Wenn ich da mal vermitteln darf: Das müsstest du dann Spotify fragen :slight_smile:
Also einfach per Mail oder so. Und dann darfst du deren Antwort gerne hier posten!

Ich hab im Oktober auf der Subscribe mit dem - sehr netten - Kollegen von Spotify gesprochen. Im Prinzip will Spotify es Privatmenschen nahezu unmöglich machen, selber etwas einzureichen (also das ist meine interpretierte Quintessenz aus dem Gespräch). Einfach, um sich vor rechtlichen Folgen zu schützen und Ansprüchen der Gema zum Beispiel. Deshalb wurde mir gesagt, müsste ich mit einem Podcast wie “Die Anachronistin” zu Lybsyn gehen, damit die den überhaupt annehmen, einfach, weil ich so viel Musik drin habe. Das wollte ich aber nicht. Eben wegen der Sublizenz und der AGB von Lybsyn.

Geil wäre, wenn hier irgendwer wäre, der eben genau solche Klauseln, wie du sie oben schreibst, übersetzen könnte in: Was heißt das konkret für mich als Podcaster? Was sind die jeweiligen Konsequenzen, wenn ich einen Vertrag bei einem Sublizenzgeber unterschreibe oder bei Spotify oder Deezer?

Da muss doch irgendwie Transparenz zu schaffen sein :slight_smile:

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