GEMA und Musik-Einspieler in Podcasts

Beim ESC Greenroom verlinken wir ebenfalls auf die Shownotes und betten die Clips aus dem ESC-Youtube-Kanal ein. Ein bißchen umgehen wir das Thema und machen einmal im Jahr eine 5 bis 6stündige Sendung mit allen ESC-Songs des jeweiligen Jahrgangs auf Radio Tonkuhle, über die dann das GEMA- und GVL-Gedöns läuft. Mein Podcast Kollege @ESCKommentar ist da federführend.

Ich finde es aber sehr unbefriedigend, gerade wenn man einen Musik Podcast produziert, dass man nicht eine kostengünstige Lizenz erwerben kann, die vor allem rechtlich alles abdeckt. Meist will man ja auch nur eine Minute oder so anspielen, um dem Zuhörer einen Eindruck von dem Stück zu geben.

2 „Gefällt mir“

Ich produziere einen film- und serienbezogenen Podcast und würde einfach nur gerne ab und an eine Episode machen, in der (alte und neue) Filmmusik vorgestellt wird. Das würde so toll in das Konzept passen, wird durch die GEMA aber unbezahlbar.

2 „Gefällt mir“

Ich mag mich irren, aber wenn Du die Songs/Filme besprichst und nur auszugsweise und im direkten Zusammenhang zur Kommentierung kurze Ausschnitte anspielst, dann müsste das doch vom Zitatrecht gedeckt und lizenzfrei möglich sein. Komplette Songs ausspielen geht natürlich nicht ohne Lizenzierung.

2 „Gefällt mir“

Es gab mal eine Folge bei der Rechtsbelehrung (leider weiß ich nicht mehr welche). Da wurde auch auf dieses Zitatrecht eingegangen. Ich habe es in Erinnerung, dass dieses Zitatrecht ein sehr schmaler Grad ist und kann nicht so grundsätzlich unterstellt werden. Es ist immer problematisch, wenn zu vermuten ist, dass andere ein Urheberrecht auf ein Werk haben. Ich würde dann immer sagen, Finger weg!

Vielleicht kann jemand helfen, in welcher Rechtsbelehrung das Thema behandelt wurde?

Hochscrollen hätte geholfen :slight_smile:

@sreimers hatte ihn schon erwähnt:

Vielleicht wird ja jetzt alles besser mit den Lizenzen, wo die GEMA selbst einen Podcast veröffentlicht :wink:

5 „Gefällt mir“

Ich habe mich von dem Gedanken komplett verabschiedet, selbst bei scheinbar freier Musik. Ein aktuelles Beispiel bestätigt meine Sorgen:

https://winfuture.de/news,112484.html

Der Hauptgrund ist, dass ich keine Lust habe, mich im Zweifel drum zu kümmern. Selbst wenn das lizenztechnisch alles sauber ist, wären es - für mich persönlich - zu viele Aufwände.

1 „Gefällt mir“

Was ich mir für meinen Musikpodcast selbst überlege:
Wie wäre es eine Folge mit der entsprechenden Musik auf Mixcloud hochzuladen, da ist ja alles geregelt, soweit ich weiß. Den Hinweis kann man ja in die reguläre Folge aufnehmen.

1 „Gefällt mir“

Oder per Youtube Playlist verlinken oder z.b.: bei Podigee einen entsprechenden externen Link zu Youtube, Spotify, Bandcamp in die Kapitelmarke zur Besprechung setzen.

1 „Gefällt mir“

Wobei das ja wieder extern ist, wenn einem das reicht (so wie mir). Wir haben auch eine laufend upgedatete Spotify-Playlist. Geht es um die Einbettung von Musik IN der Episode selbst (wie bei einer moderierten Radio-Show) ist glaube ich Mixcloud als alternative Version der Folge eine sinnvolle Idee.

Mir aber trotzdem zu viel Arbeit, muss ich gestehen, wenn ich jetzt jede Folge quasi doppelt schneiden muss, deshalb hab ich das selbst leider verworfen. Ich würde gerne eigentlich nach jeder besprochenen Platte bei uns direkt in einen Song übergehen, aber das geht halt nicht.

1 „Gefällt mir“

Der Thread ist ja nun bereits etwas älter. Da wir öfter Gespräche mit Bands über das Thema GEMA im Rahmen unseres Musikpodcast führen und dabei merken, dass selbst Musiker sich nicht immer bewusst sind was das im Einzelfall bedeutet, habe ich schon seit längerem an einen Artikel gearbeitet, der die Probleme - im konkreten Fall auch für unseren Podcast - beinhaltet. Nach unzähligen Überarbeitungen ist der Artikel seit ein paar Tagen online:

Nun hab ich mich zuletzt genau an diesen Punkten hier festgebissen:

Das hatte ich auch in der Ursprungsversion meines Artikels genau so dargelegt und diverse Rechenbeispiele aufgeführt die zu absurd aberwitzigen Summen geführt haben. Nach aktuelleren Recherchen, Rückfragen und Hinweisen habe ich diese Ausführungen aber aus dem Artikel final gestrichen.

