Einnahmen durch Dauerauftrag und PayPal

Hallo liebe Sendegate-Community,

ich bin gerade dabei einen Podcast zu planen, den Großteil meiner Fragen konnte ich mithilfe dieses Forums selbst beantworten. Daher vielen lieben Dank schonmal für diese tolle Plattform. Nun aber zu meiner Frage:

Ich bin leider noch nicht so geübt im richtigen (steuerlichen) Umgang mit potenziellen Podcasteinnahmen. Ich habe zwar ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet (mit Kleinunternehmerregelung), mit separaten Konto etc., verstehe aber nicht genau, wie ich mit Daueraufträgen von Unterstützer_innen umgehen muss. Immerhin schreibe ich den Hörer_innen ja keine Rechnung, die sie bezahlen müssen, sondern sie überweisen monatlich Geld auf das Konto nur mit einem Verwendungszweck. Welchen Verwendungszweck sollten meine Hörer_innen angeben, sodass das Finanzamt später nicht denkt, ich würde Geld erschleichen ohne eine Rechnung oder Gegenleistung zu erbringen? Wenn ich den Zahlungsverkehr über Steady etc. abwickeln würde, würde ich ja einen Beleg mit ausführlichen Informationen bekommen, welchen ich dem Finanzamt ggf. zeigen könnte. Bei einem Dauerauftrag/Überweisung habe ich das ja nicht (bis eben auf den Verwendungszweck).

Bitte entschuldigt, falls diese Frage dümmlich erscheint, habe mich leider noch nie so richtig mit dem Thema befasst und wäre daher über jede Antwort dankbar.

Viele Grüße
Leon

Aus meiner Sicht:
Das Finanzamt interessiert sich erst ein Mal dafür, dass Du für Deine Einnahmen steuern bezahlst, Du bist als Kleinunternehmer nicht wirklich bilanzpflichtig und ich sehe keinen Grund, warum eine Rechnung ausgestellt werden muss.

Konkret mache ich das so:
Die können Grüße oder lustige Sprüche in den Betreff schreiben. - Mein Steuerberater ist damit einverstanden und happy.

Das Finanzamt interessiert sich für Deine Einnahmen. Erst mal egal wofür. Platt gesagt: wenn das auf Dein (Firmen-) Konto geht, dann werden darauf Steuern fällig - es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Du dafür noch etwas schuldest bzw, Ausgaben ha(tte)st, also abzugsfähige Ausgaben dagegenzurechnen sind. Ansonsten musst Du halt für alles Steuern zahlen.

Wenn ein Kleinunternehmer auch nur auf einer einzigen Rechnung “inkl. MWSt” o.ä. stehen hat, dann wird auf alle Einnahmen plötzlich und rückwirkend MWSt fällig - weil man ja Steuern (für den Staat) eingenommen hat und offensichtlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will. Rückwirkend und für die komenden 5 Jahre.

Ansonsten sind die Rechnungen eher für die Bezahlenden interessant, die diese Beträge dann ja ggfs. von ihrer eigenen Steuerlast als durch die Rechnung belegte Ausgaben abziehen könnten.

Vielen Dank für Eure Antworten, dann spricht ja nichts gegen Daueraufträge/Überweisungen als Einnahmequelle.

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