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(Felix)
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Bei dir geht es ja nun um den angegebenen “Verantwortlichen” und nicht den Datenschutzbeauftragten - diesen brauchst du ja nicht.
Wenn du also mit deinem Anwalt eine Vertragliche Vereinbarung fasst mit der er als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung eingesetzt wird kannst du ihn auch als solcher angeben.
edit PS: bezüglich der EMail Adresse gab es kürzliche eine Entscheidung, dass diese nicht personengebunden sein muss. Es ist also auch die Form “datenschutz@…” in Ordnung.
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