"Fair Use" für Einspieler aus den USA?

Hallo zusammen,
ich habe ein Frage, bei der mich Google auch nicht viel weiter gebracht hat. In den USA gibt es ja das sogenannte “Fair-Use-Prinzip”, das heißt, wenn ich etwa Audio-Schnipsel zur Veranschaulichung in meinen Podcast einbaue und mich mit diesen inhaltlich auseinandersetze, geht das nach US-Recht in Ordnung. In Deutschland gibt es diese Regelung ja aber nicht.

Wie sieht das aber in der Praxis aus, wenn ich nun in meinen deutschsprachigen Podcast solche Schnipsel (i.d.R. geht es mir um O-Töne, kurze Ausschnitte aus US-Nachrichtensendungen oder was XY in einem Interview gesagt hat) einbaue, die von Urhebern aus den USA stammen? Nach meinem Verständnis ist das nicht ganz sauber, da ich ja dem deutschen Urheberrecht unterliege; Konsequenzen wären allerdings nicht zu befürchten, da es für den Urheber nach seinem Rechtsmaßstab in Ordnung ist…oder? Ich bin etwas verwirrt, vielleicht könnt ihr mir da ein wenig weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal!
Fabian

Das habe ich jetzt nicht überprüft, kann aber sehr gut sein.

Jeder Staat bestimmt den Anwendungsbereich seines Rechts und die Zuständigkeit seiner Gerichte und Behörden (nach eigenem Recht und teilweise unter Berücksichtigung internationaler Verträge). Für unterschiedliche Rechtsgebiete (Privatrecht, Verwaltungsrecht…) gelten weiter unterschiedliche Regeln.

Diese Überlegung trügt. Es gibt regelmässig Konstellationen, in denen man Personen nach deren Recht belangen kann. Teilweise existieren auch Wahlmöglichkeiten. Dann nimmt man das für sich günstigere Recht.

Entsprechend soll man sich grundsätzlich dem kleinsten gemeinsamen Nenner (eigene Rechtsordnung sowie alle Rechtsordnungen der Zielgruppe) fügen.

Aber:
Wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter (im Privatrecht). Die Sache wird wohl so aufwändig werden, dass Du kaum mit Problemen konfrontiert werden wirst. Ausser Du produzierst relevante Schäden.

Auch Deutschland kennt das „Zitatrecht“. Mach dich damit vertraut und prüfe, ob das möglicherweise schon ausreichen könnte.

Es gab da mal einen tollen Podcast zu:

Ab Minute 52 ist dieses Thema diskutiert.
In Kurzform: Wenn es eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem konkreten Auszug gibt, gilt das Zitatrecht.

Mein Rechtsverständnis ist, dass es hier ähnliche Rechtsauffassungen unter verschiedenen Namen gibt: Beide Richtlinien geben vor, dass eine konstruktive und informatorische Auseinandersetzung mit Teilen von Werken möglich sein muss. Und wie ich dein Vorhaben interpretiere, ist das das, was du auch vorhast.

Aber am Ende kommt immer der Disclaimer, der jedem aus dem Hals hängen wird:
Das ist keine Rechtsberatung (auch der Podcast nicht) und deswegen gibt am Ende nur der persönliche Anwalt für den Einzelfall belastbare Informationen.

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Die Frage nach der Anwendbarkeit eines Rechts beginnt ab 06:30. Aus Zeitgründen leider viel zu knapp behandelt. Kam übrigens von mir. Ich dachte mir damals schon, dass das viele interessieren könnte.

Vielen Dank für die Antworten! Stimmt, das Zitatrecht hatte ich (warum auch immer) gar nicht auf dem Schirm, da ich mich tatsächlich inhaltlich mit den Dingen auseinandersetze und die “Schnipsel” auch nicht allzu lange sind, dürfe das schon das meiste abdecken. Ich schau mir das nochmal intensiv an.

Ansonsten dachte ich auch daran, was du, @Joey geschrieben hast: Wo kein Kläger,…

In den Podcast höre ich nachher rein. Vielen Dank euch!