Wir hatten in der Geschichtenkapsel mehrfach dieses Thema im Rahmen von adaptierten Texten für Hörspiele.

Ja, ein vorgelesener urheblich geschützter Text entspricht einer Reproduktion, die der Zusage des Autors oder Rechteinhabers bedarf. Die kann man natürlich anfragen, z.B. im Rahmen von nichtkommerziellen Produktionen. Vielleicht sagt der/die Autor/in oder der Verlag ja dazu.

Es gibt Ausnahmen, z.B. im Bereich Zitatrecht, aber das ist eine ziemlich schwierige Grauzone.

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