"fair radio" fordert für Podcasts Werbebestimmungen wie für Rundfunk

Auf seiner Facebook-Seite tritt @fairradio dafür ein, das Trennungsgebot aus dem Rundfunkstaatsvertrag für redaktionelle und werbliche Inhalte auch für Podcasts vorzusehen.
Persönlich halte ich das für bedenklich, weil private Podcaster sehr leicht unbewusst in den grauen oder sogar verbotenen Bereich gelangen können und im schlimmsten Fall mit einem Verfahren wegen product placement und Schleichwerbung rechnen müssten.
Ich erinnere mich noch mit Schaudern daran, wie ganze Anwaltskanzleien nur davon gelebt haben, private Betreiber harmloser Internetseiten kostenpflichtig abzumahnen (ich glaube es war damals das Impressum?).

Hier der Link zum FB-Beitrag.

Ich finde es ebenfalls fragwürdig. Denn wo zieht man die Grenze zwischen einer persönlichen Empfehlung und einer vermeintlichen Werbung?

Also das, was für alle anderen (YouTube, Instagram etc etc etc etc) gilt, gilt auch für Podcaster. Werbung muss ganz klar als solche gekennzeichnet sein. Wenn mich alles täuscht greift da das UWG jetzt schon. Diese Forderung ist also sowieso eine “Nicht-Forderung”. Eine Durchsetzung bei einigen Podcastern wäre vielleicht tatsächlich mal ein wichtiger Schritt.

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Dem würde ich mich anschließen. Zwar haben die meisten (Hobby-)Podcasts nicht die Relevanz, dass sich Anwaltskanzleien bzw. Abmahnvereine die Mühe machen, diese nach Schleichwerbung abzuhören. Aber das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion gibt es in jedem Medium.

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Muss ich dann verstehen, warum fair radio etwas fordert, was es schon gibt?

Natürlich muss Werbung im Podcast schon heute gekennzeichnet sein. Und wer da in einen grauen oder gar verbotenen bereich kommt, ist kein privater Podcaster, sondern macht ja eben gewerbliche Werbung.

Ich lese da auch keine Forderung. Sie prangern nur an, dass eine Trennung derzeit nicht stattfindet und setzen sich dafür ein, das zu machen. Was ja aber so pauschal auch nicht stimmt, denn viele Gesponserte Podcasts machen das ja durchaus (richtig!). Und zu sagen: “jetzt kommt etwas Werbung für unseren Sponsor“ ist schon als akustische Trennung ausreichend. Es muss nur deutlich sein.

Die Alternative ist der Hinweis am Anfang: „Diese Sendung wird unterstützt durch Produktplatzierung von xyz“. Damit ist das für die Sendung pauschal in der Art #Dauerwerbesendung erledigt. Das tut nicht weh.

Eine Abmahnwelle befürchte ich nicht, 1000 Stunden Podcasts anhören, die einen nicht interessieren, um Fehler zu finden und am Ende 500 Euro zu verdienen ist etwas anderes als einen crawler zu bauen, der automatisch Fehler im Impressum sucht und 1000 Seiten pro Stunde überprüft .

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Damit wäre ich vorsichtig, denn wenn “speech to text” billig genug ist, um das auf Podcasts loszulassen, bzw, wenn Google etc… eine Volltextindizierung von Audio anbieten, dann kann ich mir eine Abmahnwelle durchaus vorstellen.

Es ist nicht mit indizierung getan. Für einen crawler müsste ja der Inhalt von der AI nicht nur im Wortlaut, sondern auch im Sinn verstanden werden.

Es soll ja Werbung identifiziert werden, bei der nichts auf Werbung hinweist. Hierbei geht es aber nicht um widererkennbare Spots, sonder um redaktionell eingebettet Produktplatzierung. Zusätzlich müsste der Bot auch die Einleitung interpretieren, um ihren Sinn zu verstehen.

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An der Stelle vielleicht kurz etwas zu Werbung bzw. Schleichwerbung die im Bezug zu Podcast angesprochen wurde.

Im Allgemeinen:

Wie @Hinnerk_Weiler hier schon richtig sagt, gibt es schon Recht. Des weiteren lässt sich zu fail radio sagen:

Aus einer „induktiven“ Aussage kann niemals eine Forderung abgeleitet werden!

