Da hast Du zwei Mal den gleichen Link geposted.

Der Fall, leicht aufgearbeitet und nicht von einer ahnungslosen Newsseite:
https://www.online-und-recht.de/urteile/Schleichwerbung-bei-Vreni-Frost-Instagram-Postings-Landgericht-Berlin-20180524/

Ein schönes Urteil, das auf einige Aspekte eingeht und diese teils auch definiert.

Entsprechend alles recht problemlos für deutsche Hobby-PodcasterInnen in Form privater, natütlicher Personen.

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