Audiozitate von Politikern im Jingle?

Liebe Community

Ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Ich würde gerne für meinen Podcast-Jingle einige Audiozitate von Politikern einbauen und mit Musik remixen. Dabei handelt es sich in der Regel um Statements (i.d.R. 1 Satz) von Personen des öffentlichen Lebens (z.B. Barack Obama), die zum Teil auf öffentlichen Veranstaltungen gegeben wurden. Einige der Statements sind auch über US Nachrichtensender in Form von Interviews ausgestrahlt worden. Ich habe hierzu also auf YouTube die Statements gesucht und aus den Video-Files extrahiert und sie dann mit Musik hinterlegt. Einige der Clips kommen von klar angegebenen Urhebern (z.B. US Nachrichtensendern oder Veranstaltern von Diskussionsevents), andere sind komplett intransparent durch User hochgeladen.

Wie geht man mit sowas um? Muss ich als deutscher Staatsbürger die US Medienunternehmen anschreiben, ob ich 1 Satz verwenden darf? Barack Obama wird ja als Urheber kaum auf meine Anfrage antworten. Oder fallen solche Statements unter §49 des Urheberrechtsgesetze für öffentliche Reden, sprich sie können verwendet werden?

(Für öffentliche Reden ist jedoch in § 48 UrhG eine eigene Schrankenregelung vorgesehen, um deren Nutzung zu erleichtern. Danach gilt:

„(1) Zulässig ist

  1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,

  2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.“)

Besten Dank!

IANAL, aber wenn die Statements in der Öffentlichkeit abgegeben wurden und nicht in einem Exklusivinterview eines Mediums, solltest Du kein Problem haben.

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Über IANAL musste ich jetzt erst mal nachdenken… “I Am Not A Lawyer”, richtig?

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Möglicherweise spielt hier auch noch das Leistungsschutzrecht eine Rolle … (irgendwer hat ja die zur Verwendung kommende Aufnahme hergestellt).

Richtig erkannt. Ich dacht, das ist ähnlich verbreite wie imho oder afaik

Das wären dann US Sender. Gilt für die das deutsche Leistungsschutzrecht? Oder ist es egal, da ein Podcast global abrufbar ist?

Egal ist es vermutlich nicht. Aber es könnte unbedeutend sein, weil sich niemand geschädigt fühlt.

Very complicated. Hat jemand eine Idee an wen man sich da (am besten gebührenfrei) wenden kann?

Ich nehme an, dass Du zwischen gebührenfrei und rechtssicher auswählen musst.

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Ich gehe da mit @gone und würde mal davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht hier kein Problem ist.

Ich versuche mich mal an einer gebührenfreien und nicht rechtssicheren Betrachtung.

Aus praktischen Erwägungen: Wenn es öffentlich bei “Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen” in Anwesenheit der Presse gesagt wurde, dann war vermutlich auch mehr auch als ein Mikrofon im Raum, bzw. mehr als ein Rekorder an der Splitter-Box oder es wurde eh ein vom Veranstalter herausgegebener Mittschnitt dafür verwendet. Ein Kläger müsste also erst Mal hinreichend belegen, dass Du seine Aufnahme verwendet hast und sie nicht selbst gemacht, bzw.von jemandem anderes bekommen hast; z.B. einem Nachrichtenmedium, dessen Inhalte Public Domain sind.

Aus jurisischer Interpretation (IANAL :slight_smile: ): Das Leistungsschutzrecht bezieht sich nicht auf die “Leistung” irgendwo einen Rekorder einzuschalten, sondern auf die Leistung, einen Artikel zu machen.

Bsp: “Die Faz hat geschrieben, dass Angelika Merkels Aussage: ‘xxxxxxxxx’ falsch ist, weil yyyyyyyyyy.” Alles nach dem Zitat wäre dem Leistungsschutzrecht zuzuordnen. Was sie sie aber gesagt hat, ist nicht Leistung der Redaktion.

Dein Podcast (mit seinem Intro) ist ein eigenes Gesamtwerk und der ursprüngliche Beitrag, in dem das Zitat eingebettet war, spielt im neuen Kontext keine Rolle. Daher greift hier ebenfalls nicht das Leistungsschutzrecht.

Interessant für Dich könnte aber imho sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

die “amtliche Erklärung” dazu könnte Dein intro decken:

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Zunächst, wenn Barack Obama nicht gerade ein Werk vorträgt, erwirbt er an dem, was er sagt, kein Urheberrecht. Wenn es also nicht um Auschnitte einer Rede geht…


Allerdings Leistungsschutzrechte:

Du meinst das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das ist nur das neuste unter vielen sogenannten Verwandten Schutzrechten. Es gibt auch eines für Tonträgerhersteller.

Nicht genau, aber es gibt in anderen Rechtsräumen eigene Varianten der Verwandten Schutzrechte, denn das basiert alles auf einem international harmonisierten Urheberrechtsrahmen. Es gibt aber meistens Besonderheiten in der Umsetzung. Einer der Gründe, warum Rechteklärung so kompliziert ist.

Tja, wie praktisch relevant das nun ist, keine Ahnung. Wenn Barack Obama mal in einer Pressekonferenz irgendwas gesagt hat, würde ich vermuten dieser Ausschnitt ist mehr oder weniger Freiwild.


