gelten diese Regeln denn nicht auch?
“Sie gewähren Spotify eine nicht exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, bereits vollständig vergütete, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. zur Aufführung oder Ausstellung), Veröffentlichung, Übersetzung, Veränderung, Schaffung von abgeleiteten Werken und Weitergabe Ihres nutzergenerierten Inhalts in Verbindung mit den Diensten über jedwedes Medium, gleich, ob ausschließlich oder in Verbindung mit anderen Inhalten oder Materialien, in jeder Weise und auf jede Art, Verfahren oder Technologie, unabhängig davon, ob diese heute bereits bekannt ist oder hiernach entwickelt wird. Abgesehen von den hierin gesondert eingeräumten Rechten behalten Sie alle Rechte, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, an nutzergenerierten Inhalten. Sie stimmen außerdem zu, jegliche Rechte in Bezug auf (i) Ihr Recht auf Anerkennung der Urheberschaft an jeglichem nutzergenerierten Inhalt, einschließlich Feedback, (ii) das Recht, die gewährten Rechte an solchem nutzergenerierten Inhalt wegen geänderter Überzeugung zu entziehen und (iii) das Recht einer herabwürdigenden Behandlungen des nutzergenerierten Inhalts zu widersprechen, nicht geltend zu machen.”
Quelle: https://www.spotify.com/de/legal/end-user-agreement/#s7
1 „Gefällt mir“