So weit ich weiß, gibt es momentan nur wenige wissenschaftliche Institutionen, die sich einen festangestellten Podcaster leisten. Offenbar tut sich was.
Festanstellung für eine 20-30-Minuten-Sendung pro Monat scheint mir auch eher unrealistisch. Wozu allerdings das “abgeschlossene Hochschulstudium” erforderlich sein soll erschließt sich mir nur begrenzt.
Aber Tim, wie soll man halbwegs erfolgreich über akademische Forschung sprechen können, ohne ein Diplom in der Tasche? Wie den Forschergeist verstehen oder gar die Krümmung der Raumzeit!?
Das hat in 90% der Ausschreibungen nichts mir der Qualifikation zu tun, sondern mit der Art und Weise wie TV-L Stellen im öffentlichen Dienst besetzt werden. Es ist ein sehr, sehr schwieriger Prozess jemanden ohne Abschluss auf mehr als E9, maximal E10 zu besetzen. Man muss dann (habe das gerade hinter mir) 4 Seiten engen, juristisch wasserdichten Fließtext schreiben, warum die praktische Erfahrung und bisherige Anstellungen außerhalb des öffentlichen Dienstes vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten ergeben wie ein Hochschulstudium. Das erspart man sich dann lieber.
Hintergrund ist dabei aber nicht reine Schikane von Verwaltung oder Personalrat, sondern ein in der Praxis doch hochgradig wirksames Mittel gegen Korruption: man kann dann mal nicht eben den Schwippschwager vom Abteilungsleiter mit einem Posten versehen, der nach dem Abi zwei Startups gegen die Wand gefahren hat, wohingegen Leute die jahrelang in ihre Informatik-Ausbildung investiert haben nicht berücksichtigt werden.
Darunter leiden tun eindeutig talentierte QuereinsteigerInnen. Aber im Ergebnis haben wir in Deutschland dafür einen öffentlichen Dienst, dessen Korruptionsquote mit einiger Sicherheit die niedrigste der Welt ist. Das ist auch ein hoher Wert, und es gibt ja auch immer noch die freie Wirtschaft. Können wir mal einen CRE zu machen
Da hast Du prinzipiell recht. Bei dieser Ausschreibung steht allerdings gar nichts von Stelle, Befristung, TV, Stellenanteil usw. Es scheint sich weniger um ein Angestelltenverhältnis zu handeln als um eine Ausschreibung, entweder zur Produktion (Freie Mitarbeit) oder für das Werk (Werkvertrag). Entgegen der gängigen “Einstellungs-/Voraussetzungen” die bei Stellenanzeigen im akad. Feld üblich sind, ist das hier mit “Erwartungen” ja nun auch ziemlich weich formuliert.
Ich bin ja neugierig und habe deswegen bei Justus Hartlieb (Koordination KIT-Radioprogramme) nachgefragt, der sehr nett geantwortet hat. Ich kann folgende Infos - in Absprache - nachliefern:
"- Für die monatliche Erstellung unseres Wissenschaftspodcasts suchen wir selbständige freie Mitarbeiter/-innen auf Honorarbasis.
Das Honorar für die Erstellung einer sendefertigen Podcast-Ausgabe beträgt 1.500 EUR. Hinzu kommt eine anteilige Erstattung von Reisekosten.
Produktionstechnik wie Aufnahmegeräte, Schnittplatz und Sprecherkabine stehen vor Ort zur Verfügung.
Im Zeitraum Mai bis Dezember 2016 sollen acht verschiedene Audiojournalisten mit dem monatlichen Podcast beauftragt werden. Aus diesem Kreis werden dann voraussichtlich zwei feste Autoren hervorgehen."
Zur Erinnerung: noch bis 22. April kann man sich bewerben.