Begriff der „Spende“ in der Podcast-Szene

Tach zusammen,
Ich sitze zu Hause und schaue mir sehr dankbar die Talks der Subscribe 9 an. Großartige Sache, wenn man nicht vor Ort sein konnte. Daher dickes Danke dafür.

Die Eröffnung von @timpritlove bringt mich jetzt doch mal zum Tippen, da es mir seit langem im Magen liegt. Ich hoffe, ich kann das so formulieren, dass es verständlich klingt.
Vorweg: Ich bin Fundraiser. Sprich, ich unterstütze gemeinnützige Organisationen in ihrer Entwicklung, baue Spendenstrategien auf, entwickle Spendenkonzepte mit dem Schwerpunkt in diesem Internet. Das habe ich tatsächlich mal gelernt und bin auch seit langem Studienleiter an der Fundraising Akademie.

Was wir unseren Studis dort beibringen: Eine „Spende“ ist eine meist finanzielle Unterstützung einer Person oder eines Unternehmens zu Gunsten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Organisation. Beispiel: Herr Meier spendet 50,- EUR an Musterverein XY e.V.
Dafür erhält Herr Meier eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) und mehr auch nicht. Das war‘s. Keine Gegenleistung, denn die ist verboten.

Gibt es eine Gegenleistung (Herr Meier kauft sich z.B. ein Merchandising Shirt oder ein Ticket für ein Konzert vom Musterverein XY e.V.), so handelt es sich nicht um eine Spende, sondern um eine vereinbarte Leistung. Die Einnahme ist vom Verein unter der Berücksichtigung von Freigrenzen zu versteuern. So weit völlig normal.

Was ich schon seit langem schwierig finde: In unserer Podcast-Szene wird sehr oft von Spenden gesprochen, wenn diese aber gar nicht gemeint sind. So auch Tim in seiner Einführung auf der Subscribe 9. Dort wird u.a. mit seiner Tabelle der Eindruck vermittelt, dass Spenden irgendwie abhängig vom Empfänger in irgendeiner Art versteuert werden müssen. Dem ist aber nicht so. Erhalten gemeinnützige Organisationen Spenden, so sind diese stets steuerfrei.

Wir als Podcaster, die den digitalen Klingelbeutel aufhalten, können aber gar keine Spenden im Sinne des Gesetzgebers entgegennehmen. Bei diesen finanziellen Unterstützungen handelt es sich um klassische Einnahmen, die (ebenfalls unter der Berücksichtigung von Freigrenzen) sehr wohl versteuert werden müssen, so wie es Tim auch korrekt darstellt. Das ist keine milde Gabe, das sind keine Spenden, sondern gesetzlich gesehen eine Zahlung für eine Leistung, wenn in diesen Fällen auch freiwillig.

Warum ist imho diese Unterscheidung so wichtig?
Der Begriff der Spende hat eine lange Tradition. Durch eine Spende werden mildtätig oder gemeinnützig Dinge gefördert, die der Allgemeinheit dienen. (Auch wenn wir hier alle der Meinung sind, dass Podcasts das tun, so tut das der Gesetzgeber noch lange nicht.)

Nonprofits sind seit langer Zeit in der Situation, rechtfertigen zu müssen, dass eine 100%ige Weiterleitung von Spenden an ein Projekt völlig unmöglich ist. Eine völlige Weiterleitung kann auch nicht funktionieren, da jeder Betrieb Kosten verursacht. (Stichwort „Verwaltungskosten“). Diese Kosten entstehen aber eben nicht durch Steuern! Viele Spenderinnen und Spender sind oft verärgert darüber, dass Vater Staat etwas von der Spende abbekommt. Dem ist aber nicht so.

Plädoyer:
Spenden sind Spenden sind Spenden. Für Spenden gibt es Spendenquittungen. Kann ich keine Spendenquittungen ausgeben (eben weil ich keine gemeinnützige Organisation bin), erhalte ich auch keine Spenden. Lasst uns doch deutlich sagen, dass dies Einnahmen sind.

Ihr fragt mich nach einem alternativen und schönen Begriff für eine freiwillige „Zahlung“ an einen Podcaster? Hab ich leider nicht. Aber Ihr vielleicht?