Die Aussage ist ja nun auch schon etwas älter und die Podcast Lizenzbedingungen scheinen seitdem von der GEMA leicht überarbeitet/umformuliert zu sein. Den Punkt, dass eine Folge nicht länger als 30 Minuten sein darf, gibt es z.B. offenbar nicht mehr. (https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/podcasting/).

Ist es möglich das es auch bei anderen Punkten eine Umformulierung/Konkretisierung gegeben hat? Der Vorgang beim erwerben der Lizenz, deutet in seiner aktuellen Fassung jedenfalls darauf hin, dass der Betrag keineswegs pro Folge, sondern als grundsätzliche pauschale Monatsgebühr fortlaufend für den angegebenen Podcast gilt.
Im Lizenzshop (https://online.gema.de/lipo/podcast) wird die Lizenz unter der Bedingung angeboten das man man: „pro Monat 5/31 Songs“ veröffentlichen kann. Wähle ich im Warenkorb bei der Bestellung eine Lizenzdauer von 3 Monaten, wird auch dort lediglich der Monatspreis * 3 berechnet - also explizit keine Berechnung pro Folge.
Bei Bestellabschluß wird die Lizenz zudem mit „Laufzeit: 3 Monate“ angegeben, zusammen mit dem Vermerkt auf „maximal 31 Songs pro Monat“. Vor Abschluß des Lizenzerwerbs gibts dann noch den Hinweis: „Nach Ablauf des ausgewählten Lizenzzeitraums müssen Sie eine neue Lizenz erwerben, wenn Sie die jeweilige Nutzung fortsetzen wollen.“
Auch das deutet in dieser Form darauf hin, das es auch darüberhinaus mit dieser Monatsgebühr pauschal erlaubt ist jeden Monat maximal 5 oder 31 Titel in einem lizenzierten Podcast (fortlaufend) veröffentlichen zu können.

Mal davon abgesehen, das diese Lizenz aufgrund ihrer anderweitigen Restriktionen trotzdem ein nicht hinnehmbarer Witz ist, kann sie im Zweifel auch aufgrund diverser anderer schwammiger Formulierung keine abschließende Rechtssicherheit bieten.
Eine Verwendung von GEMA pflichtigen Material kommt für uns daher auch unabhängig vom Kostenmodell nach wie vor nicht in Frage, was auch im Artikel als Fazit dargelegt wird.

2 „Gefällt mir“

Ich hatte meiner Zeit mich auch mit dem Thema beschäftigt und mehrere Mails mit Mitarbeitern der GEMA bzw. Des zuständigen für Podcast geführt und dort meine Fragen bezüglich der Verwendung von Musikstücken zu klären.

Es kam dabei heraus, dass es wirklich ein Monats Modell ist, ich kann je nach Lizenz die angegebenen Stücke. In jeder Folge verwenden natürlich mit den vorgegebenen Bedingungen.

Ich habe in einem älteren Posting hier im Forum Meine Kommunikation mit der GEMA soweit ich konnte dargestellt und es konnte jeder lesen denn noch war die Meinung der Mitglieder im Forum eine andere.

Inwieweit die Lizenzen für eine nutzbar sind oder nicht, denke ich, dass ihnen selbst überlassen. Ob man mit dem Rahmenbedingungen leben kann, wie? Rein moderieren und raus modulieren die Länge der Stücke und so weiter und so fort.

Ich hatte im Dezember folgenden Schriftverkehr mit der GEMA. Dies nur als weitere Info zum Thema. Dass das momentan alles Mist ist, ist eh klar. Aber witzig finde ich „Branchenvertreter“. :wink: Wurde von Euch jemand von der GEMA mal gefragt oder eingeladen? Neve ever… Die haben sich bestimmt mit podimo zusammengesetzt. Genug der Satire…

Meine Frage:

Liebe GEMA,

ich habe eine Frage: Angenommen ich habe einen Podcast, der alle zwei Wochen erscheint und als Outro immer das gleiche, urheberrechtlich geschützte Lied spielt. Innerhalb der von Euch vorgegebenen Bedingungen (die zu streng sind!). Müsste ich dann für immer und ewig, da der Podcast ja evtl. auch nach seiner Beendigung noch abrufbar ist, die Gebühren zahlen? Also so lange er öffentlich verfügbar ist?

Oder gilt eher, dass es auf den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung ankommt? Das wäre fair.