Das ist philosophisch gesehen inkorrekt und auch zu gleich falsch. Also kann (gesellschaftlich-moralisch) diese Forderung nicht der Wert als solches und damit, nicht als Gesetzgebung betrachtet oder hergeleitet werden. Auch wird anhand von fair radio (Link von @Tobe) impliziert, dass es sich bei Podcast immer auch um einen redaktionellen Inhalt handeln muss.

Das ist ebenfalls Quatsch - es kann; aber muss nicht. Ich könnte auch nicht sagen: nur weil Werbung in einer Radiosendung vorkommt; ist der Rest gleichwohl redaktionell. Hier lässt sich der induktive Schluss gut nachvollziehen(?).

Philosophisch gesehen:

Hier geht es nicht um die Art der Interaktion zum Inhalt von Podcastern oder Radiosendern; vielmehr, um die Handhabung bei Nutzung von Werbung und eben dies ist, für alle gleichwohl festgelegt - ob Radio oder Podcast. Im Allgemeinen glaube ich, geht es bei den angeführten Prämissen von fair radio auch nur darum, sich den Podcastern zu „entledigen“.

Wobei hier wahrscheinlich herausfallen soll, dass Ihre Ideen am Ende „gerechter“ währen. Was ebenfalls inkorrekt und falsch ist. Es handelt sich bei den beider Medien um ein qualitatives Verfahren und das kann nicht gerechter werden (weil sie sich selbst nicht quantitativ gegenüber stehen).

Und wenn, müssten wir nur die Anzahl der Werbung zu gleichen Teilen aller gegenüberstellen, um am Ende wohl zum Schluss zu kommen (könnte sein - ich schätze nur!), dass vor allem in deutschsprachigen Podcasts; Werbung als selbes, garnicht all zu gerne gesehen ist und wenn; es nur wenige Ausnahmen gibt, die das ein oder andere, nicht kennzeichnen - wenn überhaupt.

Kommen wir zu den Fällen ob mit und ohne Werbung oder doch Schleichwerbung…

Weil da immer mal durcheinander herrscht hier mal einige Fälle dazu. Näheres muss im Zweifel eh ein Gericht klären:

Fallbeispiel 1:

Wenn ich mir eine Tasse kaufe die so Hipp ist und ich finde, dass sich beim anschauen mir schon das Wasser im Munde sammelt; ich dabei meine alte Tasse mit der Aufschrift „Ich Root - Ich Gott“ jetzt ziemlich mager finde und im Podcast darüber erzähle; dann ist das gesetzlich absolut uninteressant.

Wenn ich nun noch einen Link (kein Affiliate-Link!) dazu packe, damit meine Hörerinnen und Hörer wissen von welcher ich hier eigentlich spreche. Dann ist das keine Werbung.

Nur so nebenbei: wird sich beim Radio auch niemand dafür interessieren, wenn der Moderator auf einmal anfängt, über seine neue „blöde“ Tasse zu sprechen. Beim Podcast hingegen, stört es kaum jemanden und wenn - können es die Hörerinnen und Hörer einfach überspringen/abschalten…

Fallbeispiel 2:

Wir machen einen Podcast mit ein oder mehreren Produkten:

a.) die entsprechenden Produkte bekommen wir zur Verfügung gestellt oder …
b.) wir bekommen einen Gutschein oder …
c.) wir bekomme eine Reise zu einem Event wo die Veranstalter Ihre Produkte vorstellen…

Wir bekommen also kein Geld sondern haben einen Geldwerter Vorteil. Hier wird es schwieriger denn:

1.) wenn wir nun einen Podcast machen und am Ende ganz klar alle Vor- und Nachteile angebracht werden, dann ist das wieder keine Werbung und muss auch nicht gekennzeichnet sein. Das ist also alles kein Problem, so lange die Aussagen zu den Produkten neutral sind und auch auf alle erkennbaren Nachteile hingewiesen werden.

2.) geht wir nicht explizit auf Nachteile ein und machen jemanden den Mund wässrig, dann haben wir Werbung gemacht. Hier unterscheiden wir jedoch noch einmal unter:

  • Produktplatzierung (muss gekennzeichnet werden)
  • Produkthilfe (braucht nicht gekennzeichnet werden)

Die Grenze (Bagatellregelung) wird durch den Preis geregelt. Alles was 1000€ übersteigt, ist automatisch Produktplatzierung und muss immer gekennzeichnet sein.

Fallbeispiel 3:

Stellen wir ein Produkt als solches vor und sind indirekt bezahlt worden. Bekommen wir zum Beispiel ein Fahrrad dafür oder ein iPhone, dann ist das Ganze gekaufte Werbung und ist ebenfalls kenntlich zu machen.

