#subscribe9: Die dritte Welle

Hallo,
wenn ich Tim in seinem Vortrag richtig verstanden habe, titulieren einige “Spenden-Einsammler”, die nicht Bank-Dienstleister sind, die Rechnung an den Spender als “Lizenz”. Bei einem solchen “Rechte”-Verkauf fallen nach meiner Kenntnis zwingend lediglich 7 Prozent Umsatzsteuer an, egal ob es sich um Urheber- oder Leistungsschutzrechte handelt. So hat es mir mein Steuerberater seit Jahren eingebimst. Denn: Auch wenn man “in guter Absicht” zuviel Steuer für den Staat beitreibt, kann daraus Ungemach resultieren.

Viele Grüße

Mark

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