Allgemein:
Ganz ehrlich, Ihr macht es den Podcastern nicht leicht. Viele Projekte sind einfach Hobbyprojekte. Ja, wir wollen die Kühnster unterstützen, weil wir sie lieben - sonst würden wir sie nicht spielen wollen. Und gerne zahlen wir auch Geld für eine Lizenz, verlinken auf Hörquellen/Tonträger und bringen mehr Hörer durch unsere Reichweite… Aber in dem aktuellen, engen Rahmen ist das leider unrealistisch. Mit einer liberaleren Lizenzierung hätten wir sicherlich eine tolle, auch musikalische Podcast-Landschaft!

Es gibt aktuell 17.000 (!) deutschsprachige Podcasts. Überwiegend Sprache. Die „Nische“ boomt. Stellt Euch mal vor, was passiert, wenn wir jetzt auch Musik verwenden dürften? Auch die GEMA würde für ihre Künstler mehr Umsätze generieren. Da bin ich sicher. Also die Bitte: Nehmt Euch des Themas mal wieder an. Fragt die Podcaster, was sie brauchen! Kommt mit uns ins Gespräch!

Danke für’s Lesen.

Viele Grüße

Die Antwort:

Lieber Thorsten,

vielen Dank für Deine Mail.

Aktuell entwickeln wir neue Vergütungssätze für den Podcasting Bereich und sind dazu mit Branchenvertretern im Gespräch.

Es ist tatsächlich so, dass solange eine Lizenz benötigt wird, wie die Inhalte auf Deiner Webseite abrufbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

edit: Die scheinen aber schon etwas an den Preisen gedreht zu haben. Kann das sein?

Nein die Preise sind noch die selben

Und ich hatte auch sehr lange mit denen einen Brief Verkehr

1 „Gefällt mir“

Ich mache das Thema noch mal auf. Anscheinend hat sich da doch was getan. Zumindest habe ich das Dokument hier gefunden und es schient nun auch eine Art Pauschale zu sein.

Was mir nicht ganz klar geworden ist, ist, ob man dann echt vorab jeden Song anmelden muss und wie das geht…aber das schaue ich mir erst nächstes Jahr an. :wink:

Diese neuen Preise sind eine Frechheit. Wo vorher noch Intro/Outro für 5,- Lizenzierbar war, oder gar 5 Songs für 10,- Euro schlägt die GEMA jetzt mit 10-40 Euro allein für die Spielzeit eines Intro/Outros zu.
Und dann noch Abrufzahlen über alle Episoden? Viel Spaß denen die irgendwann 100 Folgen online haben, mit nur ~500 Zugriffszahlen pro Monat.

Das Thema „Musik in Podcasts“ ist mit dieser neuen Gebührenstruktur (zumindest im Einzugsbereich der GEMA) tot. Noch vor ~10 Jahren gab auch im deutschsprachigen Raum wirklich großartige Musikpodcasts, in denen Bands, Alben, Songs oder gar neue Sub-Genres vorgestellt,- und dabei auch Musik der entsprechenden Vertreter gespielt wurden.
Bei nur 5 Songs a 3 min = 15 Minuten Musik wären das bei einem gut frequentierten Podcast anno 2020 ganze 375,- € GEMA Lizenz. Pro Monat!
Ja, Podcast anno 2020 ist vor allem „reden, reden, reden“, das war aber nicht immer so.
Als wir 2006 starteten waren wir nur einer von vielen Musikpodcasts. Niemand legte fest, dass Podcasts automatisch oder gar ausschließlich nur Sprache zu enthalten hat. Zuletzt hat Spotify Anfang des Jahres Musikpodcasts zu „Nicht-Podcasts“ erklärt - und kurzerhand den Großteil aus ihrem Katalog geschmissen. Und das GEMA Formular? "Ein Podcast zeichnet sich zudem dadurch aus, dass bei ihm Wortbeiträge im Vordergrund stehen. " Aha.
Ich lass mich weiterhin nicht einschränken in der Definition dessen, was ein Podcast ist und zu sein hat. :x

4 „Gefällt mir“

Darf man inzwischen auch vernünftig Einnahmen haben? Das war ja beim alten Tarif ja auch eher ne Lachnummer…

Edit:
Was ich eher ne Frechheit finde, dass sie einfach mal von „öffentliche[n] Zugänglichmachen von Musikwerken“ reden.
Die meinen doch nicht wirklich, dass ich als nicht Gema-Mitglied trotzdem Geld bezahlen soll, wenn ich meine eigene Musik im Podcast spiele, oder?
Das würde am Ende auch bedeuten, dass alle Podcasts mit irgendner Musik im Intro, selbst wenn Gema-frei, bezahlen müsste nach der Logik. Das kann ich mir nicht vorstellen…

Einnahmen darf man damit mittlerweile haben. Ist der GEMA sogar ganz recht, denn ab 50000 Abrufe (über alle Episoden) beeinhaltet die Lizenz nun eine Beteiligung an den podcastbezogenen Einnahmen. :slight_smile:

