DSGVO vs unerwünschte E-Mail?

Hallo zusammen,

laut diesem Podnews Artikel hier versuchen einige Unternehmen, Podcaster durch Scrapping der im RSS Feed angegebenen E-Mail Adressen zu erreichen.

In der Tat laufen auf unserer Podcast E-Mailadresse verstärkt unerwünschte E-Mails ein. Es ist ersichtlich dass sie uns anschreiben, weil wir ein Podcast sind, oder sie nehmen Bezug auf Themen, die im Podcast vorkommen.

Hat hier im Forum schon mal jemand Erfahrungen damit gesammelt, zurückzuschreiben und z.B. auf die DSGVO zu verweisen?

Mir ist klar, dass man den Phishern und Scammern somit nicht beikommt, aber es scheinen auch halbwegs seriöse Unternehmen dabei zu sein.

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sich auf die DSGVO zu beziehen, klappt nur, wenn im Feed eine personalisierte E-Mail-Adresse, wie vorname.nachname@foo.bar steht. Wenn nur eine “Funktional-Adresse” drin steht, wie “info@”, “kontakt@” o.ä., ist der Anwendungsbereich der DSGVO m.E. nicht eröffnet.

Allerdings könnte der Anwendungsbereich des §7 UWG eröffnet sein :wink:

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Vielen Dank für deine Antwort. Da wir eine funktionale Adresse haben, greift das DSGVO dann also nicht für uns.

Es ist jetzt nicht so schlimm, dass wir vor lauter Spam untergehen würden, es nervt halt.

Gibt es ein digitales Äquivalent zum “Hier bitte keine Werbung einwerfen”, Aufkleber, nur für den RSS Feed?

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Entschuldige bitte, ich neige nicht dazu, aber: Bitte?

Gibt’s dafür einschlägige Urteile, Entscheidungen oder wenigstens Tweets schlecht gelaunter Rechtsanwälte?

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Du musst dafür den Art. 2 Abs. 1 (sachlicher Awendungsbereich) DSGVO zusammen mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO lesen: Die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Ob es sich bei einer funktionalen E-Mail-Adresse um ein personenbezogenes Datum handelt, dürfte in den meisten Fällen zu verneinen sein…

Hm…

also ist eazy@eazy-living.de nicht personenbezogen, weil ich nicht eazy sondern Christian heiße? Und info@fyyd.de ist auch nicht personenbezogen, obwohl ich überall auf der Webseite schreibe, dass das ein Ein-Personen-Projekt ist?

Aus dem Text einer Information direkt auf Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit zu schließen, halte ich für… falsch?

Nicht, dass ich die DSGVO für ein Mittel halte, das mir SPAM vom Leibe halten sollte, das mag ein Nebeneffekt sein.

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wie üblich in der Juristerei heißt es auch hier: Es kommt drauf an… :wink: Bei der info@fyyd.de dürften auch viele andere Datenschutzexperten den (direkten) Personenbezug eher verneinen. Bei der anderen von Dir genannten E-Mail-Adresse müsste man für die Prüfung tiefer einsteigen. Es ist wie bei vielen juristischen Themen, dass es nicht ein ganz klares gut oder schlecht gibt…

Um aber auf das ursprüngliche Thema des Threads zurück zu kommen, ob man die DSGVO zur Abwehr von Spam nutzen kann: Spam, der auf Email-Adressen eingeht, die aus dem Feed gegrabbt wurden. Hier dürfte es schwer sein, eine Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Beschwerde davon zu überzeugen, dass eine E-Mail-Adresse info@ ein personenbezogenes Datum sei. Und wenn es nicht gelingt, die ASB davon zu überzeugen, wird die Beschwerde von der ASB auch nicht weiter verfolgt…

Für weitere Einschätzungen solltest Du einen Anwalt konsultieren, da ich als zertifizierter und „praktizierender“ Datenschutzbeauftragter zwar eine persönliche Meinung kund tun darf, aber keine Rechtsberatung geben darf… :man_shrugging:t2:

Ach, SPAM ist ja nicht mein Problem. Und ich denke auch, die DSGVO ist nur ein lahmes Mittel gegen SPAM.

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