Da ich nur das Recht der Schweiz studiere, wage ich mich nicht zu weit aufs Glatteis hinaus.

Das ist eigentlich der ganze Inhalt der E-Mail. Dies klingt wie eine Tatsache. Ich würde das eher als Behauptung werten. Dieses Statement muss also (professionell) überprüft werden.

Entsprechend folgende Reihenfolge:

  1. Ist auch für frei zugängliche Programme tatsächlich keine Einwilligung notwendig?
  2. Falls für frei zugängliche Sendungen tatsächlich keine Einwilligung nötig sein sollte, musst Du nun Argumente finden, weshalb deine Angebote nicht als frei zugänglich zu werten sind.
  3. Allenfalls oder zusätzlich ist die freie Zugänglichkeit (falls gewünscht) einzuschränken, damit deine Podcasts nicht mehr mit dem oben genannten Argument auf radio.de gelistet werden/bleiben dürfen. Verwendungslizenzen kannst Du auch selber entwerfen - also deine eigenen Bedingungen formulieren - auch individuell pro Anbieter.
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