Meine Frage: Ich mache im April eine Podcast-Folge MIT Musik und zahle für April auch die entsprechende GEMA-Gebühr. Die nächsten Monate mache ich weitere Podcasts, aber OHNE jegliche Musik. Der April-Podcast MIT Musik bleibt natürlich weiterhin online verfügbar.
Muss ich jetzt die GEMA-Gebühr für diese April-Folge Monate- und Jahrelang weiter bezahlen? Oder nur für den Monat, wo die Folge veröffentlicht wurde? Aus dem Text auf der GEMA-Homepage wird das nicht genau ersichtlich. Habe auch schon eine Mail an die GEMA geschrieben, natürlich ohne jegliche Reaktion…
deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. „talk over“) und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
Hi, ich bin selber Musiker und habe mich schon lange gegen die GEMA ausgesprochen. Zur GEMA und Musik im Podcast:
Leider musst Du zahlen, so lange die Episoden online sind. Da sie damit potentiell gehört werden können. Ob du da weiter machst oder nicht. Das summiert sich dann auch noch gut, ich würde daher davon abraten und auf open source / selber machen / free music zurück greifen.
Wenn du natürlich nach vielen Episoden, irgendwann 100 bis 200 € im Monat blechen willst und sagst, macht mir nüx, oder damit Geld einnimmst - dann ok.
Das verstehe ich jetzt nicht mehr. Angenommen, ich produzieren zwei Podcasts pro Monat mit jeweils 15 Songs drin - nach GEMA-Vorgaben. Dann entscheide ich mich für das folgende Modell von der GEMA-Homepage:
Intro/Outro + 31 Songs je Monat, Euro 30,00 pro Monat
Bist Du sicher, dass ich dann nach drei Monaten schon 90 Euro / Monat zahlen muss?
Ich habe bei der GEMA genau das einmal angefragt. Die Antwort: Es wird nach Anzahl vorgehaltener Musikstücke abgerechnet. Je mehr Titel im Archiv, desto teurer wirds und das kannst Du leider drehen und wenden wie Du willst.
Als Ausweg bleibt Dir eigentlich nur eine Einzellizensierung der Musik und dann bist Du kostenseitig schnell im Tausender-Bereich.
Ich hatte damals auch geprüft ob nicht alternativ eine Internetradio-Lizenz in Frage käme. Die ist allerdings leider an eine Mindest-Sendemenge gekoppelt, Du musst also wirklich lineares Programm machen :-/
Im Ergebnis: Ja, es wird immer teurer, ja die GEMA Lizenz ist für Podcaster absolut unbrauchbar. Das ist übrigens auch ein Grund warum auch der ÖR seine Podcasts im Normalfall ohne Musik online stellt.
Als Ausweg bleibt Dir nur: 1) Zahlen, 2) GEMA-freie Musik verwenden, 3) Musikfreie Formate produzieren
Es gibt noch einen Ausweg, aber nur wenn Dein Format es hergibt: Zitate sind auch ohne GEMA Lizenz möglich. Wenn Dein Podcast z.B. über Gitarren geht und Du ein Jimi-Hendrix Solo anspielst nachdem Du über seine Gitarre und seine spezielle Art zu spielen gesprochen hast, dann kann man das als Zitat verstehen. Wichtig ist allerdings, dass Du dann wirklich inhaltlich auf das angespielte Stück Bezug nehmen musst und da sprechen wir auch von ein paar Sekunden, nicht etwa von kompletten Stücken…
//D
Und ich möchte noch in den Raum werfen, dass die GEMA nicht die einzige ist, die die Hand aufhält, sondern auch die GVL. Die hat aber noch nicht mal über ein entsprechendes Angebot nachgedacht und befindet sich noch im digitalen Mittelalter.
Ich hatte auch mal eine Zeit lang darüber nachgedacht, Musik zu nutzen, die ich bei der GEMA anmelden muss, aber das ist schlicht zu teuer (s.o.) Habe mich stattdessen nach lizenzfreier Musik umgesehen und finde zum Beispiel beim https://freemusicarchive.org immer was. Ich weiß nicht, was für Musik du suchst, ich benötige in der Regel Instrumentalmusik, und da gibts durchaus qualitativ hochwertige Sachen. Sobald Du kommerziell wirst, wird es natürlich komplexer. Falls Du mal reinhören willst: http://habichgehoert-fandichgut.de
Ich stelle gerade mit Entsetzen fest, dass sich bezüglich des hier diskutierten, “großzügigen” Angebots der GEMA für Podcaster seit sage und schreibe 11 (!) Jahren nichts geändert hat. Die im Juli 2006 geborenen Lizenzmodelle sind seit jeher unverändert geblieben. Da fehlen mir echt die Worte.
Ich würde wahnsinnig gerne eine Podcast Episode à la “meine 10 Lieblings-Musikstücke” produzieren, die ich ca. 1 Minute lang anspielen und dann ausblenden möchte. Das ist mit den aktuellen Lizenzmodellen unmöglich bzw. gerade für nicht kommerzielle Podcasts unbezahlbar… >:-(
Beim ESC Greenroom verlinken wir ebenfalls auf die Shownotes und betten die Clips aus dem ESC-Youtube-Kanal ein. Ein bißchen umgehen wir das Thema und machen einmal im Jahr eine 5 bis 6stündige Sendung mit allen ESC-Songs des jeweiligen Jahrgangs auf Radio Tonkuhle, über die dann das GEMA- und GVL-Gedöns läuft. Mein Podcast Kollege @ESCKommentar ist da federführend.
Ich finde es aber sehr unbefriedigend, gerade wenn man einen Musik Podcast produziert, dass man nicht eine kostengünstige Lizenz erwerben kann, die vor allem rechtlich alles abdeckt. Meist will man ja auch nur eine Minute oder so anspielen, um dem Zuhörer einen Eindruck von dem Stück zu geben.
Ich produziere einen film- und serienbezogenen Podcast und würde einfach nur gerne ab und an eine Episode machen, in der (alte und neue) Filmmusik vorgestellt wird. Das würde so toll in das Konzept passen, wird durch die GEMA aber unbezahlbar.
Ich mag mich irren, aber wenn Du die Songs/Filme besprichst und nur auszugsweise und im direkten Zusammenhang zur Kommentierung kurze Ausschnitte anspielst, dann müsste das doch vom Zitatrecht gedeckt und lizenzfrei möglich sein. Komplette Songs ausspielen geht natürlich nicht ohne Lizenzierung.
Es gab mal eine Folge bei der Rechtsbelehrung (leider weiß ich nicht mehr welche). Da wurde auch auf dieses Zitatrecht eingegangen. Ich habe es in Erinnerung, dass dieses Zitatrecht ein sehr schmaler Grad ist und kann nicht so grundsätzlich unterstellt werden. Es ist immer problematisch, wenn zu vermuten ist, dass andere ein Urheberrecht auf ein Werk haben. Ich würde dann immer sagen, Finger weg!
Vielleicht kann jemand helfen, in welcher Rechtsbelehrung das Thema behandelt wurde?