Ich denke eine Vertonung zählt sogar als Bearbeitung.

Also ohne Erlaubnis des Urhebers kannst du eine Kurzgeschichte wohl nicht rechtskonform in einem Podcast für sich stehend vollständig wiedergeben. Das gilt auch für verwaiste Werke, aber da ist die Chance natürlich deutlich geringer Probleme zu bekommen.

Wäre es keine Bearbeitung, der Podcast zugangsbeschränkt und vielleicht noch für einen Bildungszweck dann könnte man vielleicht in eine Ausnahme reinrutschen. Bin ich nicht sicher. Aber wie gesagt eine Vertonung ist wohl eine Bearbeitung und ich glaube dann benötigt man in jedem Fall die Einwilligung des Urhebers.

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