Allerdings eine Rede wird im Zweifel ein geschütztes Werk sein. Streng genommen ist natürlich der Redenschreiber der Urheber der Rede. Das Urheberrecht des Vortragenden wäre wohl an dem Vortrag. Im speziellen Fall der USA sind aber alle Werke von Regierungsangestellten grundsätzlich public domain (ich nehme an, es gibt irgendwelche Ausnahmen). Stellt sich dann wieder die Frage, ob gewählte Personen wie etwa Barack Obama als US-Präsident im engeren Sinne als Angestellte gelten. Hm.

Unabhängig davon scheint mir § 48 UrhG gar nicht auf Ausschnitte von Reden sondern nur auf die Rede selbst zu beziehen. Ich denke nicht, dass das für dich relevant ist.


Kommt der Ausschnitt also aus einer Rede, würde ich sagen, es bleibt in der Tat die Freie Benutzung (darauf berufen sich viele seit dem Kalkofe-Rechtsstreit) oder vielleicht bei einem Jingle mit Musik der spezielle Fall des Sampling.

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Gilt bei US-Mitschnitten nicht eh Fair Use? #IANAL

Fair use gilt nicht, wenn du dich nicht in den USA befindest. Es ist US-amerikanisches Recht. Ich würde auch nicht sagen, dass es dort grundsätzlich für alle Mitschnitte gilt. Es gibt durchaus gewisse Anforderungen, die für fair use erfüllt sein müssen.

Fair use gilt nur wenn du glaubhaft machen kannst, dass deine Inhalte praktisch ausschließlich für den US Markt produziert sind (in dem fair use existiert, in Deutschland gibt es das Prinzip nicht).

Ich habe jetzt einige der Institutionen mal angeschrieben, ob ich eine Berechtigung zur Nutzung erhalten darf. Better safe than sorry. Allein rauszufinden, wer in einer Organisation für Copyright zuständig ist, ist schon ein nicht-triviales Unterfangen. Da fragt man sich, wer sich so ein obskures System ausgedacht hat indem man nichts per default darf, aber es auch keine sinnvolle, einfache Möglichkeit des Rechte-einholens gibt.

Nun es ist ein System, das nicht für die Anwendung auf die Privatveröffentlichungen nicht-kommerziell agierender Einzelpersonen gedacht ist.

Aber es ist nicht so, dass du per default nichts darfst. Nur aus dem gleichen Grund ist alles jenseits einer Zitatverwendung kompliziert. Und wenn man ehrlich ist, bekommen viele Leute schon das mit dem richtigen Zitieren nicht hin.

Wenn es auf den Veröffentlichungsort anstatt den Produktionsort ankommt, würde das nicht heißen, dass ein Werk, das unter Verwendung von Material nach fair use-Regeln geschaffen wurde, zum Beispiel in Deutschland nicht verbreitet werden darf?

Also ich habe das so verstanden, dass der Urheber an einem Werk, das im US-Rechtsraum unter Berufung auf fair use hergestellt wird, auch das volle Urheberrecht hat, also insbesondere das Recht dieses Werk auch außerhalb der USA zu veröffentlichen. Oder würdest du sagen, das Werk ist nur innerhalb der USA legal, in einer anderen Rechtsordnung fällt fair use sozusagen weg, damit (außer es gibt eine Ersatzreglung) greifen die ursprünglichen Urheberrechte wieder und die Veröffentlichung ist plötzlich rechtswidrig? Fände ich bizarr, aber das muss nicht dagegen sprechen.

In jedem Fall, ob man sich wirklich auch von Deutschland aus auf fair use berufen kann, wenn man nur in den USA veröffentlicht, wäre ich mir nicht sicher.

Naja, solche „bizarren" Regelungen gibt’s ja für alles mögliche. Beispielsweise muss ja kein US Radiosender für Deutschland GEMA zahlen obwohl man hier den radio webstream hören kann. Würdest du aber nur deinen Firmensitz ins Ausland verlagern, dann aber Radio für die Daheimgebliebenen produzieren, wärst du trotzdem fällig :wink:

Es kommt eben nicht unbedingt nur auf den Veröffentlichungsort sondern auch auf die Kunden an. Aber auch für mich gilt IANAL :slight_smile:

Das ist der Zuständigkeitsverteilung unter den Verwertungsgesellschaften geschuldet. Die US-Verwertungsgesellschaften sind dafür zuständig einem US-Webradio eine Lizenz auch für eine weltweite Ausstrahlung zu geben. Haben sie die nicht, müssten sie eigentlich geoblocking nutzen. Keine Ahnung wie gut das kontrolliert wird, aber das ist wiederum nicht das Problem der GEMA. Was das Ausspielgerät betrifft dafür ist die Pauschalabgabe und da bekommt die GEMA auch ihren Teil.

Insofern würde mich wundern, wenn du aus dem Ausland Webradio für den deutschen Markt produzierst, dass das dann nicht der Kontrolle durch die dortigen Rechtewahrnehmungsstrukturen unterliegen sollte. Konkrete Erfahrungen damit?