Joey
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Da ich nur das Recht der Schweiz studiere, wage ich mich nicht zu weit aufs Glatteis hinaus.
Das ist eigentlich der ganze Inhalt der E-Mail. Dies klingt wie eine Tatsache. Ich würde das eher als Behauptung werten. Dieses Statement muss also (professionell) überprüft werden.
Entsprechend folgende Reihenfolge:
- Ist auch für frei zugängliche Programme tatsächlich keine Einwilligung notwendig?
- Falls für frei zugängliche Sendungen tatsächlich keine Einwilligung nötig sein sollte, musst Du nun Argumente finden, weshalb deine Angebote nicht als frei zugänglich zu werten sind.
- Allenfalls oder zusätzlich ist die freie Zugänglichkeit (falls gewünscht) einzuschränken, damit deine Podcasts nicht mehr mit dem oben genannten Argument auf radio.de gelistet werden/bleiben dürfen. Verwendungslizenzen kannst Du auch selber entwerfen - also deine eigenen Bedingungen formulieren - auch individuell pro Anbieter.
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