Podcast als Nebengewerbe: Liebhaberei?

(Falls dieser Thread besser zu “Steuerliche Aspekte” passt, bitte verschieben.)

Ich will nächstes Jahr eine Gewerbeanmeldung machen damit ich meine Podcasts und Youtubekanal monetarisieren kann. Mögliche Einnahnequellen wären Crowdfunding, Spenden, Sponsoring, Werbung, Affiliate Links. Ich habe klar eine Gewinnerzielungsabsicht, ich möchte damit auch ein Teil meines Lebensunterhalts bestreiten.
Mir ist aber auch bewusst, dass es sein kann dass ich extrem wenig Gewinne erzielen kann und tendenziell zuerst erstmal Verluste generieren werde. Das Finanzamt steht ja dann schnell mal auf der Matte und unterstellt einen dann das Ganze wäre steuerlich gesehen nur eine Lieberhaberei. Meine Frage ist was kann proaktiv dagegen tun, dass es gar nicht zu einer solchen Überprüfung kommt trotz unsicheren Gewinnerzielung? Hat da jemand praktische Tipps?

Ich habe an einer Stelle gelesen, dass ein Business Plan da helfen kann? Ich hätte jetzt erstmal - bevor ich das Gewerbe anmelde - einen Business Canvas Plan gemacht und dann erst im Laufe meines erstes Geschäftsjahr erstellt, da ich dann meine möglichen Einkommensquellen besser einschätzen kann.
Ich mache das Podcasten dann als Nebentätigkeit neben meinem Beruf, denn ich aber aus diesem Grund aber nur in Teilzeit statt in Vollzeit mache. Wäre das ein mögliches Argument gegen eine Liebhaberei?

Freue mich auf eure Rückmeldungen.

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Ich glaube du verwechselst die Gewerbeanmeldung mit der Anerkennung als Freiberufler. Einfach mal beim Finanzamt vorbeigehen und fragen.

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Soweit ich das verstanden habe wäre zwar die Arbeit eines Podcastenden per se die eines Freiberuflers, aber nicht die oben genannten Einkommensquellen. Sprich wenn ich Geld über zBsp Affiltate Links mache, dann bin ich ein Gewerbetreibender. Ich habe mich mal da an die Youtuber- und Bloggerszene orientiert, die melden sie sich in der Regel als Gewerbe an.
Aber eine Anfrage ans Finanzamt habe ich schon geschickt, ich warte nur auf die Antwort.

Wenn Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast und nicht ewig in der Verlustzone steckst, dann sollte das kein Problem sein. - Schon aus reinem Eigenantrieb willst Du ja Gewinne erzielen.
Und wenn Du nach 2 Jahren merkst, es wird nix, dann musst Du eben damit aufhören.

Klar, irgendwann steigen die Dir aufs Dach, wenn Du 5 Jahre in den tiefroten Zahlen bist. Aber ein paar Jahre hast Du Zeit. Wenn Rückfragen vom FA kommen, sollte man aber schon darlegen können, wie der Trend aussieht und wie und wann Du dann doch ein Mal einen Gewinn realisierst.

Gewinne sind übrigens schneller auf dem Papier als man denkt. Teures Equipment wird über mehrere Jahre abgeschrieben.

Ein Steuerberater kann Dir da im Zweifel helfen.

Was man übrigens mal wirklich lassen sollte:
Nicht alle Belege berücksichtigen um den Verlust kleiner aussehen zu lassen. In meinem Dunstkreis hatte jemand damit arge Probleme, weil das FA dann nach 7 Jahren sagte: “Dann hätten wir Dir viel früher sagen können, dass wir das nicht akzeptieren. Du hast Deine Bilanz geschönt.” - Den Ärger will keiner.

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So, ich habe eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Die Tätigkeit ist in dem Falle gewerblich. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass das Finanzamt nicht für die Beantwortung dieser Frage zuständig ist, sondern ein Steuerberater*in.

Nur so eine Anmerkung am Rande: ich habe dem FA eine E-Mail geschrieben mit der Aussage ich möchte gerne nächstes Jahr mein Podcast monetarisieren, ist das gewerblich oder freiberuflich? Zurück kam ein Schreiben mit “Sie haben ein Unternehmen gegründet, bitte melden Sie sich bis Mitte Januar an.”
Mir ist gerade Herz in die Hose geplumpst vor lauter Schreck, habs aber jetzt telefonisch geklärt.
Also passt auf wie ihr eure Anfragen ans FA formuliert…

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Das ist eine Standardfloskel, Behörden müssen aber Auskunft über alles was sie belangt geben. Diese Frage gehört wohl sowas von in die Auskunftspflicht. Ich meine wer soll Dir sagen ob Du Steuern zahlen musst oder nicht, wenn nicht das zuständige FinA.

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Jaha, das habe ich mir fast gedacht. Ich mochte mich dunkel dran erinnern, dass ich schon mal wegen einer banalen Frage beim Finanzamt was nachgefragt habe und als Erstes zurecht gewiesen wurde, das sei eine Frage für den Steuerberater.
Daher hatte mich dieser Hinweis nicht sehr verwundert und ich würde es genauso wieder tun.

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