schaarsen
(Jörn Schaar)
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Ich bin kein Anwalt, aber nach meinem Verständnis musst Du nur einen Werbehinweis einbauen, wenn Du eine Gegenleistung bekommst. (Sowohl Geld als auch Sachleistungen) Deswegen gibt es in Radio und Fernseher diese Werbetrenner. Wie Du diesen Hinweis gestaltest, bleibt Dir überlassen, er muss nur konsistent und eindeutig sein.
Ein Hinweis auf unentgeltliche Werbung ist imho nicht nötig, dient aber der Transparenz und könnte grundsätzlich auch im Abspann oder nur im den Shownotes stattfinden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, könnte ein Beratungsgespräch bei einem Medienanwalt eine gute Investition sein.
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