Samples, Snippets

Hi zusammen,

hat irgendjemand von euch belastbare Infos zu diesem Thema? Ganz viele Podcasts benutzen Einspieler aus Shows, teilweise sogar montiert, als Einstieg für Rubriken. Das lockert den Podcast auf, gibt kreativen Spielraum, kann zu Gesprächen anregen und hat natürlich auch einen Wiedererkennungswert.

Welche Regeln gibt es dafür? Online findet man immer wieder, dass es nicht ohne die Einwilligung des Künstlers erlaubt ist und es anscheinend auch keine zeitliche Begrenzung oder eindeutige künstlerische Verwertung gibt, um das auszuhebeln.

Podcasts wie bspw. „Herrengedeck“ oder „Fest und Flauschig“ machen das aber, die Titelmelodie von „Das kleine Fernsehballet“ ist komplett aus Snippets gebastelt, Instagramer (champagnerkraft) und YouTuber nutzen ja auch ständig Snippets aus TV-Serien. Irgendeinen Weg - außer Frechheit :slight_smile: - muss es also geben.

Gruß Nadine

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Schwieriges Thema. Ich vermute mal „Das kleine Fernsehballet“ hat als Deezer Original eine entsprechende Rechtsabteilung, die das abcheckt.

Generell gilt das Zitatrecht. Wenn du einen Einspieler für eine kritischen Auseinandersetzung mit dem Werk nutzt, ist das tendenziell erlaubt.
Aber was eine kritische Auseinandersetzung ist, ist natürlich Definitionssache.

Ich persönlich lasse die Finger davon, weil ich keinen Bock auf den Stress habe. Es gibt Künstler:innen die das locker sehen und von denen du wahrscheinlich nie im Leben Stress bekommst und es gibt Künstler:innen und deren Erben, die den Anwalt auf Kurzwahl haben (die Erben von Karl Valentin zum Beispiel).

Obligatorischer Hinweis, dass das keine Rechtsberatung ist, ich kein Anwalt bin und generell man immer davon ausgehen sollte, das Menschen im Internet unrecht haben. :wink:

P.S.: Remixrecht ist noch vertrakter, siehe Moses Pelham v. Kraftwerk.

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Auch hier: Ich bin kein Anwalt. Für den Haialarm-Podcast fragen wir O-Ton-Rechte beim Verleih an und ohne Zustimmung lassen wir die Finger davon, weil das was der Chief zum Zitatrecht schrub, gilt: Man weiß nicht, was die Rechtsabteilung eines Medienhauses als „kritische Auseinandersetzung“ durchgehen lässt und ich kann für mich sagen, dass ich es nicht darauf ankommen lassen möchte.

Ich hab vor Jahren mal bei einem kleinen Privatradio gearbeitet, bei dem wir all jene O-Töne (etwa von Politikern) aus Fernsehbeiträgen herausgeschnitten und nachträglich gesendet haben, bei denen mehrere Mikrofone im Bild waren. Die Argumentation der Programmleitung war dabei, dass wir ja theoretisch vor Ort gewesen sein könnten, wenn der identische Ton an mehreren Stellen in Funk und Fernsehen läuft. Vielleicht ist das eine Krücke, die auch für Dich funktioniert. Ich persönlich wäre selbst da vorsichtig, weil es im Zweifelsfall an mein privates Konto geht.

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Es ist immer eine Frage des Umfangs und des Umfelds.
Grundsätzlich gilt: Wenn Du rechtlich sicher sein willst musst Du alle relevanten Lizenzrechte erworben / zugesichert bekommen haben. Das kann schnell komplex werden, denn zum Teil gibt es Verwertungs-/Urheberrechtsaspekte die dem Laien nicht offensichtlich sind.

Dann gibt es natürlich den Aspekt der Kunstfreiheit (in deren Rahmen Remixes etc. möglich werden), allerdings ist das nicht trivial und bei Podcasts wahrscheinlich oft nicht relevant.

Was aber oft relevant ist wäre das Zitaterecht. Du musst Dich wie schon angesprochen mit dem Zitat inhaltlich auseinandersetzen, aber das wird wohl eher häufiger abbildbar sein.

Last not least - wo kein Kläger da kein Richter. Ja, Jörn hat natürlich recht wenn er schreibt dass er keinen Bock auf das Risiko hat. Andererseits kenne ich jetzt keinen Fall in dem ein Podcaster für das Einspielen eines Filmzitats oder eines Soundbites vor Gericht gezerrt worden wäre. Umgekehrt gibt es Formate wie z.B. den früheren Aufwachen! Podcast der grundsätzlich mit Clips aus dem Fernsehen arbeitet und immer wieder sogar Mitarbeiter der geclippten Institutionen zu Besuch hat.

Ich nehme mal an die meisten Beispiele die sich finden lassen (z.B. auch die von Dir genannten) arbeiten mit einer mehr oder weniger großen akzeptierten Grauzone. Konkret kann man sich an ein paar einfachen Fragen orientieren:

  • ist das Projekt privat oder kommerziell?
  • welche clips? Musik ist WEIT kritischer als Soundbites aus dem öffentlichen Rundfunk
  • gibt es eine pragmatische Möglichkeit die Rechte zu erfragen? (also: Gibt’s überhaupt „nur“ einen Rechtsinhaber? Darf man eventuell wie z.B. bei Trailern sogar pauschal von einer impliziten Verbreitungsgenehmigung ausgehen?)
  • wie viel soll geclipped werden? (5 Sekunden Soundbites sind was anderes als ein ausgespieltes Interview)
  • warum wird geclipped? (Deko vs. inhaltliche Relevanz)

//D

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Das denke ich eigentlich auch, dass weniger verklagt wird, als man denkt. Hätte ich jetzt eine Punkband, dann würde ich mir da weniger Kopf machen :)…

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Für die Snippets, die ich im Sinn habe, passt das eher nicht. Aber eure Antworten untermauern generell meine Skepsis. Man kann Glück, aber auch Pech haben.

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