Jaja, die GEMA… hat auch bei einem meiner aktuellen Projekte verhindert, dass wir eine Künstler:in bezahlen. Wir wollen im Hochschulkontext einen Podcast starten, und hätten gerne dafür professionell Musik eingekauft. Wir hatten sogar schon aus dem Hochschulumfeld Künstler:innen kontaktiert – bis wir herausfanden, dass diese GEMA gemeldet sind. Wir haben Budget für deren Beauftragung, wir könnten sogar monatlich was bezahlen, allerdings nur solange das Projekt läuft. Und wie so häufig an der Hochschule ist das zeitlich begrenzt und ein Ende des Podcasts ist absehbar. Für die GEMA müssten wir allerdings unbegrenzt bezahlten, wohlgemerkt nachdem wir schon die Künstler*in konkret entlohnt hätten. Denn laut GEMA darf keine gemeldete Künstler:in an der GEMA vorbei andere Verwertungsverträge machen, es sei denn, es fließt kein Geld. Und zwar nicht nur zwischen uns und der Künstler:in, sondern überhaupt gar nicht im Umfeld. Nach einigem Hin und Her mit der GEMA, erhielt ich folgende Aussage:
Die Genehmigung des Antrags bzw. der Anträge und damit die Erteilung einer GEMA-NK-Lizenz setzt voraus, dass das betreffende Musikwerk vom Nutzer nicht-kommerziell genutzt wird. Handelt es sich dagegen um eine kommerzielle Nutzung, können wir leider keine GEMA-NK-Lizenz erteilen und die Nutzung der Werke wären gegenüber der GEMA weiterhin vergütungspflichtig (vgl. § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Nicht-kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn weder das GEMA-Mitglied noch der Nutzer oder ein Dritter aus der Nutzung der Werke einen vermögenswerten Vorteil/Einnahmen erzielen und im Zusammenhang mit der Nutzung auch keine Dienstleistungen, Produkte oder Unternehmen beworben werden. Die Einbettung z.B. eines YouTube-Videos auf der Website wäre kommerziell, da hier die Plattform YouTube beworben wird, die wiederum Werbung schaltet und somit als kommerziell gilt.
[Hervorhebung von mir]
Das bedeutet, dass wir nicht nur der Künstler:in nichts für ihre Arbeit bezahlen dürfen, wir dürfen dann auf der Website auch keine Embeds mehr verwenden. YouTube Videos sind da sicherlich nicht das Einzige, mit der gleichen Logik fallen auch Twitter Embeds raus, denn auch bei Twitter gibt es Werbung. Damit war die Option freie Lizenz für uns auch gestorben, denn warum sollten wir uns dermaßen bei der Inhaltsauswahl einschränken, nur um ein Podcast-Intro zu haben?
Wir hatten also drei Optionen:
- Künstler:in beauftragen, monatlich GEMA bezahlen, nach Projektende alles offline nehmen, weil GEMA nicht weiter aus Projektmitteln bezahlt werden kann
- Künstler:in beauftragen, monatlich GEMA bezahlen, nach Projektende alle Musiken entfernen und „nackte“ Episoden online lassen
- CC-BY Musik suchen, korrekt crediten, niemandem etwas bezahlen, für immer online lassen.
Dreimal dürft Ihr raten, für was wir uns entschieden haben. Hier hat die GEMA ganz konkret verhindert, dass wir Hochschulgelder dafür einsetzen, Künstler:innen zu entlohnen. Alternativ hätten wir natürlich ein Tonstudio suchen können, dass nicht GEMA gemeldet ist, und dort Inhalte produzieren lassen. Da dieser Prozess hier aber schon lange genug gedauert hat, haben wir uns dagegen entschieden.
Die GEMA fühlt sich zunehmend weltfremd an.