Hier gilt auch: bekomme ich Geld dafür und sei es nur einen Cent, gilt die 1000€-Grenze nicht mehr.

Fallbeispiel 4:

Wir machen wieder einen Podcast und haben kein Geld bekommen und wir haben das Produkt nicht umsonst bekommen. In der Beschreibung haben wir einen Affiliate-Link hinterlegt.

Das ist ganz klar Werbung und muss als solches gekennzeichnet werden. Da wir über den Link am Ende (wenn es auch nur 0,01€ sind) wieder an unser Geld bzw. einen Vorteil erschleichen würden. Damit wären wir wieder bei Fall 3, da wir indirekt bezahlt werden.

Fallbeispiel 5:

Wir haben wie in Fall 1 ein Produkt selber gekauft und haben in unserem Podcast drüber geplaudert. Nach dem wir unseren Podcast erstellt und herausgebracht haben, ruft bei uns die Marketing-Abteilung an und will uns 50€ spendieren, weil wir das schon schööön erzählt haben.

Nehmen wir das Geld an, trifft natürlich wieder Fall 3 in Kraft und wir müssen unsere Episode noch einmal bearbeiten und angeben, dass wir dafür Geld bekommen haben und es sich damit um Werbung handelt.

Zusatz Beispiel:

Wir haben ein Affiliate-Links genutzt und haben diese mit einem * definiert:

Das ist unser Content und er hat einen Link zu ABC* und Link zu XYZ* bei dem Du uns …

[…]

Am Ende unserer Podcast Episode verfassen wir einen kurzen Text z.B so:

(*) Bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links bei dem es sich um …

Streng genommen ist dies ebenfalls nicht gut. Da sich jedes Produkt als solches voneinander unterscheidet. Sie können daher nicht zusammen gefasst werden, auch wenn es sich jedesmal um einen Affiliate-Link handelt. Dies gilt nur für Verträge, (soweit ich das von unterschiedlichen Anwälten weis - ich bin keiner!) den vorab jemand einwilligen muss. Dies wäre bei unserer Seite nicht der Fall.

Richtig/besser wäre also:

Das ist unser Content und er hat einen Link zu ABC* und Link zu XYZ** bei dem Du uns …

[…]

(*) Bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zu Amazone (ABC)…
(**) Bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zu Amazone (XYZ) …

Gleiches gilt bei Amazon Icons oder vergleichbares. Wenn wir also zu viert podcasten und am Ende zu unserer Amazon-Wunschliste oder zu einem Produkt selber verlinken, muss angegeben werden, das es sich um einen Affiliate-Link handelt:

nicht gut:

  • Hubert amazon-wishlist_20x20
  • Susi amazon-wishlist_20x20
  • Herbert amazon-wishlist_20x20
  • Sonja amazon-wishlist_20x20

bessere Lösung:

  • Hubert amazon-wishlist_20x20 *
  • Susi amazon-wishlist_20x20 **
  • Herbert amazon-wishlist_20x20 ***
  • Sonja amazon-wishlist_20x20 ****

(*) Hubert: Amazone Icon - bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zu Amazone (ABC) …
(**) Susi: Amazone Icon - bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zur Amazone Wunschliste (Nutzer: 12N34E5) …
(***) Herbert: Amazone Icon - bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zu Amazone (EFG) …
(****) Sonja: Amazone Icon - bei diesen Links handelt es sich um Affiliate-Links zu Amazone (HIJ) …

Da an sich bei den Icon selbst sich nicht erkennen lässt ob getreckt wird oder nicht. Hier sind sich jedoch die einen oder anderen Anwälte die ich dazu befragen konnte, nicht ganz sicher (ich weis das daher auch nicht).

Damit hätte wir einige der wichtigsten Beispiele im Groben abgedeckt.
So genug dazu - reicht denke ich auch :slight_smile:

Grüße M.C.

Eine Frage zu Fallbeispiel 5:

Angenommen es ging hier um Laufschuhe Serie A die mir so gefallen haben und ich beim Podcast positiv erwähnt habe.

Was ist wenn ich mit der Marketing Abteilung des Laufschuh Herstellers ausmache dass ich die Laufschuhe Serie B teste und dafür 50 Euros kassiere (inkl. Laufschuhe fürs testen). Und dann bei diesen Podcast erwähne dass es sich um bezahlte Werbung handelt. :wink: