Audio Mitschnitt von öffentlichen Sitzungen einer Gemeindevertretung

Liebe Sendegate Gemeinde,
ich habe folgende Frage:
Brauche ich als Bürger der Gemeinde eine Genehmigung / Erlaubnis etc., um den öffentlichen Teil einer Sitzung der Gemeindevertretung als Audiodatei aufzunehmen und diese (z.B. als Podcast) weiter zu bearbeiten / veröffentlichen?
Wenn ja, welche wäre das und wo bekomme ich diese?

Über juristisch korrekte Antworten würde ich mich sehr freuen!

Lars Voß

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Wie immer juristisch: es hängt davon ab.

Am einfachsten ist, vorher um Erlaubnis zu fragen. Dann kann man sich evtl. sogar mit in die Audioanlage der Versammlung einklinken (so vorhanden).

Bei Gemeinde- bzw. Bezirksvertretungen, die keine Kommunalparlamente sind (beispielsweise die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin), kann das Persönlichkeitsrecht überwiegen. Denn dann sind dies Organe der Verwaltung, nicht Parlamente. Und innerhalb der Verwaltung überwiege das öffentliche Interesse nicht die persönlichen Schutzinteressen der Verordneten. In Parlamenten läge dies anders. So zumindest das Rechtsgutachten (des Bezirksamtes?), das wir bei den Piraten in Matzahn-Hellersdorf mal hatten (ich finde es gerade nicht wieder).

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Lieben Dank!
Ich habe mal eine email an das zuständige amt geschickt und warte mal deren Antwort ab.
Das klingt ja durchaus… unübersichtlich.

Also was öffentlich ist braucht keiner Genehmigung und was ist öffentlicher als eine öffentliche Sitzung eines Gemeinderates. Im Zweifel steht das in der Geschäftsordnung der Vertretung oder ggf. noch in der Hausordnung des Rathauses. Steht kein Verbot drin, ist es erlaubt.

Ich glaube, dass Du schneller zum Ziel einer expliziten Genehmigung kommst, wenn Du in den Bürozeiten beim Öffentlichkeitsreferenten (o.Ä.) anrufst und fragst. I.d.R. wollen die dann noch mal ne Mail um Dir eine Genehmigung zu mailen. Da kannst Du dann aber schon auf Deine Vorarbeit verweisen.

Abgesehen davon freuen die sich sicher, wenn sie mal Aufmerksamkeit bekommen.

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Jo!
Das wäre so inuitiv auch meine Meinung zur Sachlage.
Eine email an das zuständige Amt habe ich verschickt und warte mal, was die antworten…
Ich werde berichten.
Vielen Dank für deine Antwort!

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Nicht erwarten, dass das ohne einschränkungen geht, der Stadtrat München z.B. zeichnet nach einigen Jahren Kampf inzwischen zwar sitzungen auf und streamt grundsätzlich sogar live, aber z.B wird der Stream und die Aufnahme abgeschaltet, wenn Mitarbeiter aus bestimmten Abteilungen der Stadtverwaltung berichten, weil diese nicht der Aufnahme/Übertragung zugestimmt haben.

Aber zumindest alle Beiträge der Stadträte und der Bürgermeister sind wohl grundsätzlich öffentlich. Aber eine Absprache mit den Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist sicher eine gute Herangehensweise.

viele Grüße aus München

TJ

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Zum Thema “Öffentlichkeit”: In den meisten Geschäftsordnungen der Gemeindevertretungen und Kreistage, in denen ich mich dienstlich bewege, gilt die Öffentlichkeit als ausreichend hergestellt, wenn der Bürger die Möglichkeit hat an der Sitzung teilzunehmen. Mehr als das, zum Beispiel in Form eines Live-Streams oder dergleichen, ist dort in aller Regel nicht erwünscht. Insofern ist vorher sehr freundlich fragen wohl die beste Option. Im schlimmstenfall muss das Gremium erstmal darüber abstimmen, ob es eine Aufzeichnung zulassen möchte.

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[quote=“Wilhelm, post:4, topic:6295”]Also was öffentlich ist braucht keiner Genehmigung
(…)
Steht kein Verbot drin, ist es erlaubt.[/quote]
Langsam, wir reden über Audio-Mitschnitte - und mögliche weitere Verwertung. So ganz einfach ist es nicht. Eigentlich gilt im Urheberrecht eher: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Ob das hier auch so greift, wäre zu prüfen.

