Rundfunk, Medienhüter, Anzeigepflicht, Livestreams

Hallo,

keine Ahnung, ob das die Streamenden hier überhaupt betrifft, aber für den Moment ist man wohl pragmatisch:

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Sollte für Nutzer von Ultraschall / Studio Link imho hinfällig sein, weil dort technisch die max. Hörerzahl auf unter 500 begrenzt wurde.
Zumindest war das in der alten Version mal so.

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Oh, wo liegt denn das Limit?

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Es muss beim Livestream die technische Möglichkeit bestehen, dass mehr als 500 Zuhörer gleichzeitig die Sendung verfolgen können unabhängig von der tatsächlichen Zuhörerzahl.
Das wäre ein Kriterium.
Schau mal hier rein, da ist das nochmal insgesamt gut aufgedröselt:
https://www.medienanstalt-nrw.de/themen/rundfunklizenzen.html

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Richtig “StudioLink OnAir” hat aus diesem Grund ein technisches Limit von 499 gleichzeitigen Hörer*innen.

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Gut zu wissen. - Dann ist ja alles easy.

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