Medienstaatsvertrag

Seit einem halben Jahr ist der Medienstaatsvertrag in Kraft, der den Rundfunkstaatsvertrag ersetzt. Es ändert sich jetzt für uns nach meiner Analyse nicht so viel. Man sollte aber unbedingt im Impressum „§ 55 Abs. 2 RStV“ erstzen durch „§ 18 Abs. 2 MStV“. Es empfiehlt sich das so zu formulieren, dass es auch für zukünftige Änderungen gilt. Also ich schreibe z.B. „Die inhaltliche Verantwortlichkeit – insbesondere i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV – …“. Damit meine ich, dass es klar ist, dass die inhaltliche Verantwortung sich zwar spezifisch darauf bezieht, aber eben nicht ausschließlich. Der unten verlinkte Artikel empfiehlt sogar als Praxistipp den Paragraphen komplett zu entfernen: [Ändern] „sie einfach in „inhaltlich verantwortlich“ ab, um auch in Zukunft Bezugsfehler zu vermeiden.“
Falls ihr noch weiteren Punkte seht, die durch das neue Gesetz entstehen, schreibt es bitte in den Thread.

Quellen:

juristischer Text: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV-18

4 „Gefällt mir“

Danke, gut zu wissen!