Hallo,
ich betreibe einen recht erfolgreichen Youtube Kanal und beabsichtige Interviews zu führen. Es geht um emotionalen Missbrauch, wo Betroffene ihre Geschichte erzählen.
Meine Frage: Sowohl im Telefoninterview als auch im Zoom Interview sind doch die Betroffenen entweder an der Stimme oder an Stimme und Gesicht zu erkennen und zu identifizieren.
Da langt es doch nicht, Namen zu ändern und Ort und Zeit auszutauschen.
Wenn nun diese Betroffenen Details aus ihrer früheren Beziehung erzählen, die alles andere als nett sind, was den Ex Partner betrifft, muss mit Klagen von Ex Partnern gerechnet werden? wegen Verleumdung oder übler Nachrede? Ich habe schon solche Interviews gesehen, die im Fernsehen ausgestrahlt wurden. Mich wundert, dass das es da scheinbar keine Klagen gegeben hat.
Ich bin kein Jurist daher ist jede Aussage mit Vorsicht zu genießen.
Ich würde sagen, dass wenn die Person die spricht anonymisiert ist und keine Namen etc. genannt werden gibt es wenig Anhaltspunkte für den Tatbestand der üblen Nachrede, da die Person nicht für die breite Öffentlichkeit erkennbar ist.
Wenn die Person sich selbst erkennt reicht das meiner Meinung nicht aus um einen Straftatbestand darzustellen.
Ob eine wütende Person dennoch den Klageweg einschreitet weiß man natürlich nie.
Eventuell wäre es in so einem Fall sinnvoll einen anwaltlichen Beratungstermin wahrzunehmen um sicher zu sein.
Ohja, schwieriges Thema. Bei mir kommt das gelegentlich auch vor.
Anonymisieren ist erst ein mal gut und einen Rechtsanwalt zu befragen ist sicher sinnvoll. - Ich würde mich freuen, wenn Du das Ergebnis hier teilen könntest.
Ich löse das immer indem wir bei Wohngegend, Alter und Zeitpunkt etwas schummeln. Das impliziert ein Dementi wenn eine Person jemand wiedererkennt. - Nicht ganz korrekt und authentisch, aber naja…
Das Gespräch selbst versuche ich dann etwas anders zu führen:
Was ist DIR passiert?
Wie hast Du das EMPFUNDEN?
Wie hast Du reagiert?
Es geht also ganz zentral um meinen Gast und nicht um die andere Person. Das ist m.E. auch wichtig, weil Emotionen mitspielen und das Vergangene nur aus einer sehr subjektiven Sicht wiedergegeben werden kann.
Ich glaube, dass dies sehr wenig angreifbar ist. Allerdings entspricht das auch keinem hohen journalistischen Anspruch. - Insgesamt bleibt das schwierig und das sind nicht meine liebsten Aufnahmen.
Also, ich habe mich jetzt schlau gemacht, was Interview entweder per Telefon oder Zoom betrifft.
Danach scheidet ein Interview komplett aus, weil es zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter vollkommen ausreicht, wenn auch nur der nähere Bekanntenkreis oder Verwandtenkreis deines Ex Partners diesen aufgrund von deinen Schilderungen wiederkennt.
Es kann also im Interview nicht darum gehen, über den oder die Ex Partner zu reden. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
Im Interview kann nur letztlich nur über dich geredet werden, wie du dich gefühlt hast, wie du rausgekommen bist, wie es dir heute geht.
Hallo, bin kein Jurist - daher antworte ich nur aus eigenem Erfahrungswissen.
Ich hatte bis vor 2 Jahren einen Seelsorge Podcast betrieben. Hierzu wurde mir von Juristen geraten, sobald eine dritte Person von mehreren aus seinem Umfeld erkannt werden wird, kann er klagen. Das habe ich dann bei allen meinen Beiträgen beherzigt und auch auf ein Interview im Verlauf der Aufnahme verzichtet.
Viele Grüße