Perspektiven und Berichte zur deutschsprachigen Podcastlandschaft

Mal was Neues…

Deutsche Twitch-Streamer bräuchten eine (teure) Rundfunkzulassung:

http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer-zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-072017-zak-beanstandet-verbreitung-des-lets-play-angebots-pietsmiettv.html

Theoretisch könnte das auch Podcaster treffen.

Die Definition von Rundfunk gemäss §2 Abs. 1 eures Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien
(Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
:

Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die
Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung
von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung
elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt
verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien
sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit
sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des
Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste
nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2
sind.

Voraussetzungen (kurz):

  • live
  • mit Sendeplan

Bis die den deutschen Live-Podcastern aufs Dach steigen, könnt’s aber noch dauern…