Spendenkonten und ungewollte Lastschriften

Ich habe gerade bei Holgi von einem unangenehmen Problem mit seinem Spendenkonto gelesen. Da es eine einfache Lösung gibt, die vielleicht auch andere betrifft, eröffne ich mal dieses Thema.

Problem: Man veröffentlicht eine Kontonummer im Netz und Spaßvögel nutzen die Nummer, um damit Waren im Netz zu bestellen. Wie verhindert man das?

Die Lösung ist seit der SEPA-Einführung ganz einfach, nur wird das kaum ein Bankberater ausführlich vorstellen: Es gibt für jedes in Deutschland geführte Girokonto eine Art Spamfilter. Der besteht aus den sogenannten Black- und Whitelisten (bei manchen Banken/Sparkassen heißen die anders).

Whitelist bedeutet, dass nur diejenigen Lastschriften einziehen dürfen, die Du auf einer Liste benannt hast, indem Du bspw. ihre Gläubiger-ID oder eine Mandatsreferenz dort eingetragen hast. Wer nicht auf der Liste steht, darf nicht ran und kann auch nichts einziehen. Wenn man ein Konto also nur als Spenden-Eingangskonto nutzt: einfach die Whitelist einschalten und nichts dort eintragen, dann gibt es auch keine Lastschriften, die man nicht will.

Die Blacklist ist das gegenteilige Prinzip, sie sei der Vollständigkeit halber auch genannt: Wird dieses Feature aktiviert, kann jeder Lastschriften ziehen, es sei denn, er steht auf der Liste. Diese Variante bietet sich also an, wenn man die Bösen vorher schon genau identifizieren kann.

Viele “Berater” am Schalter haben wenig bis keine Ahnung davon, dass es diese Features gibt. Es macht Arbeit und man verdient nix damit, daher werben die Banken auch nicht damit.

Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen.

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Moin Bjoern,

vielen Dank für diesen tollen Hinweis, der auch außerhalb vom Podcasting wichtig sein kann.
Und weil die Berater das Abstreiten bzw. selbst nicht wissen, hier nochmal die rechtliche Grundlage:

SEPA EU Verordnung 260/2012 Gesetzestext
(…)
Artikel 5 - technische Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften
(…)
(3) Zahlungsdienstleister führen Lastschriften gemäß den folgenden Anforderungen, die den im nationalen Recht zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG niedergelegten Verpflichtungen unterliegen, aus:
(…)
d) Die Zahler müssen ihren Zahlungsdienstleistern den Auftrag erteilen können:
(…)
iii) sämtliche Lastschriften auf das Zahlungskonto des Zahlers oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren.

Aber Achtung: Das müssen die Banken nur, solange Zahler oder Empfänger “Verbraucher” sind. Es gilt also nicht für gewerblich Tätige und Firmen!

Beste Grüße
André

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Vielen Dank für diesen Hinweis.

Ich nehme an, wenn man jemand durch Unterschrift z.B. bei Vertragsabschlüssen schriftlich dazu bemächtigt Lastschriften zu ziehen, muss man diese Whitelist nicht extra pflegen/lassen?!

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Doch, genau dann. Wenn du ein nicht auf der Whitelist stehendes SEPA-Mandat erteilst, scheitert die Lastschrift und du hast das selbe Geprökel wie bei einer anderen Rücklastschrift.

Whitelists sind nur sinnvoll, wenn du praktisch nie abbuchen lassen willst und die Liste leer ist. Dadurch hast du kein Generve mit Lastschriftpiraten (so wie @Holgi).

Ansonsten hast du ja sowieso immer das Recht, eine Lastschrift zu stornieren.

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@APod kann ich voll zustimmen.

@Enrico: Wenn Du irgendwo ein Mandat unterschreibst, also Lastschriften erlaubst, werden in der Lastschrift zwar Daten des Mandats mitgeliefert. Es werden aber keine Ergänzungen der Whitelist vorgenommen und das Mandat selbst liegt Deiner Bank nicht vor. Das Ding liefe also vor die Wand. Bei manchen Banken ist es allerdings so, dass die Lastschrift zwar belastet, nach ein paar Stunden aber automatisch wieder gutgeschrieben wird.

Wenn Du die Whitelist nutzt, musst Du also, wie Apod sagte, immer manuell die Liste pflegen. Oder alternativ keine Liste nutzen und jede unberechtigte Lastschrift manuell zurück geben. Das wäre aber nicht der Königsweg, wenn bspw. berechtigte Lastschriften bspw. Deines Webhosteres platzen, weil vorher irgendein Troll Dein Konto leergefegt hat.

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ok verstehe. danke für die klarstellung. :slight_smile:

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wurde von mir gelöscht

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“Bankberater” – best euphemism ever.

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Was willt Du. BANKberater ist doch richtig. Nicht KUNDENberater.

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Hör dir doch mal den WRINT-Realitätsableich Folge WR389 an, ab Minute 58 erklärt Hoger was er gemacht hat um sein Problem zu lösen.