Nachweis Urheberrechte ohne Vergleichsmaterial - Speicherung einer öffentlichen Verordnetenversammlung

Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag im Sendegate.

In der Landeshauptstadt Schwerin regelt die Hauptsastzung, dass die Stadtvertreterversammlungen mit Bild und Ton ins Netz übertragen werden. Eine Speicherung findet nach hauptsatzung nicht statt. Dritten ist es untersagt (geplant Geldbuße 250.00 €) Aufzeichnungen anzufertigen und zu veröffentlichen.

Vor kurzem habe ich einen kleinen Teil der Sitzung auf meinem öffentlichen FB Profil veröffentlicht. Habe dann am nächsten Morgen erstmal wieder einen Rückzieher gemacht und das Video gelöscht. Nun hat irgendjemand einen Screenshot (Foto) von meinem Profil und den entsprechenden Beitrag gemacht und es der Stadt zugesendet.

Kurzerhand kam die Drohung von der Stadt mich wegen verstoßes des Urheberrechtes anzuzeigen. Zudem eine vorgefertigte “Verträgliche Vereinbarung” in der ich mich verpflichten soll dies zu unterlassen sonst drohne eine Geldbuße. Die Vereinbarung ist nicht das Problem, die wird so einfach nicht unterschrieben.

Mich juckt folgende Frage: Die Sache mit dem Urheberrecht. Wenn die Stadt dies vor Gericht bringen will, hat sie meines Wissens eine Nachweispflicht. Sie verfügt aber weder über das inzwischen gelöschte Video noch einer Kopie davon. Einzig ein Screenshot des Beitrages" liegt ihnen vor. Und eine Zeugenaussage die behautet das dieses Video online war.

Da die Stadt allerdings über kein Vergleichmaterial verfügt, denn laut der Hauptsatzung findet ja keine Speicherung der Livestream-Daten statt - und das ist jetzt im Kerne meine Frage - kann sie doch nicht nachweisen das es ihr Material ist?

Ich weiß eine etwas herausforerndere Frage, doch wie schätzt ihr das ein?

Beste Grüße

Stephan Martini

Hallo Stephan,

ich schließe diesen Thread direkt, tut mir Leid. Wir sind alle keine Anwälte und selbst wenn, dürfte dir hier niemand eine Rechtsberatung bieten. Ich würde dir empfehlen eine entsprechende Fachperson aufzusuchen.

Schöne Grüße,
Dennis

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