Wieso macht Ihr euch beim Thema DSGVO den Feinripp naß?

Am Grundverständniß des Datenschutzes hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert.

HTTPS: Allein für den Podcast nicht notwendig! Nur notwendig, wenn der Betroffene (-> User/Anwender/Hörer) seine personenbezogenen Daten Übertragen kann (kommentieren kann, Newsletter bestellen kann, ggf. liken kann etc.). Kurz gesagt: Das reine “Konsumieren” eines Podcasts von Eurer Seite bedingt kein HTTPS.

Hosting: Scheiß drauf, wo Du deinen Podcast gehostet hast, Du bist sowieso verantwortlich - egal, ob der Server/Hoster in Deutschland oder Tuvalu angesiedelt ist. DU bist dafür verantwortlich, daß Dein Hoster nicht etwa die IP-Adresse des Users/Anwenders/Hörers, oder ggf. noch viel mehr, speichert. Kleiner Tip: Deutsche Provider sind an deutsches Recht gebunden. Noch ein kleiner Tip: Schaltet, wo es möglich ist, das Logging des Providers ab. Ihr könnt selber loggen, aber dem Hoster fehlt dafür die Rechtsgrundlage (außer der “Aufrechterhaltung seiner Infrastruktur”).

nitramred: Was meinst Du denn mit "gut anonymisiert? Wie gut ist denn “gut anonymisiert”?

Kommentare: Es gibt gute Gründe, die IP-Adresse von Kommentatoren zu speichern. Z.B. dann, wenn es in der Vergangenheit strafrechtlich relevant kommentiert wurde. Bsp.: Du hast einen Podcast über die Konzentrationslager der Nazis. Immer wieder gibt es Holocaustleugner, die behaupten, daß es den Holocaust nie gegeben hätte. Jetzt bist aber Du für die Publikation verantwortlich. DU hast ein berechtigtes Interesse, dir Schaden vom eigenen Leib zu halten und den Leugner dingfest zu machen. Dieses Interesse berechtigt Dich IMHO die IP-Adresse (natürlich nach Abwägung des Schutzwürdigen Belangs des Leugners) zu speichern.
Anderes Bsp.: Du betreibst das Forum der Anonymen Alkoholiker. Dein Interesse ist es, Alkoholsüchtigen eine intime Internetgesprächsplattform zu bieten. Natürlich kannst Du verargumentieren, daß Du keine IP-Adressen der Nutzer speicherst.
Egal, ob Dir Nazis oder Alkoholiker lieber sind - Du mußt erklären, ob und warum Du welche IP-Adressen wie lange speicherst. Für beides gibt es gute Gründe… Naja, zumindest für die Alkoholiker…

An dieser Stelle kleiner Hinweis an fairsein: Ja, IP-Adressen sind pb Daten. Ja, die fallen unter die DSGVO. Das heißt aber nicht, daß man sie nicht speichern darf. Das heißt nur, daß man nach einer Rechtsgrundlage für die Speicherung suchen muß. Also: Ja, Du darfst IP-Adressen weiterhin speichern, aber Du mußt begründen, warum Du das tust und warum das legal ist.

Statistiken: Reichweitenanalyse ist Dein berechtigtes Interesse. Natürlich darfst Du den Erfolg Deiner Präsenz messen. IP-Adressen sind aber pb Daten und da mußt Du vorsichtig sein. Es macht einen Unterschied, ob Du die Besucher Deiner Seite per Matomo oder per GA verfolgst (um nur die beiden zu nennen). Wenn Du es selbst machst (Matomo), mußt Du sicherstellen, daß das schutzwürdige Interesse des Users/Anwenders/Hörers mit Deinem berechtigten Interesse an der Reichweitenmessung austariert ist. GA ist IMHO illegitim (und da streite ich gerne).

Contributors: nitramred, Du hast Deine Gesprächspartner also nach ihrer Einwilligung in die Nutzung ihrer pb Daten (Name, Stimme, Bilder etc.) gefragt. Das ist gut so. Denke daran, daß diese Einwilligung aber jederzeit widerrufen werden kann. In dem Fall mußt Du alles löschen. Kleiner Tip: Hier geht es meistens nur mit dem Erlaubnistatbestand der Einwilligung. Ich habe aber noch keinen Gesprächspartner erlebt, der seine Einwilligung im Nachhinein widerrufen hätte.

Noch ein kleiner Tip im Extraabsatz: Betroffene, also User, Anwender, Hörer, Kontributoren, etc. sind mutmaßlich viel eher mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden, wenn sie genau wissen, wie und was da passiert. Denkt an das Volkszählungsurteil aus den frühen 80ern. Informationelle Selbstbestimmung gehört zum grundlegenden Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Kurz gesagt: Es wir Euch niemand ans Bein pissen, wenn Ihr ihm vorher sagt, daß Ihr das Gespräch, ein bestimmtes Bild von ihm, einen Link auf seine Internetpräsenz etc. auf Eurer Seite veröffentlicht, in Eurem Podcast zu hören ist etc.

Gravatar-Bilder: Ok, wer wirklich noch was von Gravatar hält, der soll’s halt machen. Der User/Anwender/Hörer, der ein Gravatar-Account hat, hat den ja genau für diesen Zweck angelegt: Sein Logo soll einheitlich auf allen Gravatar-verwendenden Seiten dargestellt werden. Es ist für den User/Anwender/Hörer also (zumindest IMHO) keinesfalls “überrumpelnd”, wenn sein Gravatar-Bild auch auf Deiner Seite erscheint. Aber bitte nicht vergessen, daß das in der Datenschutzerklärung erwähnt werden muß.

Social Links: Vorsicht bei der unbeabsichtigten Übermittlung pb Daten an 3.
Schlecht: Einfach einbinden.
Ein bißchen besser: Einfache Hyperlinks.
Noch ein bißchen: Besser: 2-Klick-Lösung
Am besten: Scheiß drauf! Wer braucht schon Social Links???
Unbedingt: Wenn schon, dann aber auch in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen.

ULTIMATIVER TIP: Hört die beiden letzten Folgen der Rechtsbelehrung an. Verinnerlicht sie. Handelt danach. Ich behaupte mal: Dann paßt alles.

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