Schnelle Antwort: Richtig. Was Presse/Rundfunk ist oder nicht, richtet sich nach dem Grundgesetz bzw. einfachgesetzlich nach den Pressegesetzen, Rundfunkstaatsvertrag etc.
Dass etwa der DJV trotzdem an einige Menschen Presseausweise ausgibt und an einige nicht, das ist im Prinzip was ganz anderes. Dass einige Stellen, Einrichtungen oÄ sagen “Ohne Presseausweis nicht”, um es sich einfach zu machen und nicht jeden “Dahergelaufenen” einzeln abfrühstücken müssen, das… ist im Prinzip wohl deren Entscheidung.

Podcasts sind sicherlich ein Medium, das sich an die Allgemeinheit richtet etc, also wer einen Podcast frei anbietet, der bietet ein Telemedium an. Daraus folgt aber wie oben dargestellt nicht zwingend irgendwas.

Was man für Bilder machen bzw. veröffentlichen darf, das richtet sich aber für Journalisten wie auch Nicht-Journalisten nach den gleichen Vorschriften. Es wird wohl das oben angesprochene sein, dass Stellen oder Einrichtungen der Einfachheit halber sagen: “Nur mit Presseausweis”

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