Ach, die Geschichte ist eigentlich recht trivial, weil die Rechtslage so klar ist.
Kleiner Disclaimer: Man muss die Geschichte im Kontext der Zeit sehen. Zwar war Urheberrecht schon zu der Zeit Urheberrecht, aber … “die Zeiten waren andere”. Die Aufmerksamkeit und auch Unsicherheit in solchen Themen war nicht so groß wie heute. Und auch ich selbst bin nun einerseits ein gebranntes Kind, andererseits auch generell älter und erfahrener. Soll das Folgende nicht entschuldigen, nur in Kontext stellen.
Der Podcast startete mit einem Intro und Outro von www.freeplaymusic.com . Die stellen viele Melodien und Tracks zur Verfügung, sogar in verschiedenen, gut abgemischten Längen. Ich entschied mich 2007 für ein 10-Sekunden-Intro, nutzte es für etwa 100-150 Sendungen (somit etwa für 2-3 Jahre) und wechselte dann auf ein anderes Intro (für das ich die Erlaubnis vom Autoren habe).
Anfang 2013 flatterte eine Nutzungsrechtsanfrage hinein. Diese ist ein galanter Schachzug “der Industrie”, denn eine bloße Anfrage ist nichts Böses, aber natürlich bist du zur Wahrheit verpflichtet - und eine Anfrage bekommt man ja nicht ohne Grund…
Würde man sofort eine Abmahnung senden und diese ist unberechtigt, kannst du wiederum Schadensersatz fordern. Was kein Rechteinhaber zahlen will, klar.
Aber in meinem Falle war die Anfrage durchaus berechtigt, denn ich hatte keine Nutzungslizenz.
Ich habe mich von der Domain blenden lassen und nicht die Nutzungsbedingungen gelesen. In denen stand auch schon 2007: “Podcasts? Ja, gern, aber mit Lizenz!”. Und ich dachte “free-play-music? Das ist auf jeden Fall free!”
Am Ende hing Sony BMG als Rechteinhaber hinter dem Intro/Outro, das als 10-Sekünder in den ersten Sendungen eingespielt wurde und im Jahr 2013 mindestens 3 Jahre nicht mehr genutzt wurde. Aber da die Sendungen noch abrufbar waren, blieb es eine Urheberrechtsverletzung.
Am Ende hat mich die ganze Sache fast 2.000 EUR gekostet (Schadensersatz inkl. Anwaltskosten), was ich als “mit blauem Auge davongekommen” betrachte.
Was die Sache so teuer machte: Zum Anfragezeitpunkt musste ich, wahrheitsgemäß, angeben, dass die Sendung seit knapp 6 Jahren abrufbar war. Der Dateiname war auch zu eindeutig. Das bedeutet eine Urheberrechtsverletzung über 6 Jahre - im weltweiten Zugriff.
Was die Sache so “günstig” machte: Es wurde nur eine Sendung, nämlich die älteste, bemängelt. Die weiteren ca. 100 Sendungen waren nicht Inhalt der Auseinandersetzung. Zudem haben Anwalt und ich gut zusammengearbeitet und mit Versehen, Nichtwissen und nichtkommerzieller Podcast den Schadensersatz etwas runtergedrückt (zuerst standen dafür 5.000 EUR im Raum).
Am Ende habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die angab, dass ich alles dafür täte, dieses eine Stück nicht mehr zu verbreiten. Tue ich es doch, steht eine Strafe von 15.000 EUR pro Fall aus.
Sony schickte eine Unterlassungserklärung, die jegliche Verbreitung auch außerhalb meines Einflusses (iTunes, Podcastverzeichnisse, Torrents, Nutzung in mir fremden Podcasts, Re-Uploads von Hörern, …) und jegliche Stücke von Sony umfasste.
Ich kann es aus eigener Erfahrung bestätigen: Gebt nie die Unterlassungserklärung ab, die ihr vom Streitpartner bekommen habt.
Und deswegen die Anfrage: Ich will nicht ein Viertel des Podcasts wegen sowas in die Tonne treten, quasi ungeschehen machen.
Aber 15.000 EUR Strafe, die ich “vertraglich zugesichert” habe, machen die Sache für eine Privatperson, mit einem Hobbyprojekt, dann doch madig. Weswegen ich sichergehen will.