Aber grundsätzlich gehts schon um "Nutzung von Werken und Rechten des GEMA-Repertoires" und nicht um Musik allgemein. Also eigene Musik, oder von Künstlern die nicht bei der GEMA sind, ist nach wie vor möglich. So kann ich dann wenigstens noch 2-3 Folgen im Jahr unseres Musikpodcasts machen … immer in der Hoffnung das sich keiner der Musiker später irgendwann mal entscheidet GEMA Mitglied zu werden, denn dies hätte dann auch rückwirkend Einfluß :x

Jaja, die GEMA… hat auch bei einem meiner aktuellen Projekte verhindert, dass wir eine Künstler:in bezahlen. Wir wollen im Hochschulkontext einen Podcast starten, und hätten gerne dafür professionell Musik eingekauft. Wir hatten sogar schon aus dem Hochschulumfeld Künstler:innen kontaktiert – bis wir herausfanden, dass diese GEMA gemeldet sind. Wir haben Budget für deren Beauftragung, wir könnten sogar monatlich was bezahlen, allerdings nur solange das Projekt läuft. Und wie so häufig an der Hochschule ist das zeitlich begrenzt und ein Ende des Podcasts ist absehbar. Für die GEMA müssten wir allerdings unbegrenzt bezahlten, wohlgemerkt nachdem wir schon die Künstler*in konkret entlohnt hätten. Denn laut GEMA darf keine gemeldete Künstler:in an der GEMA vorbei andere Verwertungsverträge machen, es sei denn, es fließt kein Geld. Und zwar nicht nur zwischen uns und der Künstler:in, sondern überhaupt gar nicht im Umfeld. Nach einigem Hin und Her mit der GEMA, erhielt ich folgende Aussage:

Die Genehmigung des Antrags bzw. der Anträge und damit die Erteilung einer GEMA-NK-Lizenz setzt voraus, dass das betreffende Musikwerk vom Nutzer nicht-kommerziell genutzt wird. Handelt es sich dagegen um eine kommerzielle Nutzung, können wir leider keine GEMA-NK-Lizenz erteilen und die Nutzung der Werke wären gegenüber der GEMA weiterhin vergütungspflichtig (vgl. § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Nicht-kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn weder das GEMA-Mitglied noch der Nutzer oder ein Dritter aus der Nutzung der Werke einen vermögenswerten Vorteil/Einnahmen erzielen und im Zusammenhang mit der Nutzung auch keine Dienstleistungen, Produkte oder Unternehmen beworben werden. Die Einbettung z.B. eines YouTube-Videos auf der Website wäre kommerziell, da hier die Plattform YouTube beworben wird, die wiederum Werbung schaltet und somit als kommerziell gilt.

[Hervorhebung von mir]

Das bedeutet, dass wir nicht nur der Künstler:in nichts für ihre Arbeit bezahlen dürfen, wir dürfen dann auf der Website auch keine Embeds mehr verwenden. YouTube Videos sind da sicherlich nicht das Einzige, mit der gleichen Logik fallen auch Twitter Embeds raus, denn auch bei Twitter gibt es Werbung. Damit war die Option freie Lizenz für uns auch gestorben, denn warum sollten wir uns dermaßen bei der Inhaltsauswahl einschränken, nur um ein Podcast-Intro zu haben?

Wir hatten also drei Optionen:

  1. Künstler:in beauftragen, monatlich GEMA bezahlen, nach Projektende alles offline nehmen, weil GEMA nicht weiter aus Projektmitteln bezahlt werden kann
  2. Künstler:in beauftragen, monatlich GEMA bezahlen, nach Projektende alle Musiken entfernen und „nackte“ Episoden online lassen
  3. CC-BY Musik suchen, korrekt crediten, niemandem etwas bezahlen, für immer online lassen.

Dreimal dürft Ihr raten, für was wir uns entschieden haben. Hier hat die GEMA ganz konkret verhindert, dass wir Hochschulgelder dafür einsetzen, Künstler:innen zu entlohnen. Alternativ hätten wir natürlich ein Tonstudio suchen können, dass nicht GEMA gemeldet ist, und dort Inhalte produzieren lassen. Da dieser Prozess hier aber schon lange genug gedauert hat, haben wir uns dagegen entschieden.

Die GEMA fühlt sich zunehmend weltfremd an.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass es am Ende vor allem die Künstler sind, die sich aktiv dafür entscheiden GEMA Mitglied zu werden. Es ist für sie eben eine Möglichkeit für ihre Arbeit entlohnt zu werden. Vor und Nachteile nimmt am Ende dann ja auch der Künstler in Kauf. Eine Pflicht da enzutreten gibts ja nicht.

1 „Gefällt mir“