Datenschutz-Angaben - Adressfrage - c/o Adresse

Hallo zusammen,
gerne würde ich eure Erfahrungen hören bzgl. Datenschutz-Angaben, wenn der Podcast rein privat und ohne jeden kommerziellen Zielen angeboten wird.

  1. Wird beim Datenschutz eine Anschrift und Namen benötigt? Oder reicht eine allgemeine email Adresse.
  2. Kann man auch eine c/o Adresse eines RA’s angeben, als auch die email Adresse des RA’s?

Danke
Viele Grüße
JOM

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Es muss eine ladbare Adresse sein da ist es egal, ob es ein Büroservice ist oder ein Rechtsanwalt.

Ich habe mein Rechtsanwalt genommen, solange da nichts kommt, hat er nichts Zutun sagte er mir und so ist es kostenneutral wie es bei deinen ist, musst du herausfinden.

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Bei meinem RA ist es kostenpflichtig. Allerdings sind wir noch in der “Negotation Phase” :slight_smile:
Wie ist es bzgl. der DS email Adresse?
Kann das ebenfalls eine email Adresse vom RA sein?
Muss diese spezifisch mit seinem Namen versehen sein, oder kann es z.B. auch heissen "datenschutzbeauftragter@ra-xxx.de"

Gruss
JOM

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Keine Rechtsberatung, aber es ist auch bei größeren Unternehmen durchaus üblich einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Dies ist aber NICHT bei privaten Angeboten der erforderlich! Du benötigst zwar eine Datenschutzerklärung, musst aber keinen Datenschutzbeauftragten benennen.

Für private Projekte reicht es, sich gewissenhaft mit der DSGVO zu beschäftigen. Kurz zusammengefasst:

  • Datenschutz und Impressum erstellen (eRecht24.de ist für viele Standardfälle eine gute Anlaufstelle, für kleine, private Projekte auf kostenlos)
  • Technisch notwendige Dienste und Cookies ermitteln, alle anderen Integrationen (Twitter, YouTube, Google Maps, etc.) nur über Opt-In erreichbar machen
  • Keine IP-Adressen ungefragt loggen und auch dann nur wenn ein berechtigstes Interesse vorliegt
  • Löschzeiträume benennen und einhalten (Alte Kontaktanfragen etc.), als privater hat man ja afaik keine Archivierungsfristen.

Das so als grobe Angabe. Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

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Hallo notepad1, danke für die Rückkopplung.
D.h. da ich ohnehin einen RA für das Impressum habe (zwingend nötig auch als Privatperson), kann ich auch die Adresse und email vom RA mit übernehmen - sofern das Agreement mit dem RA so lautet.
Oder sehe ich das falsch?

Gruss
JOM

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Bei dir geht es ja nun um den angegebenen “Verantwortlichen” und nicht den Datenschutzbeauftragten - diesen brauchst du ja nicht.
Wenn du also mit deinem Anwalt eine Vertragliche Vereinbarung fasst mit der er als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung eingesetzt wird kannst du ihn auch als solcher angeben.

edit PS: bezüglich der EMail Adresse gab es kürzliche eine Entscheidung, dass diese nicht personengebunden sein muss. Es ist also auch die Form “datenschutz@…” in Ordnung.

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Danke Felix.