Habt es gut und einen schönen Sonntag,

Maik

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Eigentlich sind die “Spender” ja keine Spender, sondern Mäzene. Allerdings will mir gerade keine Formulierung für die Geldgabe eines Mäzenen einfallen. “Fördern”? “Unterstützen”?

Im Englischen wird für den Mäzen statt des altertümlichen “maecenas” viel häufiger “supporter” oder “patron” (ohne “e”) genutzt.

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Mäzen ist in Deutschland ganz stark mit Großspendern und Philanthropen verknüpft. Supporter/Unterstützer. Könnte passen und gleicht sich dem Crowdfunding an.

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Aber nicht für jede Zuwendung, die ohne Gegenleistung für einen wohltätigen Zweck gegeben wird - mit anderen Worten eine Spende - gibt es eine Spendenquittung. Bei Zeit- und Sachspenden und allgemein privaten finanziellen Zuwendungen, die direkt an die Spendenempfänger gehen, ist das oft nicht der Fall.

Ich denke Wohltätigkeit ist hier auch der Schlüsselbegriff. Denn meiner Begriffsauffassung nach muss eine Spende nicht der Allgemeinheit dienen, im Gegenteil sie kann auch nur einer einzelnen Person dienen.

Für das Begriffsverständnis ist das nicht ausschlaggebend und die Definitionshoheit, was der Allgemeinheit dient, würde ich jenseits des Rechtsrahmens auch nicht beim Gesetzgeber sehen.

Fazit: Ein Begriff der allgemeinen Sprache sollte nicht durch privatwirtschaftliche Akteure besetzt werden, auch wenn sie in diesem Fall nichtkommerziell agieren. Aus deiner Perspektive ist das Bedürfnis vielleicht verständlich, aber ich persönlich würde das zurückweisen.


Dennoch ist Spende natürlich nicht immer der richtige Begriff für finanzielle Zuwendungen an Podcaster. Bei einer Bezahlschranke handelt es sich nicht um Spenden. Kleinere Gegenleistungen sind eine Grauzone: Was ist noch eine nebensächliche Anerkennung oder wann steht der Erwerb der Gegenleistung im Vordergrund usw.

Aber nehmen wir den Fall, wo Geld an ein Podcastprojekt fließt, und es keine Gegenleistung dafür gibt (außer dass es das Eigeninteresse am Erhalt des Projektes erfüllt). Klassisches Mäzenatentum ist eigentlich nicht, weil es sich um eine Art Unterstützerkollektiv handelt. Und wenn eine große Personengruppe auftritt, wo einzelne nur kleine Beträge geben, um etwas zu fördern oder dessen Erhalt zu sichern, spricht man eben von Spenden und Spendern. Aber ich denke Zuwendungen eines Mäzens werden auch schonmal als Spende bezeichnet, ob das nun präzise ist oder nicht. Einen anderen Begriff wüßte nicht, außer vielleicht Stipendium.

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Korrekt. Zeitspenden sind nicht quittierungsfähig. Sidefact: Quittierung von Sachspenden ist im Alltag oft wirklich sehr aufwändig.

Ich denke, Du hast dahingehend recht, was die Deutungshoheit angeht. Und wir sollten hier nicht zu rechtslastig werden und auf die Abgabenordnung schauen. Denn hier hat tatsächlich der Gesetzgeber die Entscheidungshoheit. Mir geht es tatsächlich um den Begriff.

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Man kann sich um die Terminologie streiten, muss aber auch erkennen, dass es vermutlich vergebens ist, da der Begriff “Spenden” eben weit über seinen steuerrechtlichen Definitionsbereich hinaus verwendet wird.

Was die steuerlich korrekte Titulierung dieser “freiwilligen Zahlungen ohne Gegenleistung” betrifft gibt es aber auch wenig brauchbares Vokabular, zumal “Einnahme” die Sache aus der anderen Richtung heraus beschreibt.

Tatsächlich wäre “Schenkung” hier vermutlich noch am korrektesten, aber die landläufige Vorstellung davon dürfte sich nah an “Geschenke” und damit eher auch an Dingen als an Geld festmachen.

Ergo: wir werden vermutlich mit den steuerlich geprägten und allgemeinen Verwendungen von “Spende” leben müssen.

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