Gerichtsverhandlungen können auch öffentlich sein, aber Audio / Video ist tabu; mitschreiben jedoch ist grün (auch am Laptop). Ich wäre da vorsichtig.

Die Stadt Frankfurt am Main bietet Livestreams der Sitzungen an
https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3513&_ffmpar[_id_inhalt]=18411447
… leider konnte ich nichts über weitere Rechte in Erfahrung bringen.

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Oh, der schöne Unterschied zwischen Aufnahme und Verwertung/Veröffentlichung der Aufnahme.

Aber ohne erste (und @theTJ’s Erfahrungen haben auch wir in MaHe gemacht - und zusätzlich ist keine eigene Aufnahme auch des Live-Streams erlaubt; es gibt eine aber die dürfen nur die Verordneten selber anhören) gibt es nicht mal eine Chance auf zweite.

Und so einige Verordnete/Abgeordnete gerade der beiden großen Parteien hatten es bei uns nicht gerne, wenn man sie mit ihren eigenen Worten konfrontieren hätte können - auch in MaHe war die von @schaarsen zitierte Rechtsauffassung von Öffentlichkeit vorherrschend…

Aber selbst wenn man den ersten Schritt (Aufnahme) erfolgreich absolviert hat, dann ist der zweite immer noch eine spannende Frage. Leider waren wir nie dazu gekommen.

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wie gesagt. Ich habe auch geschrieben, dass er vorher mal anrufen soll. :wink: Von Live Stream schreibt @Tuedelbuedel ja nix. Nur von weiter bearbeiten. Ich würde sagen, dass jeder Verordnete am Ende damit rechnen muss, wenn Miklrofone offen (!) gezeigt werden.

Aufzeichnen kann man erstmal. Veröffentlichen ist eine Abwägung. Ich würde im Zweifel noch mal fragen, Fan vom Autorisieren von Aufzeichnen bin ich jedoch nicht. Ich bin im Zweifel lieber bereit eine Auseinandersetzung zu riskieren. Der Reputationsverlust eines Politikers ist im Zweifel größer, wenn er Berichterstattung unterdrückt.

Bissl abseitig, aber spiegelt meine Ansicht i.T. wieder:
https://www.djv.de/startseite/info/themen-wissen/djv-lexikon/a/djv-lexikon-autorisierung.html?type=500

Hallo Lars,

nicht unerheblich ist die digitale Affinität der Gemeinde und damit auch der Stadträte. Sicher strebst du für deinen Podcast ja eine gewisse Zusammenarbeit an. Deshalb sollte der erste Schritt eine Anfrage (incl. Erklärung) bei der zuständigen Pressestelle sein. I.d.R. wird diese dann mit dem Stadtrat darüber sprechen. Es kann durchaus sein, dass du Hinweise bekommst und man dir sagt, was geht und was nicht.

Berichte gern mal deine Ergebnisse…viel Erfolg.

GLG
Katja

PS. So ist zumindest der Werdegang bei uns in der Gemeinde, wenn es um Audio/Video/TV etc. geht.

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Bei uns gab es dann von der Vorsteherin erst eine Mahnung, dass dies vorab zu beantragen und zu genehmigen (und damit für die aktuelle Sitzung verboten) sei - bei Nichtbefolgen sonst Saalverweis. Für eine öffentliche Sitzung.
:angry:

Für den Bürger kommt immer Unmut auf, wenn derartige Dinge vorkommen. Weil man ja davon ausgeht, dass öffentlich, eben nun mal öffentlich ist. Laut Gemeindeordnung (GemO) hat allerdings der Vorsitzende des Stadtrates so genanntes Hausrecht und kann eben auch Verweise/Mahnungen und sogar Mitglieder des Gremiums einen “Platzverweis” erteilen.

Zudem sollte in jeder GemO die Verfahrensweise zwecks TV/Audio etc. reglementiert sein. Das kann von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde aber ganz unterschiedlich ausfallen. vielleicht ändert sich ja in Sachen Digitalisierung auch hier zukünftig etwas in den gesetzlichen Bestimmungen. Viele Paragrafen stammen ja aus analoger Zeit;-)

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Genau. Stört aber keinen solcher Kommunalpolitiker, die sich um ihr Geschwätz von gestern kümmern.

