Es ist immer eine Frage des Umfangs und des Umfelds.
Grundsätzlich gilt: Wenn Du rechtlich sicher sein willst musst Du alle relevanten Lizenzrechte erworben / zugesichert bekommen haben. Das kann schnell komplex werden, denn zum Teil gibt es Verwertungs-/Urheberrechtsaspekte die dem Laien nicht offensichtlich sind.
Dann gibt es natürlich den Aspekt der Kunstfreiheit (in deren Rahmen Remixes etc. möglich werden), allerdings ist das nicht trivial und bei Podcasts wahrscheinlich oft nicht relevant.
Was aber oft relevant ist wäre das Zitaterecht. Du musst Dich wie schon angesprochen mit dem Zitat inhaltlich auseinandersetzen, aber das wird wohl eher häufiger abbildbar sein.
Last not least - wo kein Kläger da kein Richter. Ja, Jörn hat natürlich recht wenn er schreibt dass er keinen Bock auf das Risiko hat. Andererseits kenne ich jetzt keinen Fall in dem ein Podcaster für das Einspielen eines Filmzitats oder eines Soundbites vor Gericht gezerrt worden wäre. Umgekehrt gibt es Formate wie z.B. den früheren Aufwachen! Podcast der grundsätzlich mit Clips aus dem Fernsehen arbeitet und immer wieder sogar Mitarbeiter der geclippten Institutionen zu Besuch hat.
Ich nehme mal an die meisten Beispiele die sich finden lassen (z.B. auch die von Dir genannten) arbeiten mit einer mehr oder weniger großen akzeptierten Grauzone. Konkret kann man sich an ein paar einfachen Fragen orientieren:
- ist das Projekt privat oder kommerziell?
- welche clips? Musik ist WEIT kritischer als Soundbites aus dem öffentlichen Rundfunk
- gibt es eine pragmatische Möglichkeit die Rechte zu erfragen? (also: Gibt’s überhaupt „nur“ einen Rechtsinhaber? Darf man eventuell wie z.B. bei Trailern sogar pauschal von einer impliziten Verbreitungsgenehmigung ausgehen?)
- wie viel soll geclipped werden? (5 Sekunden Soundbites sind was anderes als ein ausgespieltes Interview)
- warum wird geclipped? (Deko vs. inhaltliche Relevanz)
//D