Keine Rechtsberatung, aber es ist auch bei größeren Unternehmen durchaus üblich einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Dies ist aber NICHT bei privaten Angeboten der erforderlich! Du benötigst zwar eine Datenschutzerklärung, musst aber keinen Datenschutzbeauftragten benennen.

Für private Projekte reicht es, sich gewissenhaft mit der DSGVO zu beschäftigen. Kurz zusammengefasst:

  • Datenschutz und Impressum erstellen (eRecht24.de ist für viele Standardfälle eine gute Anlaufstelle, für kleine, private Projekte auf kostenlos)
  • Technisch notwendige Dienste und Cookies ermitteln, alle anderen Integrationen (Twitter, YouTube, Google Maps, etc.) nur über Opt-In erreichbar machen
  • Keine IP-Adressen ungefragt loggen und auch dann nur wenn ein berechtigstes Interesse vorliegt
  • Löschzeiträume benennen und einhalten (Alte Kontaktanfragen etc.), als privater hat man ja afaik keine Archivierungsfristen.

Das so als grobe Angabe. Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

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