Die meisten sind noch in der Print-Phase. Elektrotechnische Bild- und Tonaufzeichnung ist da meist noch nicht angekommen.
<sarcasm>
Liveübertragung ist Fernsehen - und Videoaufzeichnungsgeräte kennt ja nur das Staatsfernsehen, deshalb ist mit einer Liveübertragung ja sichergestellt, dass keine Aufzeichnungen existieren. Tonbänder gibt es vielleicht auch schon, aber die sind ja dem Sekretariat vorbehalten.
</sarcasm>

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Ich kann für Brandenburg verbindlich sagen, dass man grds. einen EINSTIMMIGEN Beschluss der Gemeindevertretung braucht, es sei denn, es gibt eine generelle Regelung in der Geschäftsordnung. Daher ist es gut und richtig, wenn Du dort schriftlich nachfragst und eine schriftliche Antwort bekommst. Es gibt insofern juristische Bedenken, weil immer die “Gefahr” besteht, dass im Rahmen einer Wortmeldung eben doch Persönlichkeitsrechte verletzt werden können, da man ja nicht weiß, was jemand fragt. Außerdem könnte es auch Bürger in der Einwohnerfrage abschrecken zu reden, wenn sie wissen, dass sie aufgezeichet werden. Und es könnte auch die ehrenamtlichen Abgeordneten abhalten “frei Schnauze” zu reden. Gerade im kommunalen Bereich gibt es genügend nicht sonderlich Wortgewandte, die vor solchen Aufzeichnungen zurückschrecken. Stefan Raab lässt grüßen, wenn man Angst hat sich lächerlich zu machen. Die NPD hat hier in den Sitzungen die Abgeordneten gefilmt und aufgezeichnet mit der Begründung “Ist doch alles öffentlich”. Daher gab es eine entsprechende Prüfung. Und auch in meinem Podcast habe ich Interviewanfragen abgesagt bekommen, weil Leute halt “Angst” vor dem Mikro haben, ihre eigene Stimme nicht mögen etc. . Ich will das hier nicht werten und man kann das richtig oder falsch finden, nur Hintergründe - juristischer Natur - geben, warum das so einfach nicht ist. Und auch uns selbst geht es doch so: man spricht halt überlegter und anders, wenn man weiß, dass da was aufgezechnet wird als wenn das nicht der Fall ist. Und wenn man dann nicht weiß, wer da was warum aufzeichnet… und letztlich kann man nicht dem einen das Recht einräumen und anderen dann wiederum nicht, weil sie einem vielleicht (politisch) nicht passen.

§ 36 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung lautet: Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien kann in der Geschäftsordnung geregelt werden. Gleiches gilt für von der Gemeindevertretung selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen. Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmen.

Wenn ich es richtig sehe , kommst Du aus Schleswig-Holstein, oder? dort heißt es in § 35 der Gemeindeordnung, dass die Kommune etwas in der Hauptsatzung regeln kann. Ergo ist es richtig, dort nachzufragen - entweder bei der Pressestelle oder dem Büro der Stadt - bzw. Gemeindeverordneten. § 35 Abs. 4 : “Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvorschriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder die Gemeinde mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.”

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Du solltest auf jeden Fall die Hauptsatzung prüfen. Hier in Schwerin kostet die Veröffentlichung eines Mitschnitts des Livestream 250.000 Euro. Kein Witz.

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Was ist denn eigentlich bei der Anfrage rausgekommen, @Tuedelbuedel?

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Hi Uli,
ich erinnere mich noch zu den Audiostreaming Anfangszeiten in denen das Mitschneiden und Veröffentlichen nicht erlaubt wurde, auch von Seiten der StVVen, aber ich hab da erneut einen StVV nachgefragt.
Grüße,
Alex

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Hallo @UliNobbe - ich hab Rückmeldung erhalten, aber kein Verbot von Veröffentlichung, andere Personen schneiden die Sendung mit und schneiden sie später zusammen. Vielleicht stelle ich doch mal eine offizielle Anfrage wie das ist mit Verwendung in Podcasts. Werde dann auch davon berichten.

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