Es gibt ein Kernthema, dass der Moderator mit Expert:innen bespricht.

  • Der Moderator und die Expert:innen sind via Studiolink (Quick-Web) verbunden.

  • Die Live-Zuhörer:innen dürfen im Chat Fragen stellen.

Ich frage mich nun:

  • Wie kann ich einen Live-Podcast mit Studiolink konkret umsetzen?

  • Kann ich einen „Live-Podcast“ vorab einmal testen - gemäß den o.g. Setting? Gibt es eventuell eine „Schnellanleitung“ dafür?

  • Existieren irgendwelche Grenzen bei der Anzahl der Live-Zuhörer:innen? Ich schätze, dass die Live-Folge vielleicht 500 bis 1.000 Zuhörer:innen verfolgen könnten.

Ich freue mich auf euren Input.

LG
Jens

Hallo Jens,

Es reicht wenn du in der Standalone oder Ultraschall den OnAir Button drückst. Dann wird entsprechend der Livestream schon gestartet. In der Seite die aufgeht kannst du die Meta Daten konfigurieren, Podlive (App für die Zuhörer*innen) hat das hier im Detail beschrieben:

https://podlive.io/blog/wie-kann-ich-meinen-podcast-livestream-in-podlive-hoerbar-machen

Damals gab es mal das Limit von 500, das ist mittlerweile aufgehoben.

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Wie es Sebastian beschreibt, klappt es einwandfrei. Ist ja auch Mr. Studiolink :slight_smile: Ich habe so ein Live-Podcast / Radio während eines Theaterfestivals mal mit einer kleinen Runde in Zoom gemacht weil es für die Teilnehmer:innen vertrauter war. Das Audio aus Zoom habe ich über ein virtuelles Audiokabel in Studiolink geschickt und von dort dann On-Air.

Ich würde nächstes Mal auf Studiolink und ordentliche Mikrofone bestehen. Aber auch so hat es für alle funktioniert.

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OT on

Hallo @sreimers .
Das 500er Limit wurde ja mal gemacht, weil es sonst Konflikte bezüglich der gesetzlichen Regelungen aka Rundfunklizenz gab.
Wurde diese Grenze gesetzlich gekappt?

OT off

Ja mit dem neuen Medienstaatsvertrag (seit November 2020), https://www.heise.de/news/Medienstaatsvertrag-und-Streamer-Rundfunklizenz-ab-20-000-Zuschauern-noetig-4959915.html

Nicht lizenzpflichtig sind laut Medienstaatsvertrag nämlich Rundfunkprogramme, die „im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden“.

Wobei ich gerade sehe das es durchaus noch lokale Einschränkungen in einzelnen Bundesländern dazu geben kann:

Das LMG NRW sieht aktuell keine Zulassungsfreiheit für Rundfunkangebote vor, die sich an die Bewohner des Landes NRW oder Teile davon richten. Das Bedeutet, dass eine es keine Mindestanzahl von durchschnittlichen Nutzern für die Lizenzpflicht gibt, solange das Angebot inhaltlich oder technologisch auf eine NRW-weite Verbreitung oder eine lokale oder regionale Verbreitung ausgelegt ist.

https://www.medienanstalt-nrw.de/themen/rundfunklizenzen.html

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Danke für die Info, das ist irgendwie an mir vorbei gegangen.

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