Da kommst du auch schnell ins Urheber- und vielleicht gar Markenrecht hinein.
Solche Melodien solltest du nur im Rahmen eines Zitates nutzen, d.h. kurz anspielen und dann in redaktioneller Art und Weise sich mit der Melodie o.ä. auseinandersetzen.

Ich möchte davor warnen, gerade ikonische Musik oder Stücke ohne schriftliche Freigabe für bspw. eigene Jingles o.ä. zu nutzen.
Denn im Gegensatz zu Musikstücken, die ja zur Weiterverbreitung gedacht sind, wurde das Sportstudio-Theme, das Wickie-Theme oder das Telekom-Dingdingdiding genau als Wiedererkennungswert konzipiert. Die Firmen finden es sicherlich nicht geil, wenn jemand anderes sich diese für Eigenzwecke schnappt. :wink:

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